…Da es, wie bereits oben ausgeführt, für die Begründung eines steuerlichen Wohnsitzes nur der tatsächlichen Verfügungsgewalt über zum Wohnen geeignete Räumlichkeiten bedarf, wobei weder die ständige Benützung der Wohnung noch ein ständiger Inlandsaufenthalt dafür erforderlich sind, geht der Unabhängige Finanzsenat - entgegen der Ansicht des Bw…
…zwei Zimmer zur Verfügung gestellt haben, bedeutet für sich allein nicht, dass der Bw. jederzeit die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Zimmer hatte. Das "Wiederbeziehen" ein und derselben Zimmer einer Wohnung stellt keinen Umstand dar, der es in sich schlösse, dass die Zimmer aufgrund der eigenen…
…1 lit b EstG 1988 geschaffen, um dennoch in den Genuss der Befreiungsbestimmung kommen zu können. Im konkreten Fall kann mangels angemessener Frist zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Einzug der Zeitpunkt der tatsächlichen Erlangung der Verfügungsgewalt nicht als Anschaffungszeitpunkt iSd § 30 Abs 2 Z 1…
…GmbH gewesen, tatsächlich habe die Geschäfte aber F (nach Kenntnis des Bf. derzeit in Haft) geführt. Der Bf. habe zu keinem Zeitpunkt die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens gehabt. Da ein weiteres Auskunftsersuchen des Finanzamtes vom 01.02.2017, in dem…
…Eigentums erforderlich sind: Eine vom Zivilrecht abweichende Zurechnung von Wirtschaftsgütern kommt nur dann in Betracht, wenn einem anderen als dem zivilrechtlichen Eigentümer die tatsächliche Verfügungsgewalt zusteht (VwGH 23.11.1987, 87/14/68) und der zivilrechtliche Eigentümer auf Dauer und wirksam von dieser Verfügungsmacht ausgeschlossen…
…93/15/0145, in der es heißt: "... dass es zur Begründung eines Wohnsitzes iS der Abgabenvorschriften nur der tatsächlichen Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderungen jederzeit zum Wohnen genutzt werden können und ihrem Inhaber nach…
…Erdgeschoss des Elternhauses. Es bestünden keine Zweifel, dass er als Eigentümer im gesamten Berufungszeitraum die volle rechtliche und auch tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Wohnung gehabt habe. Er habe diese auch anlässlich der Inlandsaufenthalte tatsächlich benutzt. Die polizeiliche Abmeldung sei im Übrigen nicht entscheidend. Hinsichtlich der…
…Wohnung handle es sich um die Wohnung seiner Eltern. Über die Wohnung habe er nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt gehabt und sie sei ihm nur nach der jeweiligen Willensentscheidung seiner Eltern zur Verfügung gestanden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. Juli 2003 hat das Finanzamt die Berufung als…
…der über das Grundstück (samt Bodenschatz) verfügen konnte. Dies aus nachstehenden Gründen: - der Bw von seiner Gattin - die zu 50% Miteigentümerin des gegenständlichen Grundstückes ist - die Zustimmung zum geplanten Vorhaben hatte und er somit die tatsächliche Verfügungsgewalt hatte; - der Bw selbst die erforderlichen Bewilligungen eingeholt…
…folgen, welche im Rahmen der mündlichen Verhandlung schlüssig darlegte, dass die fraglichen Rückflüsse gerade nicht auf jene Konten erfolgten, über die ***Z*** die tatsächliche Verfügungsgewalt oder Kontrolle ausübte. Die Nichtvornahme dieser Zahlungen führt somit zwangsläufig dazu, dass die liquiden Mittel weiterhin der Gesellschaft bzw. den…
…die Liegenschaft sei nicht wieder in die Verfügungsgewalt des Verkäufers ***2*** ***3*** gelangt. Dementsprechend hat die Erstbehörde antragsgemäß und auch rechtskräftig dem Antrag auf Rückerstattung der Grunderwerbssteuer am 18.01.2018 Folge gegeben. Angesichts des tatsächlichen Sachverhaltes vermögen aber auch die übrigen Ausführungen der Behörde…
…Unternehmen verwenden dürfe. Offensichtlich gehe der VwGH unter diesen Umständen davon aus, dass dieser Geschäftsführer dann die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug habe und ihm auch ein ausreichender Nutzen aus der Verwendung zukomme, sodass in einer Gesamtbetrachtung der Geschäftsführer als Verwender angesehen werden könne. Im…
…verfügen kann, es also veräußern oder belasten kann, die Früchte daraus zieht, aber auch das Verlustrisiko trägt. Ihm kommt die tatsächliche Verfügungsgewalt zu, von der er den zivilrechtlichen Eigentümer dauerhaft wirksam ausschließen kann (vgl VwGH 23.11.1987, 87/14/68; 12.2.1986, 894…
…für die Frage des Wohnsitzes ebenso wenig entscheidend wie der Umstand, ob Miete bezahlt wird oder nicht. Maßgeblich ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind (VwGH 23.5.1990, 89/13/0015). Demnach kann auch ein Untermietzimmer…
…stehenden Räumlichkeiten (vgl. Pkt. 4.1.), über deren „Innehabung“, dh über die rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt bzw. tatsächliche Nutzungsmöglichkeit des F über diese Räumlichkeiten (vgl. 4.1.), und über deren „Benützung und Beibehaltung“, sprich insbesondere über das zeitliche Element der Nutzung bzw. der Nutzungsmöglichkeit (vgl…
…Angebot und Preis enthaltene Montagetätigkeit des Lieferunternehmens sei ohne rechtlichen Belang. Rechtlich erheblich sei vielmehr, wem nach Zivilrecht die tatsächliche Verfügungsgewalt über die fixbestellte und preislich letztgültig verhandelte Röntgenanlage noch vor dem 1. Jänner 1997 zukam, das sei nach seinem Dafürhalten die Bw. Dass die…
…Benutzung der Wohnung, dann liegt für ihn hinsichtlich dieser Wohnung kein Wohnsitz vor. Da es auf die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung ankommt, ist die Messung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen am Fremdvergleich und damit die steuerliche Anerkennung des Mietvertrages nicht entscheidend (vgl. VwGH 23…
…hat von der Möglichkeit auszugehen, die die höchste Wahrscheinlichkeit für sich hat. Bei Gesamtwürdigung der Verhältnisse des gegenständlichen Falles steht für das Bundesfinanzgericht fest, dass der Beschwerdeführer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Liegenschaft in ***Adr2***, innehatte, sie jedoch nur selten nutzte. Er hat die Liegenschaft…
…jederzeit für eigene Wohnzwecke nutzen kann. Die Voraussetzung ist stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes, d. h. an die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung geknüpft. Die Wohnung muss nicht die "eigene" sein, sodass auch der Mieter die gemietete Wohnung innehat (Jakom, EStG, 14.Auflage…
…45. Lfg, Rz 7). Es kommt auf die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung an ("Schlüsselgewalt") (vgl. Marschner in Jakom EStG, 2022, § 1, Rz 31 mwN). Es kommt nicht darauf an, in welchem Ausmaß die Wohnung tatsächlich benutzt wird (z.B. VwGH 5. März 2020, Ra…