…sind. Diese Einwendung wäre nur dort zielführend, wo sich ein Rückforderungsanspruch auf die Normen des bürgerlichen Rechtes als Ausdruck eines allgemein geltenden Rechtsgrundsatzes gründet. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist jedoch von subjektiven Momenten - wie Verschulden, Gutgläubigkeit - unabhängig (VwGH 3.11.1954, 3505/53…
…Juli 2007, also mehr als ein halbes Jahr später, auf die Gebührenpflicht aufmerksam geworden. Unabhängig davon stellt die Gebührenerhöhung eine objektive Säumnisfolge dar, bei der subjektive Momente wie ein Verschulden des Gebührenschuldners keine Rolle spielen. Die Gebührenerhöhung wird - wie bereits ausgeführt - in §9 Abs.1…
…1995, 94/14/0091). Maßgebend für die Zuordnung sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die Besonderheiten des Betriebes und des Berufszweiges sowie die Verkehrsauffassung; subjektive Momente, wie zB der Anschaffungsgrund sind für die Qualifikation nicht entscheidend (VwGH 10.10.1978, 195/78; 25.2.1997, 96…
…45 und die dort jeweils angeführten Judikate). Dabei sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die Besonderheiten des Betriebes und des Berufszweiges des Steuerpflichtigen sowie die Verkehrsauffassung maßgebend. Bloß subjektive Momente des Steuerpflichtigen, wenn sie nicht in der Außenwelt zum Ausdruck kommen, sind dagegen nicht entscheidend (VwGH …
…10.2000, 2000/15/0035), stellt die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich auf objektive Momente ab. Da somit nach der Intention des Gesetzgebers subjektive Momente bei der Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht zu berücksichtigen sind, sondern ausschließlich zu prüfen ist, ob die…
…März 2013 an seine geschiedene Ehegattin weitergeleitet hat. Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger…
…den Jahren 2008 bis 2011 über der dort bestimmten Einkommensgrenze gelegen habe und auch im Jahr 2012 nicht von einem geringeren Einkommen auszugehen sei. Subjektive Momente wie Verschulden und Gutgläubigkeit wie auch der Umstand, dass der Überbezug ausschließlich auf eine Fehlleistung des Finanzamtes zurückzuführen wäre…
…diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen, wobei es auf subjektive Momente nicht ankommt. Ein Aufenthalt in dem genannten Sinn verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch…
…Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt § 26 Abs. 1 FLAG 1967 eine objektive Erstattungspflicht von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe dar. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich…
… 26 FLAG 1967 geregelte Rückzahlungsverpflichtung ist so weitgehend, dass sie auf subjektive Momente wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine Rücksicht nimmt und die von der Finanzverwaltung zu Unrecht ausgezahlten Familienbeihilfenbeträge auch dann zurück zu zahlen sind, wenn der Überbezug ausschließlich auf eine Fehlleistung der Abgabenbehörde zurückzuführen…
…unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen. Maßgebend für die Zuordnung zum Betriebsvermögen sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die Besonderheit des Betriebes und des Berufszweiges sowie die Verkehrsauffassung. Subjektive Momente, wie z.B. der Anschaffungsgrund, sind für die Qualifikation nicht entscheidend…
…Wohnanlage "HausX" seien lt. Schreiben des steuerlichen Vertreters ausschließlich subjektive Momente (Anschaffung für die zukünftigen Wohnbedürfnisse der Kinder) ausschlaggebend gewesen. Für die Beurteilung, ob ein Wirtschaftsgut dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen sei, seien aber nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht subjektive Motive, wie zum Beispiel der…
… 26 FLAG geregelte Rückzahlungsverpflichtung sei so weitgehend, dass sie auf subjektive Momente wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine Rücksicht nehme und die von der Finanzverwaltung zu Unrecht ausbezahlten Beträge auch dann zurück zu zahlen seien, wenn der Überbezug ausschließlich auf eine Fehlleistung der Abgabenbehörde zurückzuführen sei…
… 26 FLAG 1967 geregelte Rückzahlungsverpflichtung ist so weit gehend, dass sie auf subjektive Momente wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine Rücksicht nimmt und die von der Finanzverwaltung zu Unrecht ausbezahlten Familienbeihilfenbeträge auch dann zurückzuzahlen sind, wenn der Überbezug ausschließlich auf eine Fehlleistung der Abgabenbehörde zurückzuführen ist…
…diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen, wobei es auf subjektive Momente nicht ankommt. Ein Aufenthalt in dem genannten Sinne verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch…
…an der unrichtigen Auszahlung beim Finanzamt oder beim Bundespensionsamt läge und somit eine Rückforderung zu Unrecht erfolgt sei. Dazu ist folgendes auszuführen: Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Beihilfe ist sehr weitgehend zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente…
…einen Wechsel zum Studium der Pädagogik vollzogen habe. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe sei ausschließlich von objektiven Sachverhalten abhängig und nehme auf subjektive Momente wie Verschulden oder Gutgläubigkeit keine Rücksicht. Mit Schreiben vom 1. August 2008 beantragte die Berufungswerberin die Entscheidung…
… 26 FLAG 1967 geregelte Rückzahlungsverpflichtung sei so weitgehend, dass sie auf subjektive Momente wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine Rücksicht nimmt und die von der Finanzverwaltung zu Unrecht ausbezahlten Familienbeihilfenbeträge auch dann zurückzuzahlen seien, wenn der Überbezug ausschließlich auf eine Fehlleistung der Abgabenbehörde zurückzuführen ist. Gemäß…
…des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente…
… 26 FLAG 1967 geregelte Rückzahlungsverpflichtung ist so weitgehend, dass sie auf subjektive Momente wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine Rücksicht nimmt und die von der Finanzverwaltung zu Unrecht ausbezahlten Familienbeihilfenbeträge auch dann zurückzuzahlen sind, wenn der Überbezug ausschließlich auf eine Fehlleistung der Abgabenbehörde zurückzuführen ist. Gemäß…