…hat. Der Fall lag nicht so, dass die Zahlung für diese Kosten nur bei Inanspruchnahme der genannten Leistungen fällig geworden wäre (vergleiche Verlautbarung des Technischen Ausschusses für den Zollwert zur Anwendung des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises - Müller-Eiselt, EG-Zollrecht Fach 3350 Nr…
…in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. (Positive) Voraussetzung dafür, dass der Zollwertermittlung der Transaktionswert zugrunde gelegt werden kann, ist u.a., dass ein "Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft" vorliegt (Witte/Reiche, Zollkodex, Rz.24 zu Art.29)…
…zu ermitteln. Zunächst besteht für den Zollanmelder die Möglichkeit, den zu erwartenden Kaufpreis (des Abnehmers) anzumelden, wenn dieser im Bewertungszeitpunkt bereits feststeht und- zB anhand von Preislisten- nachgewiesen werden kann.; ggf. in diesen Preisen enthaltene Elemente des Art.33 Zollkodex, wie zB innergemeinschaftliche Beförderungskosten oder…
…zu zahlen hat. Dabei müsse jedoch beachtet werden, dass sich der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf die eingeführten Waren beziehe. Andere Zahlungen, also solche, welche sich nicht auf die eingeführten Waren beziehen, seien demnach nicht in den Zollwert einzurechnen. Zur Ermittlung des tatsächlichen…
…zu zahlen hat. Dabei müsse jedoch beachtet werden, dass sich der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf die eingeführten Waren beziehe. Andere Zahlungen, also solche, welche sich nicht auf die eingeführten Waren beziehen, seien demnach nicht in den Zollwert einzurechnen. Zur Ermittlung des tatsächlichen…
…der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33 und unter der Voraussetzung, dass a) keine Einschränkungen bezüglich der Verwendung und des Gebrauchs der Waren durch den Käufer bestehen, ausgenommen solche, die - durch das Gesetz oder von…
…eingeführter Waren ist nach Art. 29 Abs.1 ZK der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Der Zollkodex enthält keine Definition des Verkaufbegriffs, nach der Präambel zum GATT…
…dass es sich um unterfakturierte Rechnungen gehandelt habe. Für die Ermittlung des Zollwertes sei der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis maßgebend. Tatsächlich sei ein Betrag von € 14.534,57 bezahlt worden. Nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG) sei der Zollwert als Bemessungsgrundlage…
…den Art. 29 ff. ein kompliziertes Reglement, wobei als Grundwert der im Ausfuhrland gezahlte oder zu zahlende Preis mit gewissen Hinzurechnungs- und Abzugsbeträgen ist, wenn sich diese Werte aber nicht mit Sicherheit ermitteln lassen bzw. bei versteckten Schmuggelzigaretten offensichtlich keine Rolle spielen (z.B. Transportkosten…
…begründet: Auf Grund der "nunmehr getroffenen" Feststellungen bildeten die in Rechnung gestellten Preise- mit Ausnahme der Marketingkosten- den Transaktionswert nach Art.29 Zollkodex, wobei als "tatsächlich bezahlter oder zu zahlender Preis" einerseits das gesamte Entgelt umfasse, das der Käufer an den Verkäufer zu zahlen habe…
…zu bewertenden Grundstück, im zeitlichen Zusammenhang gesehen, gleichkämen oder nahe kämen. In der Regel werde die Feststellung des gemeinen Wertes eines Grundstückes auf Grund der Entwicklung tatsächlich gezahlter Preise für so genannte Vergleichsliegenschaften die brauchbarste sein. Denn nur in den seltensten Fällen werde der Preis…
…29 Abs. 1 ZK der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33 ZK und unter den in den lit. a…
…sondern auch zu ihrer Lagerung und Vermarktung eignen. Daraus folgt, dass Paletten, die als Lademittel nicht zur Vermarktung dienen, keine Umschließungen sind und Palettenkosten dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis grundsätzlich nicht gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a) ii…
…Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen sind. Art. 29 ZK ist die zentrale Vorschrift des Zollwertrechts, man könnte die Bestimmungen betreffend des Zollwerts als zwingend einzuhaltende Stufenfolge bezeichnen. Es ist daher bei Vorliegen eines Kaufgeschäftes der Zollwert nach Art. 29 ZK zu ermitteln…
…Eine dieser Fallstudien (angenommen auf der 26. Tagung des Technischen Ausschusses vom 4. bis 8. Oktober 1993) beschäftigt sich mit der Anwendung des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises. Der Technische Ausschuss behandelt dabei einen Fall, in dem sich der Käufer einer hoch spezialisierten Maschine…
…vereinbar, einen Antidumpingzoll zu verhängen, der sich nicht an dem vom Einführer gezahlten Preis orientiere oder lediglich den Zwischenhandel belaste. Da im Streitfall der deutsche Zwischenhändler und der deutsche Einführer nicht miteinander verbunden waren, erkannte das Finanzgericht den vom Zwischenhändler dem Einführer berechneten Preis, der…
…beschwerdegegenständlichen Einleitungsbescheid zu erblicken, und zwar insofern, als das Hauptzollamt Linz bei dessen Bemessung offensichtlich den Art.146 ZK-DVO außer Acht gelassen hat: Danach werden nämlich im für die Einfuhrware tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis enthaltene, im Ursprungs-oder Ausfuhrland zu zahlenden Abgaben…
…Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33 ZK und unter der Voraussetzung, dass keiner der die Transaktionswertmethode ausschließenden Tatbestände der Buchstaben a bis d der bezeichneten Gesetzesstelle vorliegen. Die nachstehenden Aufwendungen oder Kosten werden…
…oder um mehrfache Sendungen desselben Absenders an denselben Empfänger handelt. Gemäß Artikel 29 Absatz 1 ZK ist der Zollwert eingeführter Waren der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis…
…1 Buchstabe e) i) ZK sind bei der Ermittlung des Zollwerts nach Art. 29 dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis die Beförderungs- und Versicherungskosten für die eingeführten Waren bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Gemeinschaft hinzuzurechnen. Gem. …