…zeigt auf, dass nach dem Willen der Vertragsparteien die "Berechtigung" (die wegen der als Folge der Liftbauarbeiten erforderlichen Erhöhung der Traglast der Brücke im Tatsächlichen letztlich eine "Verpflichtung" war) zu dieser im Vertrag angeführten Erneuerung der Brücke als "subjektives Äquivalent" dafür angesehen wurde, dass von…
…GebG ist es, dass die Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt wird. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030, VwGH 16.10.2003, 2003/16…
…an die beiden Käufer um eine Gegenleistung von insgesamt 4 Million S. Unter Einschätzung ihres Prozessrisikos sahen augenscheinlich die Verkäufer im Erhalt von je 1 Million S das subjektive Äquivalent für den Erbschaftsverkauf, wobei ihr Erbrecht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf Grund des vorliegenden Testamentes…
…an die beiden Käufer um eine Gegenleistung von insgesamt 4 Million S. Unter Einschätzung ihres Prozessrisikos sahen augenscheinlich die Verkäufer im Erhalt von je 1 Million S das subjektive Äquivalent für den Erbschaftsverkauf, wobei ihr Erbrecht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf Grund des vorliegenden Testamentes…
…an die beiden Käufer um eine Gegenleistung von insgesamt 4 Million S. Unter Einschätzung ihres Prozessrisikos sahen augenscheinlich die Verkäufer im Erhalt von je 1 Million S das subjektive Äquivalent für den Erbschaftsverkauf, wobei ihr Erbrecht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf Grund des vorliegenden Testamentes…
…an die beiden Käufer um eine Gegenleistung von insgesamt 4 Million S. Unter Einschätzung ihres Prozessrisikos sahen augenscheinlich die Verkäufer im Erhalt von je 1 Million S das subjektive Äquivalent für den Erbschaftsverkauf, wobei ihr Erbrecht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf Grund des vorliegenden Testamentes…
…an die beiden Käufer um eine Gegenleistung von insgesamt 4 Million S. Unter Einschätzung ihres Prozessrisikos sahen augenscheinlich die Verkäufer im Erhalt von je 1 Million S das subjektive Äquivalent für den Erbschaftsverkauf, wobei ihr Erbrecht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf Grund des vorliegenden Testamentes…
…an die beiden Käufer um eine Gegenleistung von insgesamt 4 Million S. Unter Einschätzung ihres Prozessrisikos sahen augenscheinlich die Verkäufer im Erhalt von je 1 Million S das subjektive Äquivalent für den Erbschaftsverkauf, wobei ihr Erbrecht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf Grund des vorliegenden Testamentes…
…an die beiden Käufer um eine Gegenleistung von insgesamt 4 Million S. Unter Einschätzung ihres Prozessrisikos sahen augenscheinlich die Verkäufer im Erhalt von je 1 Million S das subjektive Äquivalent für den Erbschaftsverkauf, wobei ihr Erbrecht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf Grund des vorliegenden Testamentes…
…an die beiden Käufer um eine Gegenleistung von insgesamt 4 Million S. Unter Einschätzung ihres Prozessrisikos sahen augenscheinlich die Verkäufer im Erhalt von je 1 Million S das subjektive Äquivalent für den Erbschaftsverkauf, wobei ihr Erbrecht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf Grund des vorliegenden Testamentes…
…Tades, ABGB33, E 5 zu § 917). Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und damit also Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030; Koziol- Welser, Bürgerliches Recht, Band I12, Seite…
…entgeltlich, teilweise unentgeltlich bewusst gewesen sind, beide die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben. Grundsätzlich gilt das Prinzip der subjektiven Äquivalenz. Kraft der Parteienautonomie steht es den vertragsschließenden Parteien frei, eine Zuwendung und die Gegenleistung als gleichwertig anzusehen…
…Fruchtgenussrechtes an den 86/161-Miteigentumsanteilen des A.H. verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung Top 1 und dem KFZ- Stellplatz P 1) "vergolten" sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Entgegen dem Berufungsvorbringen stellt somit die vorliegende Fruchtgenussvereinbarung…
…1992 und Folgejahre gestellt werden müsse. Die Kapitalertragsteuerbeträge müsse in diesem Fall in Höhe von | 1992 | S | 607.250,- | 1993 | S | 1,189.979,- rückerstattet werden. Bescheide über die Vermögensteuer und das Erbschaftssteuer-äquivalent ab dem 1.1.1989…
…über die Einnahme frei verfügen zu können; die subjektive Kenntnis über die Verfügungsmöglichkeit ist nicht maßgeblich, der Steuerpflichtige muss also vom Zufluss keine Kenntnis haben. Einzelfälle: Bezieht der Bevollmächtigte (zB Hausverwalter) im Namen und für Rechnung des Vollmachtgebers Einnahmen, dann sind diese dem Vollmachtgeber unmittelbar…
…Abs.3 erster Anstrich ZK und bei der Bf. kommt der objektive Tatbestand des dritten Anstrichs dieser Bestimmung zur Anwendung. Dieser enthält auch einen subjektiven Tatbestand, nämlich dass die Übernehmerin der Ware wusste oder fahrlässigerweise nicht wusste, dass es sich um Waren zollunredlicher Herkunft handelt…
…den schon bisher ausschließlich der Bw vorbehaltenen Miteigentumsanteilen erfolge. Die Übertragung sei daher allein aus grundbuchstechnischer Sicht veranlasst. Es liege demzufolge auch weder eine Bereicherung noch ein subjektiver Bereicherungswille vor. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 17. April 2001 wurde damit begründet, dass nach dem Gesetzeswortlaut dann…
…entsprechenden Änderung des Sparkassenkollektivvertrages - die Bank2 sei damals noch eine Sparkassen-Aktiengesellschaft gewesen - und einer darauf fußenden Änderung der bezughabenden Betriebsvereinbarung die Bankpension insofern gesplittet worden, als dass jene Pensionsteile, welche das ASVG - Äquivalent überstiegen, an die X-Pensionskasse AG übertragen worden seien. Daraus folge…
…welcher gem. § 8 KVG mit 1 % der Bemessungsgrundlage zu besteuern ist, vor. Der Rückgriff bis auf das Jahr 1992 erfolgt, da objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale der Hinterziehung vorliegen, welche die Ausdehnung der Verjährungsfrist rechtfertigen. | Steuer gem. § 2 Zi 4 a KVG, 1 % von ATS…
…genannten "Großmutterzuschuss" in Höhe von EUR 4.000.000,00 leistet. Dem Vermögensabfluss bei der einbringenden Gesellschaft steht somit trotz des Unterbleibens der Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft eine äquivalente Gegenleistung gegenüber." 2. Selbstberechnung Gesellschaftsteuer für Einbringungsvorgang Für diesen Einbringungsvorgang nahmen die öffentlichen…