…des Abgabenbescheides keine Entscheidung der Strafbehörde vor, habe die Abgabenbehörde die Hinterziehung als Vorfrage zu beurteilen. Der Tatbestand des § 33 FinStrG müsse dazu objektiv und subjektiv erfüllt sein. Die Hinterziehungskriterien seien nachzuweisen, wobei die Beweislast bei der Behörde liege. Vorausgesetzt seien für eine Hinterziehung eindeutige…
…2) Als Bestimmungstäterschaft kommen alle Verhaltensweisen in Betracht, die den Anstoß zur Tatausführung geben können. Der Vorsatz des Bestimmenden muss dabei auf die Vollendung der Tat gerichtet sein, wobei der Bestimmungstäter in seiner Person den subjektiven Tatbestand des Deliktes zur Gänze erfüllen muss (Fellner, FinStrG , §…
…das vom Gesetz vorgegebenen Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen sei, dass dem Bw. als realitätsbezogenem, im Wirtschaftsleben stehenden Geschäftsmann die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen bekannt gewesen seien. Bei der Strafbemessung…
…die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen sei, dass dem Bw. als realitätsbezogenem im Wirtschaftsleben stehenden Geschäftsmann die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen bekannt gewesen seien. Der Verantwortung des…
…Dazu müsste nämlich in subjektiver Hinsicht der Nachweis erbracht werden, dass der Bw. es ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat (Eventualvorsatz), dass durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung 2001 in der Folge eine Abgabenverkürzung durch eine verringerte Abgabenfestsetzung an Umsatzsteuer 2001 eintreten werde…
…nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, entscheidend ist vielmehr, ob ausreichend festgestellte Sachverhaltselemente den Schluss darauf zulassen, dass das Entstehen der Abgabepflicht tatsächlich erkannt oder zumindest ernstlich für möglich gehalten worden war und damit eine auf eine Abgabenverkürzung gerichtete subjektive Einstellung bejaht werden kann. …
…der Tatsache, dass die Bw - aus welchen Beweggründen auch immer - die Umsatzsteuer bewusst in Rechnung gestellt und in Kenntnis ihrer Verpflichtung die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung nicht erstellt bzw. rechtzeitig gemeldet hat, womit die objektive als auch subjektive Tatseite einer Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 2 lit. a…
…nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, entscheidend ist vielmehr, ob ausreichend festgestellte Sachverhaltselemente den Schluss darauf zulassen, dass das Entstehen der Abgabepflicht tatsächlich erkannt oder zumindest ernstlich für möglich gehalten worden war und damit eine auf eine Abgabenverkürzung gerichtete subjektive Einstellung bejaht werden kann…
…nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vor, entscheidend ist vielmehr, ob ausreichend festgestellte Sachverhaltselemente den Schluss darauf zulassen, dass das Entstehen der Abgabepflicht tatsächlich erkannt oder zumindest ernstlich für möglich gehalten worden war und damit eine auf eine Abgabenverkürzung gerichtete subjektive Einstellung bejaht werden kann. …
…schon bei einer objektiv verwirklichten Abgabenverkürzung vor. Vielmehr ist entscheidend, ob ausreichend festgestellte Sachverhaltselemente den Schluss dahingehend zulassen, dass das Entstehen der Abgabepflicht tatsächlich erkannt oder zumindest ernstlich für möglich gehalten worden war und damit eine auf eine Abgabenverkürzung gerichtete subjektive Einstellung bejaht werden kann…
…schon bei einer objektiv verwirklichten Abgabenverkürzung vor. Vielmehr ist entscheidend, ob ausreichend festgestellte Sachverhaltselemente den Schluss dahingehend zulassen, dass das Entstehen der Abgabepflicht tatsächlich erkannt oder zumindest ernstlich für möglich gehalten worden war und damit eine auf eine Abgabenverkürzung gerichtete subjektive Einstellung bejaht werden kann…
…der Vorsteuern und des Betriebsausgabenabzuges zum Zwecke der Vorteilsgewährung an die Gesellschafter (verdeckte Gewinnausschüttungen) in das Rechenwerk aufgenommen wurden. Während der Bw. im erstinstanzlichen Finanzstrafverfahren noch ein reumütiges Geständnis zur objektiven und auch subjektiven Tatseite der der Bestrafung zugrunde gelegten fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs…
…WP und Steuerberatungs GmbH & Co KG, 1120 Wien, Schönbrunner Straße 222, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5. Juli 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ…
…Verhalten des Bw. das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht erfülle, da davon auszugehen sei, dass dem Bw. als realitätsbezogenem im Wirtschaftsleben stehenden Geschäftsmann die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen, hätte bekannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Gerhard Peither, gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1989 bis 1993, Umsatz- und Gewerbesteuer für die Jahre 1989 bis 1993 und…
…wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Die Abgabenbehörde hat die maßgeblichen Hinterziehungskriterien des Straftatbestandes nachzuweisen (VwGH 26.4.1994, 90/14/0142). Grundvoraussetzung für die Annahme einer Hinterziehung war zunächst das Vorliegen einer objektiven Verkürzung der durch die…
…vor allem aber auch in Rechnung zu stellen, dass eine Abgabenhinterziehung nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung, die im gegenständlichen Fall ohne Zweifel gegeben ist, vorliegt. Die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG erfordert vielmehr auch das Vorliegen der subjektiven Tatseite, nämlich von Vorsatz. Gemäß …
…eine fahrlässige versuchte Abgabenverkürzung jedoch nicht strafbar ist, erübrigte sich die weitere Prüfung, ob dem Beschuldigten eine fahrlässige Handlungsweise anzulasten wäre. Das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates vom 5. März 2012, SpS 11, war mangels Erfüllung der erforderlichen subjektiven Tatseite aufzuheben und das zur Strafnummer 001…
…Laienbeisitzer Mag.pharm. Reinhard Fischill und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Fa.L., wegen der Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
…Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer für 2004 in Höhe von € 9.604,44 und Einkommensteuer 2004 in Höhe von € 5.160,00 (Investitionszuwachsprämie) bewirkt habe, indem diese zu Unrecht geltend gemacht worden seien…