…FinStrG vor. Im Erkenntnis des Spruchsenates seien die tristen wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. nicht berücksichtigt worden. Dazu sei der Finanzstrafbehörde erster Instanz vorzuwerfen, dass sie keine ausreichenden Feststellungen über die persönlichen Verhältnisse des Bw. getroffen habe. Zu berücksichtigen wäre demnach die schlechte Einkommenssituation des Bw.…
…Die Bw. verkennt in ihren Ausführungen, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters nur eine Komponente der Strafbemessung darstellen, die die Schuld- und Unrechtskomponente nicht gänzlich verdrängen können. Das weitere Berufungsvorbringen befasst sich mit Fragen des Strafvollzuges, die im Rahmen der Strafbemessung nicht geklärt…
…erster Säumniszuschlag von 2% des nicht entrichteten Betrages vorzuschreiben. Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse können nicht dazu berechtigen zinsenlos später den Abgabengläubiger zu bedienen und eine spätere Teilzahlung bei einem Mitarbeiter des Einbringungsteams kann nicht als mildernd, im Sinne einer Verringerung der Höhe des Säumniszuschlages gewertet werden…
…Zudem steht die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Der Bw. (Jahrgang 1962) ist laut Vorhaltsbeantwortung erwerbsfähig. Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des erwerbsfähigenHaftenden stehen der Geltendmachung der Haftung…
…steht die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Die Bw. ist 1977 geboren und laut SV-Abfrage bei der Y angestellt. Selbst schlechte wirtschaftliche Verhältnisse der erwerbsfähigen…
…Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. In der Berufungsverhandlung wurde der verfahrensgegenständliche Sachverhalt ausführlich erörtert. Hinsichtlich ihrer derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse führte dabei die Beschuldigte auf Befragen aus: Sie erhalte nunmehr eine Berufsunfähigkeitpension in Höhe von derzeit monatlich netto € 1.020,00…
…im Rahmen der persönlichen Verhältnisse ihre erstinstanzlich bereits festgestellten Sorgepflichten für drei Kinder und die Unterstützung ihres in Konkurs befindlichen Sohnes im Rahmen der privaten Lebensführung sowie auch ihr, ärztlich bestätigter, eingeschränkter gesundheitlicher Zustand ebenso zu berücksichtigen wie ihre als schlecht zu bezeichnende wirtschaftliche Situation…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…Es ist daher von einer schlechten wirtschaftlichen Situation der Bw. auszugehen. Die Bw. ist sorgepflichtig für ein Kind. Unter Berücksichtigung dieser persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und stärkerer Gewichtung des Milderungsgrundes der vollständigen Schadensgutmachung konnte nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates mit einer Strafherabsetzung auf das aus…
…ohne Bedeutung. Im Übrigen würde die allenfalls bereits in Aussicht genommene Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine Entrichtung der Abgabe nicht unzulässig machen. Die vom Bw. behauptete schlechte wirtschaftliche Lage stellt keinen Schuldausschließungsgrund dar. Vielmehr schließen Zahlungsschwierigkeiten die Annahme von Vorsatz keineswegs aus. Die Frage…
…50.000,00 sei somit nicht tat- und schuldangemessen. Es werde daher der Antrag gestellt, der Unabhängiger Finanzsenat möge die über den Beschuldigten verhängte Geldstrafe auf ein den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angemessenes Ausmaß herabsetzen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 23 Abs…
…Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Die gegenständliche Berufung richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe, wobei der Bw. als Gründe für seine steuerlichen Verfehlungen seine schlechte wirtschaftliche Situation und die daraus resultierende…
…Mai 2002 bis 29. November 2002 seinen Präsenzdienst abgeleistet habe und er nach diesem, auf Grund der allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Lage, noch keine Beschäftigung gefunden habe und derzeit arbeitslos sei, erhebe er gegen die Höhe des Erkenntnisses (gemeint wohl der Geldstrafe) Berufung. Des Weiteren wird…
…liege und besonders schlechte wirtschaftliche Ertragsbedingungen aufweise. Dieser Acker grenze unmittelbar an einen Wald, wodurch erheblicher Flurschaden entstehe, weshalb der Pachtschilling deutlich unter dem ortsüblichen liege. Weiters liege dieses Grundstück in der KG S. weit ab vom Lagerhaus. Der Abschlag für wirtschaftliche Ertragsbedingungen werde mit…
…des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung am 11. April 2012 wurde die Akten- und Beweislage ausführlich erörtert. Dabei wurde die Beschuldigte auch zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vernommen, wobei von ihr wie folgt angegeben wurde: Sie sei derzeit arbeitslos und…
…Insolvenz und Privatkonkurs anzumelden. Er bitte daher um (abermalige) Revidierung des angefochtenen Urteils. In der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat als zuständige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz am 15.9.2010 gab der Beschuldigte über Befragung zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen an, er sei zur…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…die vollständige Schadensgutmachung, die erfolgten Selbstanzeigen und die schlechte wirtschaftliche Lage, als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen an. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erscheine dem Senat die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen und es würden diese Strafzumessungserwägungen auch auf die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zutreffen. Gegen dieses Erkenntnis…