…2001/2, dahin geändert, dass das Wort "Privatstiftungen" durch "Stiftungen" ersetzt und die Steuerfreiheit ausschließlich auf "Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten" eingeschränkt und damit die ursprüngliche Befreiung für "sonstige Forderungen" aufgehoben wurde. Es sollte durch diese Änderung laut den Gesetzesmaterialien (Erläuterung der Regierungsvorlage, 358 BlgNR 21…
…ermittelt: | "Guthaben bei Banken | 113.793,59 | S | Guthaben beim Finanzamt | 143.909,00 | S | sonstige Forderungen | 304.837,63 | S | Betriebsvermögen - Anteil an Personengesellschaft | 19.064.001,60 | S | Betriebsvermögen - Anteil…
…EStG14, § 6 Tz 216). Der Grad der Wertminderung einer Forderung bzw. die Uneinbringlichkeit muss vom Abgabepflichtigen durch tatsächliche Umstände, wie erfolglose Mahnungen, Klagen, notwendig gewordene Anmeldungen im Ausgleichs- und Konkursverfahren oder sonstige beachtliche Bestreitungsgründe des Schuldners bewiesen werden. Eine volle Wertberichtigung einer Forderung scheint ungerechtfertigt…
…auch unter die "Geldeinlagen" nach § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG zu subsumieren. Zudem waren zum betreffenden Zeitpunkt auch Schenkungen von "sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten" befreit. Dies treffe laut dem BMF-Erlass vom 12.10.2000, 10 3230/4/IV-10/00, AÖFV 2000/212…
…mit Kostenbescheid vom 1. Februar 2007 des Magistrates x, Verwaltungsabgaben in Höhe von Euro 28,34 und Kommissionsgebühren in Höhe von Euro 7,63 vorgeschrieben. Gleichzeitig erfolgte die Information über sonstige Forderungen, Gebühr nach dem Gebührengesetz Euro 41,80. Zahlbarer Gesamtbetrag sohin Euro 77,77…
…Pflichtteilsabfertigungsbetrages in Höhe von 115.000 €. In diesem Abfertigungsbetrag ist bereits ein Teilbetrag von 5.000 € für Todfallskosten berücksichtigt, weshalb alle Forderungen gegen den Nachlass der Legatarin für getragene Todfallskosten, Versicherungskosten, Zahlungen an Sozialsprengel, Grabinschrift, sonstige Forderungen aus dem Titel Hauskrankenpflege, Autoversicherung, Begräbniskosten…
…die Betriebsprüfung gewesen, den Sachverhalt dadurch zu verifizieren. Es handelt es sich bei der Feststellung der Abgabenbehörde, dass ein Teil der als sonstige Forderungen der GmbH, ausgedrückt in Verrechnungskonten, gegen den Beschuldigten eingebuchten Forderungen Geschäftsführerbezüge sein sollten, um eine Festlegung der Abgabenbehörde, als aus ihrer…
…| Baukostenzuschuss für Lokal 2 am 20.12.2001 | 7.920,00 | Anzahlung Lokal 3 am 31.12.2001 | 21.801,85 | Darlehen von Frau PM | - 75.041,97 Dazu wurden ein Anlageverzeichnis, Kontendrucke "sonstige Forderungen" 2001, Saldobestätigung Darlehen Fr…
…März 2000" an die XYHolding" (sic! Irrtum im Prüferbericht) habe sich (deren) Aktivvermögen auf sonstige Forderungen von ATS 1.135,00 und ein Barvermögen von ATS 7.410,00 beschränkt, passivseitig habe die Bilanz abgesehen von der Position Eigenkapital lediglich eine KöSt- Rückstellung von ATS…
…GO, nunmehriger Berufungswerber, =Bw, am 8. Oktober 2003 Berufung eingelegt, weil die Position "Sonstige Forderungen" lt. ErbSt-Bescheid in Höhe von 20.000,00 € je Erbe in Wahrheit aus einem Sparbuchguthaben (=endbesteuertes Vermögen) herrühre. Dieser Betrag sei daher gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17…
…HP, nunmehrige Berufungswerberin, =Bw, am 8. Oktober 2003 Berufung eingelegt, weil die Position "Sonstige Forderungen" lt. ErbSt-Bescheid in Höhe von 20.000,00 € je Erbe in Wahrheit aus einem Sparbuchguthaben (=endbesteuertes Vermögen) herrühre. Dieser Betrag sei daher gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17…
…MS, nunmehriger Berufungswerber, =Bw, am 8. Oktober 2003 Berufung eingelegt, weil die Position "Sonstige Forderungen" lt. ErbSt-Bescheid in Höhe von 20.000,00 € je Erbe in Wahrheit aus einem Sparbuchguthaben (=endbesteuertes Vermögen) herrühre. Dieser Betrag sei daher gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17…
…jun., nunmehriger Berufungswerber, =Bw, am 8. Oktober 2003 Berufung eingelegt, weil die Position "Sonstige Forderungen" lt. ErbSt-Bescheid in Höhe von 20.000,00 € je Erbe in Wahrheit aus einem Sparbuchguthaben (=endbesteuertes Vermögen) herrühre. Dieser Betrag sei daher gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17…
…€ vor, wobei in der Berechnung der Bemessungsgrundlage neben den sonstigen Aktiva und Passiva die je zwei Anteile an der Agrargemeinschaft als sonstige Forderungen mit je 38.000,00 € bewertet wurden. Gegen diese Bescheide erhoben die Berufungswerber die Berufung mit der Begründung, dass nicht…
…€ vor, wobei in der Berechnung der Bemessungsgrundlage neben den sonstigen Aktiva und Passiva die je zwei Anteile an der Agrargemeinschaft als sonstige Forderungen mit je 38.000,00 € bewertet wurden. Gegen diese Bescheide erhoben die Berufungswerber die Berufung mit der Begründung, dass nicht…
…erlassenen Erbschaftsteuerbescheid vom 21. Oktober 2009 wurde die Erbschaftsteuer mit 8.662,82 € festgesetzt. In die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen wurde dieser Aktivposten als "sonstige Forderung" mit 944.204,27 S einbezogen. Neben anderen Berufungspunkten, die nach Vorliegen der Berufungsvorentscheidung vom 5. Jänner 2010 nicht…
…000,00 € wurde der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer erfolgswirksam hinzugerechnet. 3. Kapitalertragsteuer (bzw. sonstige Forderungen zum 31. Dezember 2006) Entsprechend der ständigen Judikatur des VwGH (siehe zB VwGH 25.2.2004, 99/13/0154 mwN) sind an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen einer Gesellschaft…
…wurden und wie das Finanzamt zu den getroffenen Wertansätzen gelangt ist. Beim Nachlassaktivum "sonstige Forderungen" fehle darüber hinaus eine Angabe in welcher Höhe, aus welchem Rechtsgrund gegen welche Person eine Forderung besteht und ob sie einbringlich ist. Weiters sei die vorgeschriebene Steuer gemeinschafts- und verfassungswidrig…
…Finanzamt ein. In der Bilanz iVm den Erläuterungen dazu ist unter "Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände" das Verrechnungskonto des Gesellschafter-Geschäftsführers HerrnA mit 2.027.436,79 öS ausgewiesen sowie der diesbezügliche Vorjahreswert (per 31.12.2000) mit 688.434,44 öS. Am 18. März 2004…
…gemäß § 14 Abs. 3 WEG in Höhe von 32.250,00 € als sonstige Forderungen in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen. Als Gegenleistung für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer wurde ein Betrag von 72.364,32 € ermittelt, welcher sich aus dem bereits angeführten Übernahmepreis gemäß § 14…