…Dezember 2008, der zufolge die steuerfreie Einfuhr von den bis dahin geltenden € 22 auf € 150 angehoben worden sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 20 Zollkodex (ZK) stützen sich die bei einer Zollschuld geschuldeten Abgaben auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Die…
…16. August 2005 hinzuweisen (vgl. auch UStRL Rz 3958). Beantrage demnach - wie im gegenständlichen Fall - ein Spediteur in der Zollanmeldung als indirekter Vertreter mit seiner Sonder-UID Nummer die steuerfreie Einfuhr von Waren, die anschließend innergemeinschaftlich geliefert werden, reiche es grundsätzlich für Zwecke des Buchnachweises…
…16. August 2005 hinzuweisen (vgl. auch UStRL Rz 3958). Beantrage demnach - wie im gegenständlichen Fall - ein Spediteur in der Zollanmeldung als indirekter Vertreter mit seiner Sonder-UID Nummer die steuerfreie Einfuhr von Waren, die anschließend innergemeinschaftlich geliefert werden, reiche es grundsätzlich für Zwecke des Buchnachweises…
…Unterlagen geprüft. Dabei habe das Zollamt im Wesentlichen festgestellt, dass die im Art 6 Abs 3 UStG 1994 geforderte "Unmittelbarkeit" als Tatbestandsvoraussetzung für die steuerfreie Einfuhr nicht erfüllt worden sei. Ebenso sei der für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung erforderliche Buchnachweis nicht erbracht worden. Abschließend rechtfertigt…
…auf Verwaltungsanweisungen beruht (vgl. Haunold, Steuerfreie Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung / Zweifelsfragen bei Verwendung einer "Sonder-UID" in SWK 14/1999, S 309 unter Hinweis auf den Erlass des BMF 1.2.1996, GZ 02 0089/4-IV/2/96 über die "Sonder-UID" für…
…Dabei habe das Zollamt im Wesentlichen festgestellt, dass die im Art 6 Abs 3 UStG 1994 geforderte "Unmittelbarkeit" als Tatbestandsvoraussetzung für die steuerfreie Einfuhr nicht erfüllt worden sei. Ebenso sei der für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung erforderliche Buchnachweis nicht erbracht worden. Mit Schreiben vom 27…
…der EUSt)" angegeben. Die Abfertigungen wurden antragsgemäß durchgeführt und die Waren im Anschluss an die steuerfreie Einfuhr unmittelbar nach Deutschland geliefert. Auf Ersuchen der Oberfinanzdirektion wurden die betreffenden Vorgänge nachträglich von der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll (ABZ) des Zollamtes Salzburg überprüft, nachdem festgestellt worden war…
…der EUSt)" angegeben. Die Abfertigungen wurden antragsgemäß durchgeführt und die Waren im Anschluss an die steuerfreie Einfuhr unmittelbar nach Deutschland geliefert. Auf Ersuchen der Oberfinanzdirektion wurden die betreffenden Vorgänge nachträglich von der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll (ABZ) des Zollamtes Salzburg überprüft, nachdem festgestellt worden war…
…der Finanzbehörden der der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin im Inland, was sich zB auch darin zeige, dass eine steuerfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut nicht möglich sei. Es solle eine Gleichbehandlung aller Personen, die an den oben angeführten Auslandseinsätzen teilnehmen würden, erfolgen. Der UFS hat dazu erwogen:…
…zumal die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung und die nachfolgende unberechtigte steuerfreie Einfuhr in Anbetracht des hohen Steuerausfalls für die Republik Österreich kein geringfügiges Finanzvergehen darstellt. Der Ausspruch über die Ersatzfreiheitsstrafe und die Kosten gründen sich auf die im Spruch des bekämpften Bescheides genannten Gesetzesstellen. Es war daher…
…Die Erwägungen des Bw über die Geringfügigkeit des Finanzvergehens können von der erkennenden Behörde nicht geteilt werden, zumal die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung und die nachfolgende unberechtigte steuerfreie Einfuhr in Anbetracht des hohen Steuerausfalls für die Republik Österreich kein geringfügiges Finanzvergehen darstellen. Die geringfügige Herabsetzung von Geldstrafe…
…1) und anderen von der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Rechtsvorschriften vom Zoll oder den Verbrauchsteuern befreit werden können, 2. die steuerfreie Verbringung von Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten in das Steuergebiet unter den Voraussetzungen zu regeln, unter denen eine steuerfreie Einfuhr nach Z 1 erlaubt ist, 3. .....…
…entgeht (Randnr. 52). Werden Waren für ein bestimmtes, in Zollanmeldungen angegebenes Unternehmen eingeführt und stellt sich heraus, dass dieser Empfänger im Anschluss an die jeweiligen Einfuhren eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung/Verbringung nicht tätigte, so ist auch die Steuerbefreiung des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994…
…entgeht (Rn. 52). Werden Waren für ein bestimmtes, in Zollanmeldungen angegebenes Unternehmen eingeführt und stellt sich heraus, dass dieser Empfänger im Anschluss an die jeweiligen Einfuhren eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung/Verbringung nicht tätigte, so ist auch die Steuerbefreiung des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994…
…stellte mit Eingabe vom 7. Mai 2009 beim Finanzamt Graz-Stadt den Antrag auf Erstattung von Einfuhrumsatzsteuer( EUSt) für den Zeitraum 1-3/2009 in Höhe von 11.827,18 Euro. Die Muttergesellschaft verkaufte laut Rechnung vom 31. Oktober 2008 Waren (medizinische Digitalbildgeräte für Spitäler…
…entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 12 Abs. 3 Z 1 UStG 1994 darf jedoch die (Einfuhr)Umsatzsteuer für Gegenstände insoweit nicht als Vorsteuer abgezogen werden, als der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung von steuerfreien Umsätzen…
…Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 2010/34, ist die Einfuhr der Gegenstände steuerfrei, die vom Anmelder im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 7) verwendet werden; der Anmelder hat das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 7 buchmäßig nachzuweisen…
…| steuerfrei | - S 1,722.266,71 | Steuerpflichtiger Umsatz | S 727.612,42 | davon zu versteuern mit 20 % | S 727.612,42 | Umsatzsteuer | S 145.522,48 | Vorsteuerbeträge ohne EUSt | S 445.784,36 | Einfuhrumsatzsteuer…
…UStG sind die innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 7) steuerfrei. Gemäß Art. 6 Abs.3 UStG 1994 ist die Einfuhr der Gegenstände, die vom Anmelder im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 7) verwendet werden steuerfrei; der Anmelder hat das Vorliegen der…
…dass die Waren in das Drittland gelangt sind und hat das die Betriebsprüfung auch nie in Abrede gestellt. Die Voraussetzungen für steuerfreie Ausfuhrlieferungen liegen daher selbst dann vor, wenn die Betriebsprüfung die Bestätigung der ÖBB unrichtigerweise nicht als Ausfuhrnachweis anerkennt. Der VfGH führt im bezeichneten…