…würde. (Kontrollrechnung) Zweck dieser Regelung ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien, sozialen Transferleistungen in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften zusammentreffen. Dies könne, insbesondere im Fall saisonaler Arbeitslosigkeit, wegen der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression…
…E. 1995 ihr drittes Kind zur Welt bekam und dabei auch sämtliche sozialen Transferleistungen, die es hiezu gibt, unter Ausnutzung diverser Gestaltungsmöglichkeiten (zB Gehaltserhöhung 1994) optimal genutzt wurden: | | 1992, S | 1993, S | 1994, S | 1995, S | EansA des Y…
… 3 Abs. 2 EStG 1988, wenn in einem Veranlagungszeitraum neben steuerpflichtigen Einkünften bestimmte steuerfreie soziale Transferleistungen bezogen werden. Erhält ein Steuerpflichtiger - so wie im gegenständlichen Fall - nur für einen Teil des Kalenderjahres unter anderem Notstandshilfe oder Krankengeld während Arbeitslosigkeit, so sind die für das restliche…
…steht es doch im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, für unterschiedliche steuerliche Begünstigungen bzw. soziale Transferleistungen unterschiedliche Voraussetzungen bzw. Bedingungen zu normieren (so ist etwa für den Bezug der Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 überhaupt keine Einkünftegrenze gegeben, während für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld nach…
…Steuerberechnung normiert § 3 Abs. 2 EStG 1988, wenn in einem Veranlagungszeitraum neben steuerpflichtigen Einkünften bestimmte steuerfreie soziale Transferleistungen bezogen werden. Erhält ein Steuerpflichtiger nur für einen Teil des Kalenderjahres unter anderem versicherungsmäßiges Arbeitslosengeld, so sind für das restliche Kalenderjahr bezogene Einkünfte im Sinne des § 2…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…
…5 FLAG 1967 mit Wirkung ab 1. Jänner 2001 die Bezeichnung "Absatz 3" erhalten. Zufolge der von österreichischer Seite mit 30. September 1996 vorgenommenen Kündigung des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, BGBl. 289/1966 idF BGBl…
…FLAG 1967 mit Wirkung ab 1. Jänner 2001 die Bezeichnung "Absatz 3" erhalten. Zufolge der von österreichischer Seite mit 30. September 1996 vorgenommenen Kündigung des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, BGBl. 289/1966 idF BGBl 81…
…vom 4.12.2001, B 2366/00, abzuleiten sei, dass aufgrund der von Österreich vorgenommenen Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der türkischen Republik über soziale Sicherheit, BGBl 1985/91, seit 1.10.1996 für in Österreich ansässige türkische Staatsbürger, deren Ehegatten und…
…Im Übrigen hat die Bw. erst in der mündlichen Verhandlung weitere Beweismittel vorgelegt. Die relativ vagen Bedingungen an die soziale Komponente der Studierenden können eine auf die Förderung der Allgemeinheit gerichtete Förderungspraxis nicht nachweisen, zumal nicht erkennbar ist, nach welchen Gesichtspunkten sich die Entscheidungsfindung des…
…Familienbeihilfe bestanden habe, sei die plötzliche Entziehung allerdings nicht sachgerecht und stürze die betroffenen Familien in finanzielle Probleme. Schließlich hätten sie im Jahr 2005 im Vertrauen auf staatliche Transferleistungen für Kinder wirtschaftliche Dispositionen getroffen, um den Kind eine ordentliche Entwicklung zu ermöglichen. Die gesetzliche Verschlechterung…
…vom 4.12.2001, B 2366/00, abzuleiten sei, dass aufgrund der von Österreich vorgenommenen Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der türkischen Republik über soziale Sicherheit, BGBl 1985/91, seit 1.10.1996 für in Österreich ansässige türkische Staatsbürger, deren Ehegatten und…
…möchte auch darauf hinweisen, dass ich die Ausbildung meiner Kinder komplett eigenfinanziert habe, ohne dafür irgendwelche Transferleistungen zu erhalten (sieht man von der Kinderbeihilfe ab). Immer wieder hört man auch seitens der Regierung: ,Österreich braucht Kinder'. Hat man dann aber Kinder, gibt es kaum ein…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…