RIS AI
4 019 Treffer1630 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1212-W/04Unbekannter Bescheidinhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2010

…sei, sollte der v.a. Bescheid nicht aufgefunden werden. Die E-Mail (16. November 2008) blieb unbeantwortet; ein mit 29. März 2004 datierter Haftungs- und Abgabenbescheid über die Prüfungszeiträume 1998 - 2001 und 1 - 6/2002 wurde dem Unabhängige Finanzsenat nicht vorgelegt. Von der Bw. gestellter…

UFSG RV/0296-G/02Wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später der Abgabenbehörde bekannt werden, kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungswesentlicher Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund darstellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2005

…in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der…

UFSG RV/0294-G/02Wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später der Abgabenbehörde bekannt werden, kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005

…in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein Verschulden an der…

UFSZ3K ZRV/0189-Z3K/06Ablagerung von Baurestmassen durch eine unbekannte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.02.2010

…Grundstück, habe sich aber intensiv darum bemüht, die Ursache der Ablagerungen festzustellen. Von einer Anzeige gegen "Unbekannt" habe er mangels Erfolgsaussichten Abstand genommen zumal für Private keine Pflicht zur Anzeige verwaltungsrechtlicher Übertretungen bestehe. Durch Nachfrage bei der Firma P. hätte die Behörde feststellen können, dass…

UFSG RV/0074-G/02Außerbilanzielle Zurechnungen von Beträgen mit Zahlungen an unbekannte Empfänger als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 1/3

…Gesellschaftsfremde. Die Namen der Empfänger seien nach wie vor unklar und könnten daher nicht bekannt gegeben werden. Da die Zahlungen im Jahr 1996/97 an unbekannte Empfänger weitgehend abgestellt wurden, seien auch keine Beträge mehr steuerrechtlich hinzugerechnet worden. In einem weiteren Vorhalt vom 12. Oktober…

UFSG RV/0074-G/02Außerbilanzielle Zurechnungen von Beträgen mit Zahlungen an unbekannte Empfänger als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 2/3

…AP GmbH vom 29. Mai 1998 verwies die Bw. im Zusammenhang mit der Wertsicherung des Mietvertrages mit der BG OHG auf das im früheren Betriebsprüfungsverfahren erstattete Vorbringen und dass der Mietvertrag damals unbeanstandet blieb. Im Übrigen sei nicht mehr feststellbar, warum der seinerzeitige Pachtzins mit…

UFSG RV/0074-G/02Außerbilanzielle Zurechnungen von Beträgen mit Zahlungen an unbekannte Empfänger als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

Abgesehen davon ist aus dem anlässlich des Ausscheidens des PB aus der Geschäftsführung der AP GmbH geschlossenen Anerkenntnisses vom 17. Mai 1993 unschwer auf das fehlende Verständnis der Bw. und des PB für eine mitunternehmerische Beteiligung zu schließen, zumal die (stillen) Gesellschafter selbst noch von…

UFSW RV/4279-W/09Geltendmachung von Vorsteuer durch eine an der Rechnungsadresse unbekannte GmbH, deren Unternehmereigenschaft überdies zu hinterfragen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010

…dass der Rechnungsadressat bei sämtlichen Rechnungen wie folgt lautet: Bw C-StraßeD+PLZ1.GeschäftsanschriftC-StraßeD An der angeführten Adresse hat die Firma Bw weder eine Zweigniederlassung noch eine Betriebsstätte, die Firma ist dort absolut unbekannt. Damit ist ein wesentliches Merkmal für eine ordnungsgemäße Rechnung gem…

UFSW RV/1973-W/10Mangelhafte Rechnungen, die von einem Unbekannten berichtigt wurden, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2011

…auch für die Rechnungsberichtigung gelten. Wo die Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung war ist damit völlig unerheblich, da die Berichtigung offensichtlich von einem - uns leider unbekannten - Vertreter durchgeführt wurde. Eine per Post übermittelte Rechnung muss nicht vom vertretungsbefugten Organ gezeichnet werden, auch kann es dem…

UFSW RV/0961-W/08Kein Vorsteuerabzug, wenn festgestellt wurde, dass die Bw. den in der Rechnung angeführten Rechnungsbetrag gar nicht finanzieren konnte, und auf Grund der Erhebungen der Betriebsprüfung einige Monate nach Rechnungslegung die rechnungsausstellende Firma unbekannt war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2009

…ergab, dass die angeblich gewährten Geldbeträge aus einem Hochzeitsgeschenk (€ 8.000), aus einem Hausverkauf in der Türkei an einen Hrn. G, dessen Vorname unbekannt sei, aus einem Goldverkauf an einen türkischen Juwelier, dessen Name nicht bekannt sei, von einem Onkel in der Türkei, der…

UFSG RV/0692-G/08Das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf einen Sachverhalt kann einen Wiederaufnahmsgrund bilden, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bekannt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2009

…Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bewusst und bekannt werden (z.B. VwGH 14.3.1990, 88/13/0011). Selbst wenn der Behörde ein…

UFSW RV/3026-W/11Das Wiederaufnahmeverfahren verfolgt nicht den Zweck, allfällige Versäumnisse einer Partei zu sanieren, sondern soll die Möglichkeit bieten, bisher unbekannten, aber entscheidungsrelevanten Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2012

…Grundlage, da das Wiederaufnahmeverfahren nicht den Zweck verfolgt, allfällige Versäumnisse einer Partei zu sanieren, sondern die Möglichkeit bieten soll, bisher unbekannten, aber entscheidungsrelevanten Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (VwGH 28.10.2009, 2008/15/0209 )." Mit Schreiben vom 13. September 2011, eingelangt beim Finanzamt am 16…

UFSW RV/2724-W/11Die Benennung von Scheinfirmen und unauffindbaren Empfänger reicht nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.12.2012

…Am. Ze., Staatsangehörigkeit Kroatien, war in Österreich in der Rgasse von 18.10.2007 bis 11.07.2008 gemeldet. Unbekannt wohin sie sich abgemeldet hat. Der Gesellschafter Nikola C., Serbien, war von 06.09.2007- 02.07.2008 in der HStr. 177/3/15, gemeldet…

UFSW RV/1462-W/08Die Benennung eines unauffindbaren, ungemeldeten Empfängers von Betriebsausgaben reicht nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2011

…an dem ein Ehepaar lebt, dem die Firma PLDLtd und Herr PL unbekannt sind. An dem Wohnhaus befindet sich kein Hinweis auf die Firma PLDLtd. Herr PL war in Österreich nie gemeldet. Herr PL ist in Österreich steuerlich nicht erfasst. Es erging daher an den…

UFSG RV/0269-G/13diverse Ersatzzustellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2013

…März 2011, der an diese Abgabestelle zugestellt werden sollte, wurde am 8. März 2011 mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgestellt. Eine Anfrage an das Zentrale Melderegister ergab, dass der Berufungswerber nach wie vor an dieser Anschrift gemeldet war. In der Folge wurde die Zustellung gemäß…

UFSL RV/0633-L/04Schätzung wegen Zinsen/Verrechnungskonto, nicht vorgelegte Nachweise für Reisekosten, Provisionen an Dritte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2006

…Doch auch wenn dies der Fall wäre, blieben wesentliche Punkte unbeantwortet: Das Schreiben sagt nichts darüber aus, wer im Prüfungszeitraum 1998 bis 2001 tatsächlich verfügungsberechtigt über das betreffende Konto war - allein auf Grund dieser offen gebliebenen Frage ist eine Qualifizierung der auf dem Konto verbuchten…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 1/3

…Gesellschaftsfremde. Die Namen der Empfänger seien nach wie vor unklar und könnten daher nicht bekannt gegeben werden. Da die Zahlungen im Jahr 1996/97 an unbekannte Empfänger weitgehend abgestellt wurden, seien auch keine Beträge mehr steuerrechtlich hinzugerechnet worden. In einem weiteren Vorhalt vom 12. Oktober…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 2/3

…AP GmbH vom 29. Mai 1998 verwies die Bw. im Zusammenhang mit der Wertsicherung des Mietvertrages mit der BG OHG auf das im früheren Betriebsprüfungsverfahren erstattete Vorbringen und dass der Mietvertrag damals unbeanstandet blieb. Im Übrigen sei nicht mehr feststellbar, warum der seinerzeitige Pachtzins mit…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

§ 188 BAO für die Jahre 1993-1997 bestritt die Bw. vorerst das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen, zumal die Situation der Mitunternehmerschaft aufgrund der Vorbetriebsprüfung bekannt war. Im Übrigen seien die Nachträge zu den stillen Gesellschaftsverträgen ohnedies rechtzeitig dem Finanzamt vorgelegt worden. In der Sache vermeinte sie…

UFSS FSRV/0033-S/03Verdacht des Antiquitätenschmuggels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.08.2003

Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Salzburg in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Einleitungsbescheid gemäß § 35 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. April 2003 gegen den Bescheid vom 6. März…