…November 2004 erhobenen Berufung wandte die Berufungswerberin ein, die Rechtsansicht des Finanzamtes sei unrichtig und gemeinschaftswidrig, weil das Gemeinschaftsrecht keine rückwirkende Genehmigung staatlicher Beihilfen vorsehe. Das Schreiben der EU-Kommission sei daher rechtswidrig. Aufgrund des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechtes vor dem nationalen Recht sei das Energieabgabenvergütungsgesetz…
…Vergütung haben nur Unternehmen, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung von körperlichen Wirtschaftsgütern besteht". Wie bereits ausgeführt, wurde diese Einschränkung der Vergütung auf Produktionsbetriebe vom EuGH zunächst als staatliche Beihilfe eingestuft, diese aber in der Folge von der EU-Kommission rückwirkend genehmigt. Aufgrund dieser Genehmigung…
…der seinerseits den EuGH angerufen hatte. Dieser entscheid mit Urteil vom 8. November 2001, dass die Einschränkung der Vergütung auf Produktionsbetriebe als staatliche Beihilfe anzusehen sei. Die bekämpften Bescheide wurden daraufhin vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnissen vom 13. Dezember 2001 aufgehoben. In der Folge wurde aber…
…Nationale Maßnahmen, die eine teilweise Vergütung von Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energie vorsehen, stellen keine staatlichen Beihilfen iSd Artikels 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 EG) dar, wenn sie allen Unternehmen im Inland unabhängig vom Gegenstand ihrer Tätigkeit gewährt werden. 2. Nationale…
…Nationale Maßnahmen, die eine teilweise Vergütung von Energieabgaben aus Erdgas und elektrische Energie vorsehen, stellen keine staatliche Beihilfe iSd Artikels 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 EG) dar, wenn sie allen Unternehmen im Inland unabhängig vom Gegenstand ihrer Tätigkeit gewährt werden. 2. Nationale…
…Entrichtung der KU 2 würden darüber hinaus gegen Art. 87 EGV (Beihilfenverbot) verstoßen. Die Mitglieder der Wirtschaftskammern würden mit ihren gesetzlichen Beiträgen grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten, etwa jene des WIFI, finanzieren, was eine mit dem gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe darstelle. Auf Grund der Bestimmungen des …
…aus staatlichen Mitteln, Vorliegen eines Vorteils für ein Unternehmen, Selektivität dieser Maßnahme und Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten und daraus resultierender Verfälschung des Wettbewerbs (vgl. EuGH 15.06.2006, Rs 393/04 und Rs 41/05, Air Liquide, Rn 27 f). Der Begriff der Beihilfe…
…Im Ergebnis sei daher festzuhalten, dass die Bestimmung des § 122 Abs 7 und 8 WKG in Verbindung mit § 41 FLAG eine staatliche Beihilfe im Sinne des § 87 EGV darstelle, weil sie Ausnahmecharakter habe und somit bestimmte Wirtschaftsteilnehmer ungerechtfertigt begünstige. Diese stünden unstrittig auch im unmittelbaren…
…wegen der Ablehnung der Vergütung von Energieabgaben befasste Verfassungsgerichtshof warf die Frage auf, ob es sich bei den Bestimmungen des EAVG um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 EG handelte, und legte dem Gerichtshof entsprechende Fragen zur Vorabentscheidung vor. 12. Dieser erkannte im…
…benachteiligen. Im Ergebnis sei daher festzuhalten, dass die Bestimmung des § 122 Abs 7 und 8 WKG in Verbindung mit § 41 FLAG eine staatliche Beihilfe im Sinne des § 87 EGV darstelle, weil sie Ausnahmecharakter habe und somit bestimmte Wirtschaftsteilnehmer ungerechtfertigt begünstige. Diese stünden unstrittig auch im…
…Arbeitnehmer, was grundsätzlich nach Artikel 39 EGV untersagt sei. 3. Des Weiteren werde mit der in Rede stehenden Bestimmung gegen das Verbot staatlicher Beihilfe verstoßen, denn mit der Einführung der Steuerbefreiung am 18.12.1979 sei offensichtlich auch das Ziel verfolgt worden, den österreichischen Unternehmen…
…Maßnahmen, die eine teilweise Vergütung von Energieabgaben nur für Unternehmer vorsehen, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Güter besteht, als staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 87 EG anzusehen sind. Um diesem Urteil nachzukommen, wurde das EnAbgVergG durch das Bundesgesetz BGBl. I 158/2002…
…des Energieabgabenvergütungsgesetzes, wurde vom EuGH im Urteil vom 18. November 2001, Rs C-143/99, als staatliche Beihilfe, die der Notifikation an die Europäische Kommission bedurft hätte, qualifiziert. Da Österreich diese ordnungsgemäße Notifikation pflichtwidrig unterlassen habe, werde das Durchführungsverbot im Sinne des Art. 88 Abs…
…weil es nicht als Beihilfe der Europäischen Kommission notifiziert worden sei. Nunmehr habe die Europäische Kommission mit der Entscheidung vom 22. Mai 2002 das Energieabgabenvergütungsgesetz für den Zeitraum 1. Juni 1996 bis 31. Dezember 2001 als zulässige staatliche Beihilfe genehmigt. Damit sei für diesen Zeitraum…
…dass die Behörde, die unter Hinweis auf das Schreiben der Europäischen Kommission vom 23. Mai 2002, SG/2002, DI 229928, Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. NN165/2001, den Antrag, soweit er sich auf das Jahr 2001 bezog, mangels Vorliegens eines Produktionsbetriebes abgewiesen hatte, ein gleichheitswidriges Gesetz…
…Bereits im Urteil vom 8.11.2001, Rs C-143/99 "Adria-Wien Pipeline" stellte der EuGH fest, dass eine Vergütung von Energieabgaben eine staatliche Beihilfe darstelle, wenn sie nur produzierenden Unternehmen, nicht aber Dienstleistungsunternehmen gewährt werde. b. In der Folge hob der VfGH mit…
…ist Unternehmer. Er erbringt Dienstleistungen als selbständiger Wirtschaftsteilnehmer. Die (in die Form einer Pauschalierung gekleidete) Begünstigung der Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe stellt eine staatliche Beihilfe dar, die den betroffenen Unternehmern wirtschaftliche Vorteile verschafft, auch wenn es sich um keine Subventionen im strengen Sinn des Wortes handeln…
…Bescheid wurde im Wesentlichen damit begründet, dass die Europäische Kommission das Energieabgabenvergütungsgesetz für den Zeitraum vom 1.6.1996 bis zum 31.12.2001 als staatliche Beihilfe genehmigt habe. Damit sei für diesen Zeitraum das Energieabgabenvergütungsgesetz in der Fassung, wie es vom Nationalrat beschlossen worden…
…Mai 2002, SG (2002) D/229928 unter dem Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. NN 165/2001-Österreich das EnAbgVergG für den Zeitraum vom 1. Juni 1996 bis zum 31. Dezember 2001 als zulässige Beihilfe genehmigt. Damit gelte das EnAbgVergG mit der Einschränkung des Vergütungsanspruches auf Produktionsbetriebe…
…über eine allfällige Verfassungswidrigkeit der Beschränkung des § 2 Abs. 1 EnAbgVergG auf Produktionsbetriebe abgesprochen werden können, da dieses mangels Genehmigung als zulässige staatliche Beihilfe durch die Europäische Kommission nicht anwendbar gewesen sei. Die Ausweitung des § 2 Abs. 1 EnAbgVergG auf alle Betriebe stelle ein eindeutiges…