Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dir. Herbert Frantsits und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux, sowie die Laienbeisitzer Mag. Anton Möslinger-Gehmayr und Mag. Bernadette Gromaczkiewicz als weitere Mitglieder des Senates…
…1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw…
…3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag.pharm. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates…
…die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages grundsätzlich dann entstehe, wenn eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wäre. Da das Abgabenkonto weder entsprechende Zahlungen noch sonstige Gutschriften ausweise, die eine rechtzeitige und vollständige Entrichtung der am 16. Jänner 2012 fälligen Stiftungseingangssteuer 11/2011 erkennen lassen…
…96 mit dem 10-fachen dieses Einheitswertes in Höhe von insgesamt € 584.289,69 an. Die Aktiva des Betriebsvermögens setzte das FAG mit dem von der Steuerberatungsgesellschaft erklärten Wert von € 26.844,94 an. Dem stellte das FAG Passiven und sonstige Leistungen lt…
…Berufungswerber (Bw) trug in den Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2001 und 2002 bei der Kennziffer 029 "Bemessungsgrundlage/10 % ermäßigter Steuersatz" die von ihm laut beigelegten Umsatzaufstellungen im Streitzeitraum erbrachten sonstigen Leistungen ein. In den daraufhin erlassenen Umsatzsteuerbescheiden für die Jahre 2001 und 2002 vom 12…
…gewöhnlichen Aufenthalt haben; die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben: Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechtes, Kreditanstalten des öffentlichen Rechtes, die Österreichische Staatsdruckerei, weiters Rundfunkunternehmen…
…Gasse 07, 1000 Wien, B-Straße 04 zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung genutzt hat. Als sonstige Einkünfte im Sinn des § 29 EStG 1988 zeigte die Bw. dem Finanzamt den Bezug einer Leibrente von S 120.000 in den Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre an. Die…
…Statuten Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge, Erträgnisse aus Veranstaltungen oder vereinseigenen Unternehmungen, Spenden, Sponsoring sowie Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen. § 16 der Statuten regelt die Vorgangsweise bei der "freiwilligen Auflösung" des Bw.: das Vermögen soll dabei "soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder…
…32 auch dem steuerlichen Ergebnis der Muttergesellschaft (X-GmbH) hinzugerechnet worden. Der Betrag von € 318.119,32 sei in der Körperschaftsteuererklärung 2009 der X-GmbH unter Kz 9304 (sonstige Hinzurechnungen) berücksichtigt worden. Da die neue Richtlinienmeinung nach dem Wartungserlass 2007 nach Ansicht der Bw…
…dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und . unmittelbar > der Förderung der genannten Zwecke dient. Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im…
…dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke zumindest überwiegend im Bundesgebiet dient. Das Erfordernis der zumindest überwiegenden Förderung im Bundesgebiet…
…und dass der Grundbesitz nicht mehr einer der in §59 Abs.1 BewG bezeichneten inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehöre. Weiters findet sich in der Begründung der Satz "Berechnung des Einheitswertes siehe Beilage". Gleichzeitig wurde der Grundsteuermessbescheid (Fortschreibungsveranlagung) erlassen. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Eingewendet wurde…
…Begünstigung dürfe nicht deshalb erfolgen, weil bei der inländischen Betriebsstätte (= Mitunternehmeranteil) der Berufungswerberin keine Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft vorliege, sondern eine sonstige juristische Person des privaten Rechts. Diese Rechtfertigung sei rein formal und gebe keine inhaltliche Rechtfertigung wieder. Zudem stehe diese Meinung auch…
…dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland…
…die in § 33 Abs. 1 bezeichnete Tat fahrlässig begeht. Grundsätzlich kommen als Täter einer Abgabenhinterziehung bzw. Abgabenverkürzung bei (abgabepflichtigen) Personenvereinigungen und Personengemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. Vermögensmassen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen, jene Geschäftsführer oder Gesellschafter (Mitglieder) in Betracht, die die abgabenrechtlichen Pflichten der Vertretenen iSd §…
…die in geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Hinsicht von gesamtösterreichischer Bedeutung sind. Über Aufforderung der Abgabenbehörden ist das Vorliegen der Voraussetzungen durch eine vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen, c) das Bundesdenkmalamt. d) Dachverbände von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die die…
…ausländische Körperschaften mit ihren inländischen Betrieben bzw Mitunternehmeranteilen nicht in diese Begünstigung eingebunden seien, weil sie keine Kapitalgesellschaften, sondern sonstige juristische Personen des Privatrechtes darstellten. Die Eigenkapitalzuwachsverzinsung betrage für die D-AG, Schweiz, in den Jahren 2002 bis 2004 insgesamt 493.722,42 € (224…