…einen Schaden der Bw. herbeigeführt hat. Vielmehr hat die Bw. aufgrund ihrer (unzutreffenden) subjektiven Interpretation der Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichtshofes Handlungen gesetzt, die letztlich zum behaupteten "Vertrauensschaden" geführt haben. Da es schon solcherart an den Voraussetzungen für eine Anwendung des § 3 Z 1 der Verordnung BGBl…
…ist folgendes festzustellen: Eine historische Interpretation (subjektive Auslegung) ist dann vorzunehmen, wenn eine zweifelhafte Rechtsnorm nicht eindeutig geklärt werden kann. Da im Falle der anzuwendenden Rechtsnormen bereits die Verbalinterpretation zu einem eindeutigen Ergebnis führt, kommt eine historische Interpretation nicht in Betracht. Abgesehen davon wären die…
…nicht geschuldete Einfuhrabgabenschuld auch dadurch entstehe, wenn jemand an der Grenze die vorgesehene Einfuhrabgaben-Nullerklärung nicht abgebe, ohne für diese Interpretation auch nur eine einzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs benennen zu können. Im angefochtenen Bescheid werde nicht einmal behauptet, dass der Gemeinschaft ein wirtschaftlicher Schaden…
…Irland als in Irland ansässig gelten könne. Gegen diese Interpretation des Art 2A Abs 1 DBA Irland dürfte jedoch der OECD-Kommentar zu Art 4 Abs 1 des Musterabkommens sprechen: "So ist eine einengende Auslegung der Vorschrift geboten, weil sie sonst sämtliche in Ländern mit…
…dass er seine selbständige Betätigung eingestellt habe, somit die subjektive Tatseite in den Hintergrund getreten sei, die erfolgte volle Schadensgutmachung und seine Mitwirkung bei der Betriebsprüfung auch hinsichtlich der strafrelevanten Sachverhalte (so hat er selbst den Prüfer auf die Entschädigungszahlung aufmerksam gemacht) zu seinen Gunsten…
…Gesellschafterdarlehen gem. § 33 TP 8 (4) GebG in Höhe von 0,8 % der Darlehensvaluta (€ 8.525.421,68). Der Rückgriff bis auf das Jahr 1992 erfolgt, da objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale der Hinterziehung vorliegen, welche die Ausdehnung der Verjährungsfrist rechtfertigen. | Gebühr gem. § 33…
…59 GSpG durchwegs Rechtsgeschäftsgebühren- bzw. Verkehrsteuercharakter zukommt, die Interpretation erfolgt im Licht des ABGB unter Beachtung einerseits der Eigentümlichkeit der glücksspielgesetzlichen Terminologie und andererseits der bei allen Abgabengesetzen elementaren wirtschaftliche Betrachtungsweise. Da dieselbe Frage wie die Bw. sie stellte, bereits bei den Wettgebühren Streitpunkt war…
…die sich im Rahmen des Auslegungsspielraumes bewegt. Die Abgabenbehörde habe eben im Rahmen ihrer Ermessensübung zur Kenntnis zu nehmen, dass jede im Rahmen des Interpretationsspielraumes befindliche Auslegung hinzunehmen ist. Es dürfe nicht zur Inanspruchnahme zur Haftung nur deshalb kommen, weil der zur Einhebung und Abfuhr…
…25 %, mindestens aber um 10.000 S anzusehen. Zunächst ist festzustellen, dass Erlässe weder für den VwGH noch für den Unabhängigen Finanzsenat maßgebende Rechtsquellen darstellen. Sie begründen weder objektive Rechte noch subjektive Ansprüche des Steuerpflichtigen (vgl. etwa die VwGH-Erkenntnisse vom 25. Jänner 2006, 2006…
…wegen Rechtswidrigkeit angefochten. Selbst bei einer rein fiskalischen Interpretation der Ergebnisse der UVA-Prüfung müsse wohl zugestanden werden, dass allein die im § 33 FinStrG geforderte subjektive Tatseite (Vorsatz) wohl nicht gegeben sein könne und daher die Einleitung dieses Strafverfahrens nicht nur als rechtswidrig, sondern sogar…
…abgrenzbar, dass die Finanzbehörde ohne weitere Interpretation in den Erlässen, ihre subjektive Meinung über den Begriffsumfang der Anwendung der Steuerbegünstigung durchsetzen könnte. Für die Beschwerdeführerin sei das Patent subjektiv durch den Alleinvertrieb des deutschen Abnehmers genauso verwertet worden wie es für den Miterfinder verwertet wurde…
…insbesondere im Rahmen des "Concentus Musicus" sowie im Rahmen des N-Ensembles benötigt. Beide Ensembles seien vor allem für deren Interpretation von Musik auf Originalinstrumenten bekannt und der Leiter des "Concentus Musicus" Maestro M.G. habe die Verwendung von Originalinstrumenten für seine Aufführungspraxis ausdrücklich verlangt…
…Im geschäftlichen Verkehr könne grundsätzlich vermutet werden, dass zwei unabhängige Vertragspartner einander nichts schenken wollten. Bei Zuwendungen zwischen nahen Angehörigen werde das subjektive Element des Bereichernwollens hingegen vermutet; das Vorliegen des Bereicherungswillens könne aus dem Sachverhalt erschlossen werden (Marschner, Der Begriff der Schenkung und die…
…dass diese doppelte Haushaltsführung solange abzugsfähig ist, als die Verlegung des Wohnsitzes unzumutbar sei, ist eine österreichische Interpretation, welche sich weder aus dem Gesetz selbst noch aus der gesamten Gesetzesdynamik ergibt. Zugegebenermaßen übt die Ehegattin keine Berufstätigkeit mehr aus, doch ist für den Bw und…
…Tätigkeit nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Erzielung positiver Einkünfte von Vornherein aussichtslos sei, so liege ein Voluptuarbetrieb vor. Beurteilungskriterium sei nicht das subjektive Ertragsstreben, sondern die objektive Möglichkeit Gewinne zu erwirtschaften. Die von der Liebhabereiverordnung normierte Kriterienprüfung sei im Grunde genommen eine Untersuchung…
…der Beurteilung, ob ein steuerliches Dienstverhältnis besteht, vom tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern auszugehen. Maßgebend sind weder die Bezeichnung noch subjektive Gesichtspunkte, sondern ausschließlich die objektiven Umstände (VwGH 18.10.198988/13/0185). Auch wenn die formalen Voraussetzungen (Gewerbeschein oder Ähnliches, Antrag…
…ihre Deckung in Art 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten MwSt-Richtlinie, wobei die innerstaatliche Regelung betreffend die in Rede stehende Vermietung von Wohnraum (keine Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug) in richtlinienkonformer Interpretation als Steuerbefreiung unter Vorsteuerausschluss zu verstehen ist (vgl. hiezu auch Ruppe, UStG 3 …
…den Ausführungen Koziol/Welser zu § 914 ABGB liegt bei Zuwendungsgeschäften meistens Entgeltlichkeit vor, d.h. dass nach dem Willen der Parteien eine Leistung durch die andere "vergolten" werden soll (subjektive Äquivalenz). Ebenfalls verweisen wir auf die Entscheidung des UFSI, GZ. RV/0022-1/08 vom…
…25 %, mindestens aber um 10.000 S anzusehen. Zunächst ist festzustellen, dass Erlässe weder für den VwGH noch für den Unabhängigen Finanzsenat maßgebende Rechtsquellen darstellen. Sie begründen weder objektive Rechte noch subjektive Ansprüche des Steuerpflichtigen (vgl. etwa die VwGH-Erkenntnisse vom 25. Jänner 2006, 2006…
…dass jede Bank, die von sich aus die finanzmathematische Abgrenzungsmethode gewählt hätte, sich einem äußerst großen Risiko ausgesetzt hätte: Nach allen bis zum vergangenen Jahr bekannten Verwaltungsauffassungen und Interpretationen war davon auszugehen, dass auch die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten werde, dass dem Gesetz einzig und…