…Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Die steuerliche Behandlung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen richtet sich nach der Art des Vermögens. Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen unmittelbarer Wirtschaftsteil des Grundstückes selbst und gehören regelmäßig…
…279 Abs. 1 und 115 Abs. 1 BAO der Berufung aus nachstehenden Überlegungen Berechtigung zu. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG werden Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht zum Grundstück gerechnet. Diese Gesetzesbestimmung ist so zu verstehen, dass…
…Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 GrEStG werden Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht zum Grundstück gerechnet. Diese Gesetzesbestimmung ist so zu verstehen…
…aaO, Rz. 29, 30 zu § 2 GrEStG 1987). Im vorliegenden Streitfall des Kaufes einer Liegenschaft samt dem darauf errichteten Gebäude (Pensionsbetrieb) bleibt also noch zu prüfen, ob und inwieweit das streitgegenständliche Inventar als "Maschinen oder sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören", nach § 2 Abs…
…die Festsetzung des Einheitswertes zum 1.1.2008 in Höhe von € 106.900.-. In der Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß § 51 Abs. 1 BewG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht in das Grundvermögen, für das ein Einheitswert gem…
…und Ausstattungen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb zuzurechnen sind, unterliegen aber als Zubehör zum Grundstück der GrESt. Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen unmittelbar Wirtschaftsteil des Grundstücks und gehören regelmäßig nicht zu einer (anderen) Betriebsanlage. Sie gelten daher als Grundstückszugehör, d.h…
…Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr…
…Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr…
…1 Z 9 lit. a UStG 1994 sind Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG (Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören) von der Umsatzsteuer befreit. Wie der Betriebsprüfung auf Anfrage vom bundesweiten Fachbereich für Gebühren, Verkehrssteuern und Bewertung mitgeteilt…
…bürgerlichen Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl…
…wenn diese Sachen nach GrESt- Recht nicht als Grundstück gelten. Nach § 2 Abs. 1 würden nicht zum Grundstück gerechnet "Maschinen und sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören". Diese Aufteilung des Gesamtkaufpreises könne im Wege der Schätzung gemäß § 184 BAO erfolgen. Über die Berufung wurde…
…Lüftungskanäle, -formstücke | 19.310,00 | Lüftungskanäle, -formstücke | 48.307,86 | Summe | 67.617,86 Nach der Rechtsprechung seien unter "Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art" nur solche zu verstehen, die typischerweise einem bestimmten Betrieb dienen und eigengesetzlichen Zwecken unterworfen würden…
…Firma IMW vom 31.12.2002 über € 37.657,08 "Demontage alte Lüftung, Montage neue Anlage": Nach der Rechtssprechung seien unter "Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art" nur solche Gegenstände zu verstehen, die typischerweise einem bestimmten Betrieb dienen würden und eigengesetzlichen Zwecken unterworfen seien…
…83/16/0051, ergangen zur Grunderwerbsteuer, festgestellt, dass unter "Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art" iSd §2 Abs.1 Z 1 GrEStG 1955 nur solche Gegenstände zu verstehen seien, die typischerweise einem bestimmten Betrieb dienten und eigengesetzlichen Zwecken unterworfen seien. Bei Beheizungsanlagen und Belüftungsanlagen handle…
…im Allgemeinen. Auch für das Betriebsvermögen gilt die Bestimmung des § 51 Abs. 1 BewG, wonach Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, bei der Bewertung eines Grundstückes nicht einbezogen werden dürfen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstückes sind. Diese von…
…Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 Betriebsvorrichtungen gezählt. Daher unterliege der Teil der Gegenleistung, der für den Erwerb von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art aufgewendet werde - und zwar unabhängig davon, ob diese allein oder zusammen mit einem Grundstück erworben würden (Dorazil in Dorazil/Takacs…
…einen Hotelbetrieb einer entsprechenden Kategorie - wie hier ein führendes Kinderhotel - sei es unerlässlich, eine Wellnessanlage mit Beautyfarm, Hallenschwimmbad und sonstige Vorrichtungen (zB ein Kinderkino) zur Verfügung zu stellen. Derartige Vorhaben stellten "Investitionen eigener Art" dar. Vom wirtschaftlichen Zweck her handle es sich nicht um Gebäudeinvestitionen…
…gelten hat, bestimmt sich auf Grund des zweiten Satzes dieser Gesetzesstelle nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Nach dem dritten Satz dieser Gesetzesstelle werden zu einem Grundstück jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Mineralgewinnungsrechte, Apothekengerechtigkeiten…
…gelten hat, bestimmt sich auf Grund des zweiten Satzes dieser Gesetzesstelle nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Nach dem dritten Satz dieser Gesetzesstelle werden zu einem Grundstück jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Mineralgewinnungsrechte, Apothekengerechtigkeiten…
…Rechtes zu verstehen. Was als Zugehör des Grundstückes zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Zum Grundstück werden jedoch nicht gerechnet: 1. Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, 2. Gewinnungsbewilligungen nach dem Berggesetz 1975, BGBl. Nr…