…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.1999, 98/13/0144) zu prüfen, ob dem Bw. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die unrichtige Geltendmachung der Vorsteuerbeträge) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bw. im Zeitpunkt der Geltendmachung der Vorsteuerbeträge bei…
…des Alternativverhaltens die Kausalität gegeben ist, war nun zu prüfen, ob dem Vertreter die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (Abgabe einer Voranmeldung mit zu niedrigem Betrag) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre vor allem gegeben, wenn der Vertreter im Zeitpunkt, in dem er eine Voranmeldung…
…schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, ist zu prüfen, ob dem Bw. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die Unterlassung der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bw. im Zeitpunkt, in dem er gemäß …
…Bw. die objektive Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens (nämlich die Geltendmachung von Vorsteuern in Höhe von € 25.717,32 auf Grund von Rechnungen, in denen eine unrichtige Geschäftsadresse des leistenden Subunternehmers angeführt ist) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn die Bw…
…schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, ist zu prüfen, ob dem Bw. die objektive Rechtswidrigkeit seines Verhaltens (nämlich die Unterlassung der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Bw. im Zeitpunkt, in dem er gemäß …
…Sofern die Bw. vermeint, dass ihr die objektive Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens (ungerechtfertigte Geltendmachung der Vorsteuer mit Umsatzsteuervoranmeldungen für März 1994 bis März1995) subjektiv nicht vorwerfbar wäre, da die in Rede stehenden Umsatzsteuervoranmeldungen auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht bzw. der ausdrücklichen Auskunft eines Wirtschaftstreuhänders erstellt worden…
…erkennen lässt, dass seitens des Bw. (auch) bereits ausführungsnahe Handlungen oder gar Ausführungshandlungen in Bezug auf die (jeweiligen) anteiligen Jahresumsatzsteuerbeträge gesetzt worden waren. Was die für eine subjektive Vorwerfbarkeit unabhängig vom ebenfalls geforderten Wissen um die jeweilige Abgabenverkürzung (dem Grunde nach) vorliegende bzw. iSd § 98…
…die alten Schulden immer wieder durch neue Unternehmungen abdecken würde können, was sich als nicht mit der Realität übereinstimmend herausgestellt habe. Die subjektive Vorwerfbarkeit seiner Fehlverhalten erscheine unter diesem Gesichtspunkt abgemildert. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 119 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben Abgabepflichtige (im gegenständlichen…
…der Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch, privatem Gebrauch und gewerblichem Verbrauch sowie zu finanzstrafrechtlichen Aspekten, insbesondere die subjektive Vorwerfbarkeit des Verhaltens des Bf. Aus diesen Gründen werde der Antrag gestellt, die beiden Bescheide ersatzlos aufzuheben. Am Ende des Schriftsatzes wurde der schon am 1.12 2008 formulierte…
…der Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch, privatem Gebrauch und gewerblichem Verbrauch sowie zu finanzstrafrechtlichen Aspekten, insbesondere die subjektive Vorwerfbarkeit des Verhaltens des Bf. Aus diesen Gründen werde der Antrag gestellt, die beiden Bescheide ersatzlos aufzuheben. Am Ende des Schriftsatzes wurde der schon am 1.12 2008 formulierte…
…sei, belege dies lediglich die objektive Rechtswidrigkeit des Vorganges. Die subjektive Vorwerfbarkeit dieser Verspätung und damit die eigentliche Verschuldensfrage könne aus diesem objektiven Tatbestand nicht abgeleitet werden, da das Verhalten des Steuerpflichtigen im Rahmen dieser Rechtsverletzung gesondert geprüft werden müsse. Bei einer Verallgemeinerung dieser unzulässigen…
…Auch habe der Geschäftsführer zumindest stichprobenartig während seiner Geschäftstätigkeit die Erklärungen und Beratungsleistungen der Steuerberater überprüft, sodass ihn aus der möglichen Abgabenschuld keine subjektive Vorwerfbarkeit treffe. 5. Neben der steuerlichen Vertretung durch die Wirtschaftstreuhandkanzlei seien sämtliche steuerlich relevanten Daten und Erklärungen von der im Geschäftsbetrieb…
…Handy in Höhe von ATS 248,33), kann daraus mangels Zuordenbarkeit keinesfalls eine nachvollziehbare objektive Verkürzung oder eine subjektive Vorwerfbarkeit abgeleitet werden. Zusammengefasst ist daher - ungeachtet der Geringfügigkeit der Beträge - ein Verdacht auf eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung betreffend Umsatzsteuer der Jahre 1998 bis 2000 im Gesamtbetrag…
…sei, belege dies lediglich die objektive Rechtswidrigkeit des Vorganges. Die subjektive Vorwerfbarkeit dieser Verspätung und damit die eigentliche Verschuldensfrage könne aus diesem objektiven Tatbestand nicht abgeleitet werden, da das Verhalten des Steuerpflichtigen im Rahmen dieser Rechtsverletzung gesondert geprüft werden müsse. Bei einer Verallgemeinerung dieser unzulässigen…
…Mai 2010, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bei der Einleitung durch das Finanzamt Baden Mödling sei die subjektive Tatseite nicht berücksichtigt worden und reiche der Verweis auf das Mehrergebnis der Betriebsprüfung für die Einkommensteuer 2002 und 2003 nicht aus, um noch dazu…
…die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Juli 2008, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Mangels Vorwerfbarkeit der Tat, weil nämlich die österreichische GmbH keinen Vermögens-nachteil erlitten habe und somit in Wahrheit auch keine vGA vorliege, liege auch keine strafbare Handlung des…
…welcher der andrängenden Gläubiger zweckmäßigerweise zuerst zu befriedigen sei (vgl. dazu VwGH vom 29. Jänner 2000, 99/12/0046). An der entsprechenden subjektiven Vorwerfbarkeit iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG vermag auch das als nachträgliche Schutzbehauptung zu qualifizierende und schon im Widerspruch zum o…
…die richtige Festlegung der Steuerschuld sich ergeben würde, dass er aufgrund dieser Pfändungen keine offenen Steuerschulden habe. Daher sei das Straferkenntnis, sowohl was den strafbestimmenden Wertbetrag als auch was die Vorwerfbarkeit des Verhaltens anlangt, zu Unrecht ergangen. Auf Basis der vorliegenden Eingaben des Masseverwalters hätte…
…und zur Gewinnfeststellung, sohin unter Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß § 119 BAO fahrlässig eine Verkürzung der aus dem Spruch ersichtlichen Abgaben bewirkt. Dabei sei sowohl ein subjektiv als auch objektiv zu vertretender Sorgfaltsverstoß vorgelegen, da er nicht zuletzt als ordentlicher Geschäftsmann, der bereits seit…
…fest, dass er den Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt habe. Nachdem die Straftaten bereits vor Fällung des Urteiles des Landesgerichtes Salzburg vom 25. Jänner 2005, abgeändert durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 19…