…ist oder für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthaltes keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaates in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen (vgl. Art 7 Abs. 1 RL 2004/38 EG)…
…in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen. ... Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2004/38/EG ("Freizügigkeitsrichtlinie") sehen…
…habe. In diesem Zusammenhang verweisen sie auf den "beinahe" fünfjährigen Aufenthalt des Erstbeschwerdeführers, der "durchgehend" einer legalen Beschäftigung nachgegangen sei. Im Hinblick auf diese Beschäftigung bestehe umfassender Krankenversicherungsschutz, außerdem seien der Dritt- und der Viertbeschwerdeführer durch ihren Volksschulbesuch voll integriert, was sich darin manifestiere, dass…
…einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen oder c) bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung, die von dem Aufnahmemitgliedstaat aufgrund seiner Rechtsvorschriften oder seiner Verwaltungspraxis anerkannt oder finanziert wird, zur Absolvierung einer Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung als Hauptzweck eingeschrieben ist und über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im…
…oder b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthaltes keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedsstaates in Anspruch nehmen müssen und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedsstaat verfügen. Das Finanzamt vertritt die Ansicht, dass sich die Bw…
…einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen oder c) bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung, die von dem Aufnahmemitgliedstaat aufgrund seiner Rechtsvorschriften oder seiner Verwaltungspraxis anerkannt oder finanziert wird, zur Absolvierung einer Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung als Hauptzweck eingeschrieben ist und über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im…
…einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen oder c) bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung, die von dem Aufnahmemitgliedstaat aufgrund seiner Rechtsvorschriften oder seiner Verwaltungspraxis anerkannt oder finanziert wird, zur Absolvierung einer Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung als Hauptzweck eingeschrieben ist und über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im…
…1 NAG berechtigt, wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen, ... Weiters wird festgestellt, dass der Bw. - entgegen…
…als drei Monate berechtigt, wenn sie (Z 1) in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; (Z 2) für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthaltes weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder …
…wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder 3. als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine…
…wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder 3. als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine…
…wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen, oder 3. als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine Ausbildung einschließlich einer…
…wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen, oder 3. als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine Ausbildung einschließlich einer…
…wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen, oder 3. als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine Ausbildung einschließlich einer…
…einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen oder c) bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung, die von dem Aufnahmemitgliedstaat aufgrund seiner Rechtsvorschriften oder seiner Verwaltungspraxis anerkannt oder finanziert wird, zur Absolvierung einer Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung als Hauptzweck eingeschrieben ist und über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im…
…einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen oder c) bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung, die von dem Aufnahmemitgliedstaat aufgrund seiner Rechtsvorschriften oder seiner Verwaltungspraxis anerkannt oder finanziert wird, zur Absolvierung einer Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung als Hauptzweck eingeschrieben ist und über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im…
…seit mehreren Jahren eine Lebensgemeinschaft und schließen im Hinblick darauf die vorliegende Vereinbarung. II. Grundsatz Die Lebenspartner verstehen ihre Lebensgemeinschaft als moderne partnerschaftliche Gemeinschaft im Sinne einer umfassenden Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft, die sowohl von gegenseitigem Einstehen und Beistand sowie von Zuwendung und Fürsorge geprägt ist…
…EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz. Kerngedanke ist, dass man auch beim Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat seinen Krankenversicherungsschutz und seine Rentenansprüche nicht verliert. Dies soll Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abbauen. Die Vorschriften zur Koordinierung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gehören…
…einbinden. Gerade diese Wechselwirkung zwischen Rechtsanspruch auf umfassenden Schutz durch das Sozialversicherungssystem einerseits und die konkrete Situation der Betroffenen bei Einbindung in die Pflichtversicherung andererseits ist im Versicherungs- und Beitragsrecht besonders erlebbar." Unter der Überschrift "Die Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung" gibt Pöltner in Geppert, Sozialversicherung…