…Da es, wie bereits oben ausgeführt, für die Begründung eines steuerlichen Wohnsitzes nur der tatsächlichen Verfügungsgewalt über zum Wohnen geeignete Räumlichkeiten bedarf, wobei weder die ständige Benützung der Wohnung noch ein ständiger Inlandsaufenthalt dafür erforderlich sind, geht der Unabhängige Finanzsenat - entgegen der Ansicht des Bw…
…zwei Zimmer zur Verfügung gestellt haben, bedeutet für sich allein nicht, dass der Bw. jederzeit die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Zimmer hatte. Das "Wiederbeziehen" ein und derselben Zimmer einer Wohnung stellt keinen Umstand dar, der es in sich schlösse, dass die Zimmer aufgrund der eigenen…
…93/15/0145, in der es heißt: "... dass es zur Begründung eines Wohnsitzes iS der Abgabenvorschriften nur der tatsächlichen Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderungen jederzeit zum Wohnen genutzt werden können und ihrem Inhaber nach…
…Erdgeschoss des Elternhauses. Es bestünden keine Zweifel, dass er als Eigentümer im gesamten Berufungszeitraum die volle rechtliche und auch tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Wohnung gehabt habe. Er habe diese auch anlässlich der Inlandsaufenthalte tatsächlich benutzt. Die polizeiliche Abmeldung sei im Übrigen nicht entscheidend. Hinsichtlich der…
…Wohnung handle es sich um die Wohnung seiner Eltern. Über die Wohnung habe er nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt gehabt und sie sei ihm nur nach der jeweiligen Willensentscheidung seiner Eltern zur Verfügung gestanden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. Juli 2003 hat das Finanzamt die Berufung als…
…der über das Grundstück (samt Bodenschatz) verfügen konnte. Dies aus nachstehenden Gründen: - der Bw von seiner Gattin - die zu 50% Miteigentümerin des gegenständlichen Grundstückes ist - die Zustimmung zum geplanten Vorhaben hatte und er somit die tatsächliche Verfügungsgewalt hatte; - der Bw selbst die erforderlichen Bewilligungen eingeholt…
…Angebot und Preis enthaltene Montagetätigkeit des Lieferunternehmens sei ohne rechtlichen Belang. Rechtlich erheblich sei vielmehr, wem nach Zivilrecht die tatsächliche Verfügungsgewalt über die fixbestellte und preislich letztgültig verhandelte Röntgenanlage noch vor dem 1. Jänner 1997 zukam, das sei nach seinem Dafürhalten die Bw. Dass die…
…behauptet, das Fahrzeug sei sowohl vom ihm als auch von Herrn C D für unternehmensbezogene Fahrten verwendet worden, wobei Letztgenannter Hauptbenützer gewesen sein soll. Die tatsächliche Verfügungsgewalt sei bei der Firma Ab RO SRL in Rumänien gelegen, da nur dieses Unternehmen entscheiden hat können, wann…
…Oder mit anderen Worten: Die Bw hatte auch in der Zürcher Zeit, so wie unmittelbar davor und danach, im Inland die tatsächliche Verfügungsgewalt über Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet waren, ohne wesentliche Änderungen jederzeit zum Wohnen benutzt werden konnten und auch genutzt…
…anderes vereinbart ist. Der tatsächliche Nutzer wird im Regelfall auch derjenige sein, der über das wann, wo und wie des Einsatzes des Fahrzeuges auf den Straßen im Inland entscheidet. Es ist auch nicht die Verfügungsgewalt iSd UStG (wie ein Eigentümer darüber verfügen zu können, verkaufen …
…verwenden darf. Offensichtlich geht der VwGH unter diesen Umständen davon aus, dass dieser Geschäftsführer dann die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat und ihm auch ein ausreichender Nutzen aus der Verwendung zukommt, sodass in einer Gesamtbetrachtung der Geschäftsführer als Verwender angesehen werden kann. Auf die…
…in deren Wohnung kein Zimmer, über das er jederzeit frei verfügen kann. Die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Wohnung kommt somit dem Bruder und dessen Gattin zu, die dem Bw während seiner Aufenthalte eine Wohnmöglichkeit bieten und ihn als Gast aufnehmen. Auch nach der Rechtsprechung des…
…Wohnzwecke nutzen können, ohne die Zustimmung einer anderen Person einholen zu müssen, er muss - kurz gesagt - die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung haben. Für die Erfüllung des Kriteriums des "Beibehaltens und Benützens" ist eine gewisse tatsächliche Mindestnutzung der Wohnung erforderlich (vgl. Jakom/Marschner EStG, 2012…
…2007 und vom 5. März 2007 als wenig glaubhaft], erachtet der Berufungssenat das Vorbringen des Berufungswerbers, dass er im Streitjahr keine tatsächliche Verfügungsgewalt über das Haus in E gehabt habe, weshalb ein Wohnsitz im Inland nicht angenommen werden könne, lediglich als eine Schutz- bzw. Zweckbehauptung…
…gibt diese über die tatsächliche Nutzung des Zimmers doch keinerlei Auskunft. Da die Bw. keinerlei Unterlagen vorlegen konnte, die die tatsächliche Benützung dieses Zimmers dokumentieren hätten können, kann somit auch nicht von einer Verfügungsgewalt über eine Wohnung und damit auch nicht von einer "Innehabung" iSd…
…Stellungnahme der Betriebsprüfung wurde dem steuerlichen Vertreter der Bw am 18.5.2010 übermittelt und die Bw aufgefordert dazu Stellung zu nehmen und darzutun, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Dienstfahrzeuge hat (zB wie sind die Vorgaben der Bw an ihre Mitarbeiter hinsichtlich Region, Kunden…
…Erdgeschoss des Elternhauses. Es bestünden keine Zweifel, dass er als Eigentümer im gesamten Berufungszeitraum die volle rechtliche und auch tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Wohnung gehabt habe. Er habe diese auch anlässlich der Inlandsaufenthalte tatsächlich benutzt. Die polizeiliche Abmeldung sei im Übrigen nicht entscheidend. Hinsichtlich der…
…Wohnzwecke nutzen können, ohne die Zustimmung einer anderen Person einholen zu müssen, er muss - kurz gesagt - die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung haben. Für die Erfüllung des Kriteriums des "Beibehaltens und Benützens" ist eine gewisse tatsächliche Mindestnutzung der Wohnung erforderlich (vgl. Jakom/Marschner EStG, 2009…
…Wohnzwecke nutzen können, ohne die Zustimmung einer anderen Person einholen zu müssen, er muss - kurz gesagt - die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung haben. Für die Erfüllung des Kriteriums des "Beibehaltens und Benützens" ist eine gewisse tatsächliche Mindestnutzung der Wohnung erforderlich (vgl. Jakom/Marschner EStG, 2009…
…RS die Innehabung einer Wohnung, demnach die rechtliche oder tatsächliche -Verfügungsgewalt über eine Wohnung, erforderlich. Sowohl die rechtliche als auch tatsächliche Verfügungsgewalt der Bw über ihre Eigentumswohnung ist (lebens-)sachverhaltlich unverrückbar festgestellt und ist sowohl melde- als auch förderungsrechtlich (Hauptwohnsitzbegründung) abgesichert. Für abkommensrechtliche Zwecke (Art…