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UFSW RV/0963-W/07Kassenobligationen - schenkungssteuerfrei?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2007

…2001/2, dahin geändert, dass das Wort "Privatstiftungen" durch "Stiftungen" ersetzt und die Steuerfreiheit ausschließlich auf "Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten" eingeschränkt und damit die ursprüngliche Befreiung für "sonstige Forderungen" aufgehoben wurde. Es sollte durch diese Änderung laut den Gesetzesmaterialien (Erläuterung der Regierungsvorlage, 358 BlgNR 21…

UFSW RV/1237-W/05Für Forderungen wurde Haftung vor dem Todestag geltend gemacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2009

…ermittelt: | "Guthaben bei Banken | 113.793,59 | S | Guthaben beim Finanzamt | 143.909,00 | S | sonstige Forderungen | 304.837,63 | S | Betriebsvermögen - Anteil an Personengesellschaft | 19.064.001,60 | S | Betriebsvermögen - Anteil…

UFSF RV/0067-F/11Zulässigkeit der Wertberichtigung (Ausbuchung) von Forderungen gegenüber einem verbundenen polnischen Unternehmen wegen nachträglich (in der Berufung) behaupteter Uneinbringlichkeit (Bilanzberichtigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2013

…EStG14, § 6 Tz 216). Der Grad der Wertminderung einer Forderung bzw. die Uneinbringlichkeit muss vom Abgabepflichtigen durch tatsächliche Umstände, wie erfolglose Mahnungen, Klagen, notwendig gewordene Anmeldungen im Ausgleichs- und Konkursverfahren oder sonstige beachtliche Bestreitungsgründe des Schuldners bewiesen werden. Eine volle Wertberichtigung einer Forderung scheint ungerechtfertigt…

UFSI RV/0444-I/06Sind Kassenobligationen nach § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG von der Schenkungssteuer befreit ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…auch unter die "Geldeinlagen" nach § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG zu subsumieren. Zudem waren zum betreffenden Zeitpunkt auch Schenkungen von "sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten" befreit. Dies treffe laut dem BMF-Erlass vom 12.10.2000, 10 3230/4/IV-10/00, AÖFV 2000/212…

UFSW RV/3293-W/07Gebührenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2008

…mit Kostenbescheid vom 1. Februar 2007 des Magistrates x, Verwaltungsabgaben in Höhe von Euro 28,34 und Kommissionsgebühren in Höhe von Euro 7,63 vorgeschrieben. Gleichzeitig erfolgte die Information über sonstige Forderungen, Gebühr nach dem Gebührengesetz Euro 41,80. Zahlbarer Gesamtbetrag sohin Euro 77,77…

UFSI RV/0356-I/03Zusammenrechnung des gesamten Vermögensanfalles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2005

…Pflichtteilsabfertigungsbetrages in Höhe von 115.000 €. In diesem Abfertigungsbetrag ist bereits ein Teilbetrag von 5.000 € für Todfallskosten berücksichtigt, weshalb alle Forderungen gegen den Nachlass der Legatarin für getragene Todfallskosten, Versicherungskosten, Zahlungen an Sozialsprengel, Grabinschrift, sonstige Forderungen aus dem Titel Hauskrankenpflege, Autoversicherung, Begräbniskosten…

UFSS FSRV/0021-S/06Der Beschuldigte behauptet die von der Betriebsprüfung festgestellten Geschäftsführerbezüge seien Darlehen der GmbH an ihn zur Begleichung von betrieblichen Verbindlichkeiten gewesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.07.2008

…die Betriebsprüfung gewesen, den Sachverhalt dadurch zu verifizieren. Es handelt es sich bei der Feststellung der Abgabenbehörde, dass ein Teil der als sonstige Forderungen der GmbH, ausgedrückt in Verrechnungskonten, gegen den Beschuldigten eingebuchten Forderungen Geschäftsführerbezüge sein sollten, um eine Festlegung der Abgabenbehörde, als aus ihrer…

UFSW RV/1280-W/03Befreiung von Schulden des Erben gegenüber der Erblasserin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2006

…| Baukostenzuschuss für Lokal 2 am 20.12.2001 | 7.920,00 | Anzahlung Lokal 3 am 31.12.2001 | 21.801,85 | Darlehen von Frau PM | - 75.041,97 Dazu wurden ein Anlageverzeichnis, Kontendrucke "sonstige Forderungen" 2001, Saldobestätigung Darlehen Fr…

UFSW RV/1449-W/10Mantelkauf, Umsatzsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen, Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.11.2013Teil 1/2

…März 2000" an die XYHolding" (sic! Irrtum im Prüferbericht) habe sich (deren) Aktivvermögen auf sonstige Forderungen von ATS 1.135,00 und ein Barvermögen von ATS 7.410,00 beschränkt, passivseitig habe die Bilanz abgesehen von der Position Eigenkapital lediglich eine KöSt- Rückstellung von ATS…

UFSL RV/0147-L/12Kein Nachweis, dass beim Tod tatsächlich endbesteuertes Vermögen vorhanden war, Vergleichssumme ist als reine Geldforderung nicht begünstigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2012

…GO, nunmehriger Berufungswerber, =Bw, am 8. Oktober 2003 Berufung eingelegt, weil die Position "Sonstige Forderungen" lt. ErbSt-Bescheid in Höhe von 20.000,00 € je Erbe in Wahrheit aus einem Sparbuchguthaben (=endbesteuertes Vermögen) herrühre. Dieser Betrag sei daher gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17…

UFSL RV/0148-L/12Kein Nachweis, dass beim Tod tatsächlich endbesteuertes Vermögen vorhanden war, Vergleichssumme ist als reine Geldforderung nicht begünstigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2012

…HP, nunmehrige Berufungswerberin, =Bw, am 8. Oktober 2003 Berufung eingelegt, weil die Position "Sonstige Forderungen" lt. ErbSt-Bescheid in Höhe von 20.000,00 € je Erbe in Wahrheit aus einem Sparbuchguthaben (=endbesteuertes Vermögen) herrühre. Dieser Betrag sei daher gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17…

UFSL RV/0149-L/12Kein Nachweis, dass beim Tod tatsächlich endbesteuertes Vermögen vorhanden war, Vergleichssumme ist als reine Geldforderung nicht begünstigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2012

…MS, nunmehriger Berufungswerber, =Bw, am 8. Oktober 2003 Berufung eingelegt, weil die Position "Sonstige Forderungen" lt. ErbSt-Bescheid in Höhe von 20.000,00 € je Erbe in Wahrheit aus einem Sparbuchguthaben (=endbesteuertes Vermögen) herrühre. Dieser Betrag sei daher gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17…

UFSL RV/0150-L/12Kann nicht nachgewiesen werden, dass beim Tod tatsächlich endbesteuertes Vermögen vorhanden war, ist Vergleichssumme als reine Geldforderung nicht begünstigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2012

…jun., nunmehriger Berufungswerber, =Bw, am 8. Oktober 2003 Berufung eingelegt, weil die Position "Sonstige Forderungen" lt. ErbSt-Bescheid in Höhe von 20.000,00 € je Erbe in Wahrheit aus einem Sparbuchguthaben (=endbesteuertes Vermögen) herrühre. Dieser Betrag sei daher gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17…

UFSG RV/0621-G/09Erbschaftssteuer: Bewertung von Anteilsrechten an Agrargemeinschaften mit dem gemeinen Wert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…€ vor, wobei in der Berechnung der Bemessungsgrundlage neben den sonstigen Aktiva und Passiva die je zwei Anteile an der Agrargemeinschaft als sonstige Forderungen mit je 38.000,00 € bewertet wurden. Gegen diese Bescheide erhoben die Berufungswerber die Berufung mit der Begründung, dass nicht…

UFSG RV/0622-G/09Erbschaftssteuer: Bewertung von Anteilsrechten an Agrargemeinschaften mit dem gemeinen Wert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…€ vor, wobei in der Berechnung der Bemessungsgrundlage neben den sonstigen Aktiva und Passiva die je zwei Anteile an der Agrargemeinschaft als sonstige Forderungen mit je 38.000,00 € bewertet wurden. Gegen diese Bescheide erhoben die Berufungswerber die Berufung mit der Begründung, dass nicht…

UFSI RV/0159-I/10Besteuerungsgrundlage (Einheitswert, nicht Kaufpreis) bei Veräußerung der zum Nachlass gehörenden Liegenschaften durch die Verlassenschaft vor der Einantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2011

…erlassenen Erbschaftsteuerbescheid vom 21. Oktober 2009 wurde die Erbschaftsteuer mit 8.662,82 € festgesetzt. In die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen wurde dieser Aktivposten als "sonstige Forderung" mit 944.204,27 S einbezogen. Neben anderen Berufungspunkten, die nach Vorliegen der Berufungsvorentscheidung vom 5. Jänner 2010 nicht…

UFSL RV/1249-L/08Darlehen an Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2010

…000,00 € wurde der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer erfolgswirksam hinzugerechnet. 3. Kapitalertragsteuer (bzw. sonstige Forderungen zum 31. Dezember 2006) Entsprechend der ständigen Judikatur des VwGH (siehe zB VwGH 25.2.2004, 99/13/0154 mwN) sind an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen einer Gesellschaft…

UFSG RV/0457-G/07Keine Rechtswidrigkeit bei Festsetzung der Erbschaftssteuer, wenn Todestag der Erblasserin vor dem 1.8.2008 liegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2010

…wurden und wie das Finanzamt zu den getroffenen Wertansätzen gelangt ist. Beim Nachlassaktivum "sonstige Forderungen" fehle darüber hinaus eine Angabe in welcher Höhe, aus welchem Rechtsgrund gegen welche Person eine Forderung besteht und ob sie einbringlich ist. Weiters sei die vorgeschriebene Steuer gemeinschafts- und verfassungswidrig…

UFSW RV/0143-W/06Schätzung des Standes des Verrechnungs(forderungs)kontos betreffend einen Gesellschafter zugleich als Schätzung des zugehörigen Sachverhaltes (Höhe der tatsächlichen Forderung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2009

…Finanzamt ein. In der Bilanz iVm den Erläuterungen dazu ist unter "Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände" das Verrechnungskonto des Gesellschafter-Geschäftsführers HerrnA mit 2.027.436,79 öS ausgewiesen sowie der diesbezügliche Vorjahreswert (per 31.12.2000) mit 688.434,44 öS. Am 18. März 2004…

UFSL RV/0289-L/09Erwerb des Mindestanteiles gemäß WEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…gemäß § 14 Abs. 3 WEG in Höhe von 32.250,00 € als sonstige Forderungen in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen. Als Gegenleistung für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer wurde ein Betrag von 72.364,32 € ermittelt, welcher sich aus dem bereits angeführten Übernahmepreis gemäß § 14…