…wandte der Bw. unter Verweis auf VwGH-Judikatur und die Verwaltungspraxis (Einkommensteuerrichtlinien/EStR) ein, dass sich der Anschaffungszeitpunkt an der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums zu orientieren habe. Dieses werde mit der "tatsächlichen" oder "theoretischen" betrieblichen Nutzungsmöglichkeit erlangt. Eine Inbetriebnahme durch den Bw. oder auch nur…
…Endmontage einhergeht. Aus der Gesamtschau betrachtet kommt dem Umstand, dass das Fundament erst im April 2005 errichtet wurde in Bezug auf die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit der Maschine, sehr wohl Bedeutung zu. Da der Anschaffungszeitpunkt der gegenständlichen Maschine jedenfalls nach dem 31.12.2004 gelegen war, war…
…stehen, oder aber wenn ein Steuerpflichtiger eine Wohnung nach eigenen Angaben bei gelegentlichen Aufenthalten im Inland tatsächlich benützt hat (VwGH 3.7.2003, 99/15/0104). Da das Vorliegen eines Wohnsitzes im Sinne der Abgabenvorschriften an die jederzeitige tatsächliche Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung geknüpft ist, reicht…
…stehen, oder aber wenn ein Steuerpflichtiger eine Wohnung nach eigenen Angaben bei gelegentlichen Aufenthalten im Inland tatsächlich benützt hat (VwGH 3.7.2003, 99/15/0104). Da das Vorliegen eines Wohnsitzes im Sinne der Abgabenvorschriften an die jederzeitige tatsächliche Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung geknüpft ist, reicht…
…eine eigene Wohnung in Linz zur Verfügung. Diese Wohnung war für eine Nutzung entsprechend eingerichtet; eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit war also tatsächlich gegeben. Der Stromverbrauch lässt auch auf eine tatsächliche Nutzung schließen. Die Höhe des Stromverbrauches deutet zwar darauf hin, dass die Wohnung nicht ständig bewohnt…
…stehen, oder aber wenn ein Steuerpflichtiger eine Wohnung nach eigenen Angaben bei gelegentlichen Aufenthalten im Inland tatsächlich benützt hat (VwGH 3.7.2003, 99/15/0104). Da das Vorliegen eines Wohnsitzes im Sinne der Abgabenvorschriften an die jederzeitige tatsächliche Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung geknüpft ist, reicht…
…VfGH 11.12.1986, B 437/86). Da zwischen Graz und G täglich in jeder Richtung mehrere Verbindungen mit Fahrzeiten unter einer Stunde existieren und es - wie oben ausgeführt - nicht auf die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit dieser Verbindungen ankomme, vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass im vorliegenden…
…ein Wirtschaftsgut wirtschaftlich zu beherrschen und den Nutzen aus ihm zu ziehen, übergeht. Entscheidend sei die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit (VwGH 25.2.1997, 97/14/0006). Festgestellt worden sei, dass die Wirtschaftsgüter erst im Jahr 2004 angeschafft wurden und erfolgte die Lieferung der Maschinen laut…
…Erlangung der tatsächlichen Verfügungsmöglichkeit über das von der Anschaffung betroffene Wirtschaftsgut. Maßgeblich ist daher jener Zeitpunkt, zu dem die Möglichkeit, ein Wirtschaftsgut wirtschaftlich zu beherrschen und den Nutzen aus ihm zu ziehen, übergeht (Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht). Es entscheidet die tatsächliche (betriebliche) Nutzungsmöglichkeit und nicht…
…Das sei jener Zeitpunkt, zu dem die Möglichkeit bestehe, ein Wirtschaftsgut wirtschaftlich zu beherrschen und den Nutzen aus ihm zu ziehen übergehe. Es entscheide die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzen und Lasten. Im gegenständlichen Fall sei die…
…auf dessen Anschaffung - dem Betriebszweck entsprechend - es ankam (VwGH 26.5.1970, 0874/69). Es entscheidet die betriebliche Nutzungsmöglichkeit (Braito, Der Anschaffungszeitpunkt mehrteiliger Wirtschaftsgüter - ein Sonderproblem der vorzeitigen Abschreibung, ÖStZ 1985, Seite 129), und zwar die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmöglichkeit (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz…
…im Jahr 2002 angeschafften Zeitungsoffsetrotationsmaschine handle, und die Herstellung eines speziellen Sockels für diese Maschine nicht als Gebäude bzw. Gebäudebestandteil sondern als Betriebsvorrichtung anzusehen sei. Die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit der Ende 2001 gelieferten Druckluftanlage bzw. Farbversorgungsanlage habe im Übrigen erst, da es sich um notwendige…
…zu dem die Möglichkeit, ein Wirtschaftsgut wirtschaftlich zu beherrschen und den Nutzen aus ihm zu ziehen, übergehe - Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Es entscheide demnach die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht der rechtliche Übergang vom Besitz, Preisgefahr, Nutzen und Lasten - unter Anführung zahlreicher Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse wie zuletzt…
…wird. Diese Vereinbarung ist bis dato in Kraft. Die seitens der Finanzverwaltung geprüften Einlagerungsbestätigungen über die Einrichtungsgegenstände stellen daher sicher, dass die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit gegeben war. Zusätzlich wird auf den Umstand verwiesen, dass auch in den der Finanzverwaltung vorgelegten Bestätigungen der U ausgeführt wird…
…2005 erfolgte die Anmeldung des Busses durch die Bw. Die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit bestand nach Ansicht der Referentin erst nach der durchgeführten Einzelgenehmigung. Erst dann konnte die Bw. die Anmeldung veranlassen und hatte die faktische Nutzungsmöglichkeit über den Bus. Der Anschaffungsvorgang ist erst mit der…
…Vielmehr seien die Komponenten eigenständige Wirtschaftsgüter, die einzeln vom Hersteller abgenommen werden können. Die Betriebsprüfung komme zu dem Ergebnis, dass für den Anschaffungszeitpunkt die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit der Windkraftanlage maßgeblich sei, welche erst nach dem erfolgreichen Probebetrieb gegeben sei. Der Zeitpunkt des Übergangs der Preisgefahr…
…Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abgrenzung sei die Aktivierungsfähigkeit, die bei Entstehung von wirtschaftlichem Eigentum eintrete. Das sei der Zeitpunkt, in dem die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit abstrakt entstehe. (Verweis auf SWK 2004, 110) Das wirtschaftliche Eigentum als Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise sei in § 24 BAO geregelt…
…sei jener Zeitpunkt, in welchem die Möglichkeit, ein Wirtschaftsgut wirtschaftlich zu beherrschen und den Nutzen aus ihm zu ziehen und damit die wirtschaftliche Verfügungsmacht übergehe. Es entscheide die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzen oder Lasten. Der Berufungswerber…
…erfolgte auch nicht, wie die Bw. vermeint auf Grund einer geänderten Rechtslage. Dass nämlich der Anschaffungszeitpunkt eines Wirtschaftsgutes mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit einhergeht, ist bereits altes Rechtsgut. Der Anschaffungszeitpunkt entspricht dem Zeitpunkt der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums. Das ist…
…zu beherrschen und den Nutzen aus ihm zu ziehen, übergehe (Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht). Es sei die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang entscheidend. Der Anschaffungszeitpunkt sei daher bereits vor dem Jahr 2002 gewesen. Durch die Umwidmung könne keine neuerliche Anschaffung unterstellt…