…ab, dass mit 1. März 2002 ein Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei. Das genannte Zusatzabkommen sehe in seinem neu gefassten Kapitel 5 "Familienbeihilfen" in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vor…
…berufstätig sind? 4. Ist es zutreffend, dass seit 1.9.2004 weder Sie noch Ihre Ehefrau in Österreich auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert sind? 5. Geben Sie bitte bekannt, wie…
…8 FLAG 1967) damit, dass mit 1. März 2002 ein Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei, demzufolge in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vorgesehen sei. Die Familienbeihilfe sei nunmehr von jenem…
…C-394/99, ergangen sei, keine Verpflichtung zur Leistung des DB bestehen würde, wenn ein Dienstnehmer nach der genannten Verordnung nicht den österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen würde. Mit dieser modifizierten Gesetzesauslegung habe sich die Bemessungsgrundlage für den DB geändert. § 122 Abs. 7 Wirtschaftskammergesetz…
…der zuständigen Krankenkasse vollversichert. Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG -Türkei über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige, der das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält,…
…Abs. 4 (3) FLAG 1967 für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten, grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, sofern es nicht entsprechende zwischenstaatliche Regelungen gebe. Das entsprechende Abkommen über die Soziale Sicherheit, das diesbezügliche Regelungen beinhaltet habe, sei mit 30. September 1996 gekündigt worden…
…des § 3 Abs. 1 FLAG folgend, die Vorschrift jedoch teilweise derogierend und jugoslawische Staatsbürger begünstigend sah Z 13 lit. b des Schlussprotokolls zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über soziale Sicherheit, BGBl. Nr. 1966/ 289 idF des Zusatzabkommens BGBl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des T. 18c, vom 16. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 2. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Einkünfte ohne…
…Ausreichende Feststellungen dazu hat das Finanzamt in Verkennung der Rechtslage nicht getroffen: Außerdem hat das Finanzamt nicht erkannt, dass gemäß dem Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit BGBI. 428/1977 türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familienbeihilfe den österreichische Staatsbürgern gleichgestellt sind. Ich beantrage daher meiner…
…2 Abs. 8 FLAG nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. EU/EWR-Staatsangehörige, auf die die österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden sind, die ihre Freizügigkeit in Anspruch genommen haben (d.h. nach Österreich gereist sind), und…
…dass türkische Staatsbürger, die in Österreich wohnhaft sind, und, wie die Berufungswerberin und ihre Kinder, den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich haben, kraft Artikel 8 des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit, BGBl. Nr. 428/1977, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt seien, sodass bei Vorliegen des Mittelpunkts der…
…der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1386/2001 des Europäischen Parlaments…
…nichtselbständig tätig sei; es liege eine Entsendung durch den polnischen Arbeitgeber in die Betriebsstätte in Wien vor. Auf Grund der gleichzeitig übermittelten Ausnahmevereinbarung vom 5.12.2005 seien für diese Tätigkeit die österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit nicht anzuwenden, mit der Konsequenz, dass der Bw…
…5 FLAG 1967 mit Wirkung ab 1. Jänner 2001 die Bezeichnung "Absatz 3" erhalten. Zufolge der von österreichischer Seite mit 30. September 1996 vorgenommenen Kündigung des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, BGBl. 289/1966 idF BGBl…
…FLAG 1967 mit Wirkung ab 1. Jänner 2001 die Bezeichnung "Absatz 3" erhalten. Zufolge der von österreichischer Seite mit 30. September 1996 vorgenommenen Kündigung des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, BGBl. 289/1966 idF BGBl 81…
…als auch Österreich Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, ist die Verordnung EWG Nr. 1408/71 vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu-und abwandern, anwendbar. Gemäß Artikel 1 der…
…Freiheit des Personenverkehrs und dabei insbesondere die Freizügigkeit von Arbeitnehmern nicht eingeräumt. Eine Gleichstellung von polnischen Staatsangehörigen mit österreichischen Staatsbürgern ist für den Übergangszeitraum damit nicht erfolgt. Die Soziale Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Freizügigkeit des Personenverkehrs. Dass die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr…
…nicht als Arbeitnehmerin beschäftigt war, betreffen sie die Beschränkungen der Beitrittsakte nicht. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der konsolidierten Fassung…
…Gemäß Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1992…
…1.9.2005 bis zum 31.8.2008 nach Brüssel entsendet (vgl. Entsendungsvertrag vom 20.7.2005). Mit Zustimmungserklärung vom 22.9.2005 gab das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz dem Antrag des Arbeitgebers auf Ausnahmevereinbarung gemäß Art. 17 der VO (EWG) Nr…