…des Betriebes heraus, welche von ihr nicht verschuldet wurde, völlig uneigennützig gehandelt, mit dem Ziel der Rettung des Betriebes und der Arbeitsplätze. Persönlich hat sie aus ihrer Vorgangsweise keinerlei Vorteile gezogen und auch nicht aus Bereicherungsabsicht gehandelt. Das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen stellt, entgegen der Ansicht…
…Auch wenn dem Bw. zuzugestehen ist, dass er bei Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten des Betriebes der G.K. uneigennützig gehandelt hat, so war es ihm dennoch zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben klar, dass in dem von ihm übernommenen Verantwortungsbereich pünktliche Zahlungen unterblieben. Einzige…
…Unternehmen, das unter der Voraussetzung der überwiegenden Tätigkeit im Ausland (maximaler Umsatz 10% in der Schweiz) kantonale Steuervorteile genieße, jedoch bei den Bundessteuern wie jedes andere schweizerische Unternehmen behandelt werde. Im Übrigen sei die im Bp-Bericht zitierte Auskunft insoweit unvollständig und somit unrichtig, als…
…der Umstand, dass die Bw. als Angestellte im Unternehmen ihrer Mutter völlig uneigennützig im Bestreben, der Mutter die Pflege des schwerkranken Vaters zu ermöglichen, gehandelt hat, ohne sich dabei persönliche Vorteile zu verschaffen. Trotz der sehr schlechten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens war sie bemüht, den…
…als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Beigepflichtet werden kann den Berufungsausführungen des Bw. dahingehend, dass er uneigennützig und aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus gehandelt hat, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, was auch die teilweise Schadensgutmachung und die Vielzahl der erstatteten Selbstanzeigen bestätigen. Dennoch kann…
…der vorliegende Sachverhalt vollständig erfasst und aus damaliger und heutiger Sicht steuerlich richtig behandelt wurde. Seitens des Geschäftsführers wird zum Vorwurf in der Stellungnahme zur Berufung, wonach der Geschäftsführer die Verhandlungen nicht ganz uneigennützig gestaltet habe und in der Zwischenzeit die Tätigkeiten eingestellt worden seien…
…Unternehmens heraus (Forderungsausfälle und schleppende Zahlungen durch Kunden) begründet war und dass der Bw. uneigennützig mit dem Ziel der Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens und der Rettung von Arbeitsplätzen gehandelt hat, ohne sich daraus persönliche finanzielle Vorteile zu verschaffen. Nicht nachvollzogen werden kann das Berufungsvorbringen…
…Rahmen der zweitinstanzlichen Strafbemessung die mittlerweile erfolgte gänzliche Schadensgutmachung und auch der Umstand, dass die Bw. uneigennützig zur Rettung des Unternehmens und zur Sicherung von Arbeitsplätzen gehandelt hat, ohne daraus eigene wirtschaftliche Vorteile zu ziehen, als weitere Milderungsgründe anzusehen. Diesen Milderungsgründen steht kein Erschwerungsgrund gegenüber…
…Stiftungszweck, arme Edelleute, so vor allem verwundete und kriegsdienstuntauglich gewordene Offiziere unterzubringen und zu erhalten, konnte zu diesem Zeitpunkt wegen der bereits geänderten Verhältnisse der Zeit nur noch in modifizierter Form erfüllt werden. Der Stiftbrief wurde vom Ministerium für Inneres am 31. Mai 1870 (Zl…
…Vertretung der Ansicht, es ergebe sich ein Gesamtgewinn. Nach Erinnerung des Prüfers habe es sich jeweils um übliche Nutzungsdauern in der Landwirtschaft gehandelt. Der steuerliche Vertreter führte zum Ausmaß und der Entwicklung der Verluste und zum Verhältnis der Verluste zum Gewinn aus, dass von den…
…2. 2008, RV/083-G/07) hingewiesen, wonach ertraglose Tätigkeiten für die ertragsteuerrechtliche Liebhabereibeurteilung nicht danach unterschiedlich zu beurteilen sind, ob sie in eigennütziger oder uneigennütziger Weise zum Wohle der Allgemeinheit ausgeübt werden. Gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung, BGBl 1993/33 liegen Einkünfte vor bei…
…Verdachtes der Nichterklärung von Umsätzen die Rechtsgrundlage für die Prüfung auf § 99 Abs. 2 FinStrG geändert. Der Prüfungs- und Nachschauauftrag für den Zeitraum 2002 bis 2004 wurde dem Bw am 8. Mai 2006 zur Kenntnis gebracht; eine Selbstanzeige wurde nicht erstattet. Einem im Arbeitsbogen zu…
…Somit habe sich durch die vom Bw1 fälschlicherweise als umsatzsteuerpflichtig behandelten Ausgaben für ihn die folgende Umsatzsteuerbelastung ergeben: | Umsatzsteuer 2004 laut Veranlagung Provisionen E (20% von € 31.000,00) | € 7.113,31 € 5.166,67 | Umsatzsteuer 2004 laut Schätzung…
…der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereines geändert werden oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. (9) Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann, in dessen Verhinderung sein Stellvertreter…
…zu erbrachten Leistungen vorgelegt worden, sodass unter Anstellung eines Fremdvergleiches eine Kürzung vorgenommen worden sei. Für das Jahr 2008 seien zudem nicht alle Einnahmen erfasst und Privatentnahmen als Gehalt der Erstbeschuldigten bezeichnet und gewinnmindernd behandelt worden. Zudem seien auch Vorsteuerkürzungen betreffend gemäß § 20 EStG nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Adr.Bw, vertreten durch Münzenrieder Karner & Weinhandel KEG, 7100 Neusiedl/See, Bergäckersiedlung 6, gegen die Bescheide des Finanzamtes X., betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2000 bis 2003 sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, KommRat Heinz Grahammer und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn am 27.11.2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Martin Winkel,, gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das…