…sich den Unterhalt selbst zu beschaffen. Unerheblich ist, unter welchen Umständen eine Beschäftigung zustande kommt. Auch ein Entgegenkommen des Arbeitgebers steht nicht der Annahme entgegen, eine Person sei aufgrund ihrer Arbeitsleistungen in der Lage, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (VwGH 21.2.2001, 96…
…in der Lage, sich den Unterhalt selbst zu beschaffen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in zahlreichen Erkenntnissen zum Ausdruck gebracht hat, dass eine mehrjährige Berufstätigkeit der Annahme entgegensteht, das "Kind" sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (vgl. VwGH 25.2…
…geringer Unreife" bzw. "leichtes intellektuelles Defizit mit leichten schulischen Teilleistungsstörungen" fest, jedoch keine erhebliche geistige Behinderung. Sowohl für die Feststellung des Ausmaßes der Erwerbsminderung als auch über den Umstand, dass ein Kind dauernd außerstande ist, sich den Unterhalt selbst zu beschaffen, ist gemäß § 8 Abs…
…zur Klärung folgender Fragen beauftragt: Feststellung des Grades der Behinderung Stellungnahme, ob der BW voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und gegebenenfalls ob dieser Zustand bereits vor dem vollendeten 21. Lebensjahr des BW eingetreten ist. Über die Berufung wurde erwogen: Nach …
…sich den Unterhalt selbst zu beschaffen. Unerheblich ist, unter welchen Umständen eine Beschäftigung zustande kommt. Auch ein Entgegenkommen des Arbeitgebers - in diesem Fall der Marktgemeinde G. - steht nicht der Annahme entgegen, eine Person sei aufgrund ihrer Arbeitsleistungen in der Lage, sich selbst den Unterhalt zu…
…seines 21. Lebensjahres dauernd außer Stande war, sich selbst den Unterhalt zu beschaffen. In den vorliegenden Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom 20.3.2006, vom 30.8.2006 und vom 25.6.2008 legen die Gutachter durchaus überzeugend und schlüssig dar, dass…
…Sohin ist die Berufungswerberin nicht im Stande, sich selbst den Unterhalt zu beschaffen. Sie bezieht ein Einkommen, das den Bezug der Familienbeihilfe nicht ausschließt. Bei richtiger Sachverhaltsfeststellung und richtiger rechtlicher Beurteilung wäre die Erstbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der…
…diesem Zeitpunkt, jedenfalls vor Vollendung des 21. Lebensjahres, krankheitsbedingt nicht in der Lage gewesen sei, sich den Lebensunterhalt selbst zu beschaffen. Die sehr kurzfristig andauernden Arbeitsverhältnisse und die leidensbedingt erfolglosen Versuche, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, könnten bestenfalls als Arbeitsversuche gewertet werden. Tatsächlich sei der Bw. auch…
…eine schlüssige Beweisführung darüber zu führen, ab welchem Zeitpunkt (Datum) bei der Bw. eine Änderung des Gesamtgrades der Behinderung eingetreten sei sowie ab welchem Zeitpunkt (Datum) die Bw. dauernd außer Stande sei sich selbst den Unterhalt zu beschaffen. Entsprechend der berechtigten Einwendungen der Rechtsvertretung wurde…
…wieder" ihren Lebensunterhalt selbst zu beschaffen. Das Finanzamt veranlasste die Erstellung eines zweiten Gutachtens und wies die Berufung mittels Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Mit dem zweiten Gutachten wäre nunmehr zwar bestätigt worden, dass die Berufungswerberin dauernd außer Stande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen sowie Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den…
…Berufsausbildung bzw. Fortbildung steht, wenn es wegen einer Behinderung dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, wenn es beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchender vorgemerkt ist, sowie für die Zeit zwischen Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und frühestmöglichen Beginn bzw. frühestmöglicher Fortsetzung…
…voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 v.H. betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind die Vorschriften der …
…eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu beschaffen, krankheitsbedingt bereits vor vollendetem 21. Lebensjahr eingetreten sei. 3. Rechtliche Würdigung 3.1. Dauernde Erwerbsunfähigkeit Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VwGH 18.11.2008, 2007/15/0019, ausdrücklich auf den klaren Wortlaut des § 8 Abs…
…Tätigkeit des Kindes die für den Anspruch auf Familienbeihilfe notwendige Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung nicht in der Lage gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, widerlege, habe im Rahmen der durch das BGBl. I Nr. 105/2002 geschaffenen neuen Rechtslage (ab 1…
…voraussichtlich mehr als 3 Jahre anhaltend. Der (Die) Untersuchte ist voraussichtlich nicht dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu beschaffen. Kein Hinweis für den Beginn der Krankheit in den Jugendjahren. Die Schule ohne wesentliche Probleme absolviert" Das Finanzamt wies daraufhin die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom…
…Jahre anhaltend. Eine Nachuntersuchung ist nicht erforderlich - Dauerzustand. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. erstellt am 2008-10-22 von GE, Arzt für Allgemeinmedizin zugestimmt am 2008-10-31, Leitender Arzt: KW" Von der allgemein zugänglichen Webseite der…
…im ICD 10 festgesetzten Merkmale, dass es sich "um eine akute psychotische Störung handelt, bei der verhältnismäßig stabile Wahnphänomene oder Halluzinationen die hauptsächlichen klinischen Merkmale darstellen" (S.ICD 10/F23.3). Mit diesem Krankheitsbild ist es nicht möglich, sich selbst den Unterhalt zu beschaffen. 2…
…oder "die voraussichtliche dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen" vom Bundessozialamt als Bedingung für die Gewährung des Erhöhungsbetrages zu beurteilen ist (siehe Kopie 6). Auch das Antragsformular Beih 3 zur Gewährung des Erhöhungsbetrages erklärt in seinen Erläuterungen zur Rechtslage, dass als Voraussetzung für…
…jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Gemäß § 8 Abs. 5 FLAG gilt als erheblich behindert ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende…