…entgeltlich, teilweise unentgeltlich bewusst gewesen sind, beide die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben. Grundsätzlich gilt das Prinzip der subjektiven Äquivalenz. Kraft der Parteienautonomie steht es den vertragsschließenden Parteien frei, eine Zuwendung und die Gegenleistung als gleichwertig anzusehen…
…Ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung iS einer subjektiven Äquivalenz durch die andere "vergolten" werden soll. Die eine Zuwendung ist durch eine andere bedingt und es soll ein wirtschaftlicher Ausgleich erzielt werden (vgl Koziol/Welser, Bürgerliches Recht12…
…Tades, ABGB33, E 5 zu § 917). Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und damit also Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030; Koziol- Welser, Bürgerliches Recht, Band I12, Seite…
…Fruchtgenussrechtes an den 86/161-Miteigentumsanteilen des A.H. verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top 1 und dem KFZ- Stellplatz P 1) "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Entgegen dem Berufungsvorbringen stellt somit die vorliegende Fruchtgenussvereinbarung…
…einräumte. Im Hinblick auf die Formulierung dieser Vertragsbestimmung kann kein Zweifel daran bestehen, dass nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere Leistung "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Bei einem Austausch von Leistungen…
…einräumte. Im Hinblick auf die Formulierung dieser Vertragsbestimmung kann kein Zweifel daran bestehen, dass nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere Leistung "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Bei einem Austausch von Leistungen…
…Tades, ABGB33, E 5 zu § 917). Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und damit also Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030; Koziol- Welser, Bürgerliches Recht, Band I12, Seite…
…vor, wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung im Sinne einer subjektiven Äquivalenz durch die andere "vergolten" werden soll (vgl. Koziol/Welser, Bürgerliches Recht 12 I 106). Auf das Vorhandensein einer solchen Äquivalenz kann dabei auch aus dem Sachverhalt geschlossen werden. Der Bw. bringt…
…Entgeltlichkeitszusammenhang zwischen dem wesentlich verringerten Getränkepreis und dem Getränk nachgewiesen werden. Dann ginge es nicht mehr um die Aufteilung eines Gesamtentgeltes sondern um eine Preisvereinbarung für das Getränk, für die letztlich die subjektive Äquivalenz maßgeblich wäre. Die Bw. gab anlässlich dieser Besprechung weiters zu bedenken…
…GebG sei es, dass die Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt werde. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liege damit eine "subjektive Äquivalenz" und somit Entgeltlichkeit vor. Laut Schreiben vom 21. März 2002 habe der Bw. seinem Sohn für…
…GebG ist es, dass die Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt wird. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030, VwGH 16.10.2003, 2003/16…
…klar erkennbaren Willen der Parteien kann kein Zweifel daran bestehen, dass die eine Leistung durch die andere Leistung abgegolten werden sollte und daher in dieser Abgeltung die subjektive Äquivalenz der wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte zum Ausdruck kommt. Damit ist aber der rechtliche Zusammenhang zwischen Rechtseinräumung und…
…war: Die Berücksichtigung von Leistungen Dritter zugunsten des Übernehmers einer Liegenschaft (hier: staatliche Pflegegeldzahlungen an den Ausgedingsberechtigten) würde die subjektive Äquivalenz stören und kann daher auch im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zu einer Reduktion der vom Übernehmer zu erbringenden Leistungen führen(OGH 27.02…
…Die subjektive Äquivalenz besteht zwischen dem Menü und dem Menüpreis." Rechtssatz 2 zu RV/0036-L/10: "Die Aufteilung eines Gesamtentgeltes auf unterschiedlich zu besteuernde Menükomponenten hat nach den vom EuGH und VwGH entwickelten Regeln und nicht nach erfolgten Preismitteilungen zu erfolgen (Ausnahme: Kostenmethode siehe…
…festzustellen, zwischen welchen Leistungen und Gegenleistungen der so genannte Entgeltlichkeitszusammenhang besteht. Oder mit anderen Worten: An welchen Leistungen haben die beteiligten Parteien tatsächlich ein wirtschaftliches Interesse und zwischen welchen Leistungen wird daher eine subjektive Äquivalenz bestehen. Zu prüfen ist somit, ob eine Vereinbarung zustande kam…
…Fruchtgenussrechtes an den 86/161-Miteigentumsanteilen des A.H. verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top 1 und dem KFZ- Stellplatz P 1) "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Entgegen dem Berufungsvorbringen stellt somit die vorliegende Fruchtgenussvereinbarung…
…9 GebG ist, dass die Einräumung der Dienstbarkeit durch entgeltliches Rechtsgeschäft erfolgt. Ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn nach dem Willen beider Parteien eine Leistung im Sinne einer subjektiven Äquivalenz durch die andere vergolten werden soll. (vgl. VwGH 4.12.2003, 2003/16/0143…
…9 GebG ist, dass die Einräumung der Dienstbarkeit durch entgeltliches Rechtsgeschäft erfolgt. Ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn nach dem Willen beider Parteien eine Leistung im Sinne einer subjektiven Äquivalenz durch die andere vergolten werden soll. (vgl. VwGH 4.12.2003, 2003/16/0143…
…9 GebG ist, dass die Einräumung der Dienstbarkeit durch entgeltliches Rechtsgeschäft erfolgt. Ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn nach dem Willen beider Parteien eine Leistung im Sinne einer subjektiven Äquivalenz durch die andere vergolten werden soll. (vgl. VwGH 4.12.2003, 2003/16/0143…
…9 GebG ist, dass die Einräumung der Dienstbarkeit durch entgeltliches Rechtsgeschäft erfolgt. Ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn nach dem Willen beider Parteien eine Leistung im Sinne einer subjektiven Äquivalenz durch die andere vergolten werden soll. (vgl. VwGH 4.12.2003, 2003/16/0143…