… 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 wird die Einkommensteuer beschränkt steuerpflichtiger durch Steuerabzug erhoben: bei Einkünften aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung und bei den Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung. Der Abzugsteuer unterliegt der volle Betrag der Einnahmen…
…Als Pauschalsteuersatz wurden 20,47% genommen. | Bühne/Kostümbild | Jahr 1996 | Jahr 1997 | Jahr 1998 | Gesamt | Assistenzleistungen | 97.273,00 | 71.000,00 | 267.318,00 | | Steuer 20,47% | 19.912,00 | 14…
…von der X. unabhängig sind. Die beauftragten Untersuchungen und Maßnahmen werden teilweise in der X. , teilweise aber auch außerhalb durchgeführt. Der hauptbehandelnde Arzt ordnet aber auch regelmäßig Assistenzleistungen durch die X. als seinem Erfüllungsgehilfen an: in der Regel sind diese Pflegeleistungen, Medikamentenverabreichungen, Verbände, spezielle Diäten…
…eigene Rechnung bzw. imNamen und auf Rechnung des behandelnden Arztes, nicht aber der W. P. . Der behandelnde Arzt Ist weiters ermächtigt, Pflegeleistungen, Assistenzleistungen und Hausarztleistungen bei der W. P. zu beauftragen bzw. anzuordnen. Die W. P. haftet unter keinen Umständen für Schaden, die durch irgendein…
…unten) unterteilt. Als Gegenleistung für die erbrachten Leistungen verpflichtet sich die C GmbH 3,3 % des jährlichen Umsatzes als Entgelt für die Assistenzleistungen an die C SA zu bezahlen, wobei 1,8 % davon auf die Zurverfügungstellung von technischem Know - How (inklusive der Patente, allerdings mit…
…die Materialbeschaffung der Bühnenentwürfe und für den Modellbau, bei dem sie auch mitgearbeitet habe, tätig gewesen. Des weiteren habe sie bei den Entwürfen Beratungsleistungen erbracht und in technischer Hinsicht auch mitgearbeitet. Ebenso habe sie Sekretärinnenarbeit (Vereinbaren von Treffen mit Regisseuren, Vorbesprechungen, Telefongespräche und Briefwechsel) verrichtet. …
…Assistentinnen nicht verglichen werden, zumal dieser vielmehr die Aufgabe einer Ordinationsleiterin zukomme. Der Aufgabenbereich von Frau K sei sehr umfangreich gestaltet und erstrecke sich von Managementarbeiten bis hin zu Assistenzleistungen. Aufgrund der langen Ordinationszeiten bleibe dem Bw. kaum Zeit für die organisatorische und kaufmännische Führung…
…des Bw. betreffend die Übernahme der Verantwortung bzw. des Risikos für die Arbeitsergebnisse durch die Y. Darin liegt nämlich nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates der wesentliche Unterschied zwischen Arbeitsgestellung und Assistenzleistung, bei welcher nicht Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, sondern eine Dienstleistung erbracht wird. Da…
…ganz noch teilweise eine geschäftliche Tätigkeit von CHM ausgeübt worden. Denn X erbringe trotz ausschließlichem Arbeitsvertrag und Lohnbezug mit und von der CHM mit seiner GF-Tätigkeit in Ö keine Assistenzleistung im Interesse der Schweizer Muttergesellschaft. X werde in Österreich ausschließlich im Interesse der AT…
…mit der zuständigen Geschäftsleitung koordiniert. Amtspartei: Wie war das mit den übrigen Mitarbeitern ? Bw: Zwei weitere Mitarbeiter ,Herr St ,Elektriker, (steuerlich vertreten) und Herr P., technischer Betreuer für die Anlage,seien auch in Pr. gewesen. Angeblich hätten sie auch schon Berufung erhoben. Es könnte sein…