…einem bloßen Formalkriterium wie dem Umsatz zu orientieren, wenn evident sei, dass die Gewinnspannen bei steuerpflichtigen und unecht steuerfreien Umsätzen völlig unterschiedlich seien. Dazu komme noch, dass der VwGH in einem zur Gewerbesteuer ergangenen Erkenntnis selbst die Zuordnung nach der Umsatzrelation ausdrücklich als realitätsfremd bezeichnet…
…Bei Umsätzen, die typischerweise an den Letztverbraucher erfolgten, bewirke die Steuerbefreiung, wenn sie durch Preisminderung weitergegeben werde, eine Verbilligung der befreiten Leistung. Der Gesetzgeber gewähre das Recht auf Vorsteuerabzug nicht, wenn der Unternehmer Gegenstände oder sonstige Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwende. Gewähre man unechte…
…Jänner 1995, werden die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nicht mehr generell dem begünstigten Steuersatz unterzogen, sondern primär als unecht steuerfreie Umsätze mit der Option auf Besteuerung zum Normalsteuersatz behandelt. Lediglich die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken für Wohnzwecke, Beherbergung und Campingzwecke unterliegt noch dem…
…763.932,43 € | 820.157,40 € | unecht steuerfreie Umsätze lt. Tz 2 | 846.101,58 € | 921.620,45 € | 1.077.109,67 € | steuerbare Umsätze laut BE | 1.831.411,03 € | 1…
…ja den "missing trader" gar nicht gibt. Da die Ware im Inland keiner privaten Verwendung (bzw. keiner Verwendung für unecht steuerfreie Umsätze) zugeführt wurde, müsse aber aufgrund des Prinzips der Neutralität der Mehrwertsteuer der Vorsteuerabzug zustehen. 7.3. Zollschuldner sei Importeur Schließlich wurde noch eingewendet…
…die mit unecht steuerfreien Umsätzen im Zusammenhang stehen (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 12 Tz 265). Gem. § 12 Abs. 5 UStG 1994 kann der Unternehmer an Stelle einer Aufteilung nach Abs. 4 1. die Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führenden Umsätze zu…
…Jänner 1995, werden die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nicht mehr generell dem begünstigten Steuersatz unterzogen, sondern primär als unecht steuerfreie Umsätze mit der Option auf Besteuerung zum Normalsteuersatz behandelt. Lediglich die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken für Wohnzwecke, Beherbergung und Campingzwecke unterliegt noch dem…
…BGBl Nr. 663/1994, unecht steuerfreie Umsätze tätigte. § 12 Abs. 4 und Abs. 5 UStG 1994 normieren: (4) Bewirkt der Unternehmer neben Umsätzen, die zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges führen, auch Umsätze, bei denen ein solcher Ausschluss nicht eintritt, so hat der Unternehmer die Vorsteuerbeträge nach…
…Jänner 1995, werden die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nicht mehr generell dem begünstigten Steuersatz unterzogen, sondern primär als unecht steuerfreie Umsätze mit der Option auf Besteuerung zum Normalsteuersatz behandelt. Lediglich die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken für Wohnzwecke, Beherbergung und Campingzwecke unterliegt noch dem…
…zur Umsatzsteuer 1999 bis 2003 vorgenommen, da laut antragsgemäß rechtskräftig veranlagter Umsatzsteuererklärungen unecht steuerfreie Umsätze vorlagen und daher auch kein Vorsteuerabzug beantragt worden war. Im Zuge des Bp-Verfahrens änderte der Bw., seine Rechtsansicht über die umsatzsteuerliche Einordung seiner Tätigkeit (statt unecht befreiter Umsätze seien…
…mit unecht steuerfreien Umsätzen im Zusammenhang stehen. Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind nicht nur Vorsteuerbeträge, bei denen ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit den zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führenden Umsätzen des Unternehmers besteht. Der Ausschluss umfasst auch Vorsteuerbeträge, die in einer mittelbaren wirtschaftlichen Verbindung zu diesen Umsätzen…
…beispielsweise laut seinen eigenen Angaben in der Einkommensteuererklärung für 2002 bei einem Umsatz als Facharzt für Kieferorthopädie von € 739.944,62 einen Gewinn von € 346.751,28 erwirtschaftet hat (erzielte unecht steuerfreie Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit laut eigenen Angaben 1998: ATS 10…
…BP- Bericht): Die Bw. betreibt im Gebäude AUE gasse ein Büro (Top III/IV). Da die Bw. neben steuerpflichtigen auch unecht steuerfreie Umsätze erzielt, ist der entsprechende Teil der Vorsteuern, der den unecht befreiten Umsätzen zuzuordnen ist, gem. § 12 Abs 3 UStG 1994 nicht abzugsfähig…
…Somit steht der Vorsteuerabzug "nur" für die tatsächlich unternehmerisch genutzte Fläche von 13,63% zu und auch hier aufgrund der teilweisen Verwendung für unecht steuerfreie Umsätze nur zu 50%, d.s. 1.642,29 €. Der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1997 war daher teilweise stattzugeben…
…Umsatz ausgeführt worden. Die Bw. habe Ersatzbauten geliefert und hiefür im Gegenzug das Wirtschaftsgut "Hindernisbeseitigung" erhalten. Da von der Bw. jedoch sog. "unecht" steuerfreie Umsätze (von Grundstücken) ausgeführt worden seien, erweise sich der von der Bw. vorgenommene Vorsteuerabzug als unzulässig. Das Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes…
…1997 zu einem unecht steuerfreien Grundstücksverkauf gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 von 26,59 % des Gebäudes Adresse3 gekommen. Ebenfalls im Jahr 1997 wurde das gesamte Gebäude Adresse3 einer Großreparatur (Generalsanierung) mit vollem Vorsteuerabzug unterzogen (siehe Beilage zur Umsatzsteuererklärung für das…
…ihrer Zurechenbarkeit aufzuteilen sind, d.h. sie sind danach aufzuteilen, wie sie den unecht steuerfreien Umsätzen und den übrigen Umsätzen bei wirtschaftlicher Betrachtung ganz oder teilweise zuzurechnen sind. Eine bestimmte Form der Aufteilung ist nicht vorgeschrieben. Es ist daher jede Methode, die im Einzelfall eine…
…Verhältnis der von der Bw. erzielten unecht steuerbefreiten Umsätze zu den von der Bw. erzielten steuerpflichtigen Umsätzen auf und gelangte mit dieser Berechnung zu einer abzugsfähigen Vorsteuer im Ausmaß von 11 Prozent für 1997 und von 16 Prozent für 1998. Dies ergab eine Vorsteuerkürzung für…
…gerecht. Die Hinzurechnung erfolgte daher dem Grunde und ihrer Höhe nach zu Recht. Steuerfreie Umsätze 1998 und 1999 (Tz. 21): Gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG sind Umsätze mit unverarbeiteten Gold und die Vermittlung dieser Umsätze unecht steuerfrei. Diese Steuerbefreiung stellt eine…
… 6 Z 13 UStG steuerfreie Umsätze erziele. Im Zuge einer Betriebsprüfung habe sich herausgestellt, dass der Bw. in den Jahren 1992 bis 1994 Werbeprämien erhalten habe, welche der Umsatzsteuer zu unterziehen gewesen wären, weil es sich dabei nicht um Umsätze aus der Tätigkeit des Versicherungsvertreters…