…das durch schlüssige Handlungen angenommen wird, ist keine Urkunde über das zustande gekommene Rechtsgeschäft und löst daher keine Gebührenpflicht aus. Bei Beurkundung eines Rechtsgeschäftes in einem Anbot- und einem Annahmeschreiben ist grundsätzlich der Inhalt des Anbotschreibens maßgeblich. Ein änderndes oder ergänzendes Annahmeschreiben ist als Gegenofferte…
…konkludente Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet worden sei. Die Bestätigung sei keine Willenserklärung (keine Annahmerklärung), sondern bloß Wissenserklärung über die zuvor erfolgte schlüssige Annahme. Sollte sich die Beurteilung der Abgabenbehörde erster Instanz deshalb auf § 15 Abs. 2 GebG gründen und bei Beurkundung einer konkludenten Annahme eines…
…mündliche Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet wird. Da eine sachliche Rechtfertigung, warum gemäß der durch das aufhebende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 13. Oktober 1992, G 10/92, geschaffenen Rechtslage von der Beurkundung aller nicht in Schriftform erfolgter gebührenfreier Annahmen - etwa durch Realannahme, schlüssige Annahme, Annahme…
…mündliche Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet wird. Da eine sachliche Rechtfertigung, warum gemäß der durch das aufhebende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 13. Oktober 1992, G 10/92, geschaffenen Rechtslage von der Beurkundung aller nicht in Schriftform erfolgter gebührenfreier Annahmen - etwa durch Realannahme, schlüssige Annahme, Annahme…
…193 f; Kotschnigg SWK 2007 S 678; Beilage./8). Daraus folgt für diesen Fall: Wenn selbst das BMF die Gebührenfreiheit der mündlichen oder schlüssigen Annahme eines schriftlichen Anbots bejaht und überdies in die eigenen Richtlinien aufnimmt, kann dieser Weg nicht so ungewöhnlich sein, wie es…
…Argumente des Geschäftsführers bleiben vollkommen unberücksichtigt. Die Begründung des Prüfers beinhaltet weitgehend lediglich Vermutungen und Annahmen ohne schlüssige Beweislage. Dies obwohl dem Prüfer die Argumente für die Firmenwohnung dargelegt wurden und seine Vermutungen hinsichtlich des Firmenfahrzeuges schlüssig widerlegt wurden. Die Schlussfolgerungen des Prüfers sind daher…
…keine vergleichbare Möglichkeit hat, sich des Wohnungsberechtigten "zu entledigen". Aus dieser rechtlichen Gestaltung ist ersichtlich, dass der Beschwerdeführer durch die Annahme des Vorausvermächtnisses den Anspruch auf ein durchaus anderes, nämlich umfassenderes Wohnungsrecht erworben hat, als er vorher als Miteigentümer besessen hat. Es ist dem Beschwerdeführer…
…habe jedoch auch in der Schlussbesprechung nicht schlüssig dargelegt, warum die vorgelegten Urkunden und Sachverhaltsdarstellungen und die noch nicht eingeholte Zeugenaussage des Herrn D nicht beweiskräftig seien und warum sie von den zuvor dargestellten Sachverhaltsvarianten nur die zuletzt angeführte als zutreffend betrachte. Gegen die Annahme…
…geblieben, weil die Behörde von Schätzungen und Mutmaßungen ausgegangen sei, insbesondere hinsichtlich der einzelnen Transporte und transportierten Mengen. Die Annahmen der Behörde seien unrichtig, weil sie es verabsäumt habe, der sie treffenden amtswegigen Ermittlungspflicht nachzukommen und diese Ermittlungen in die Begründung einfließen zu lassen. Es…
…der Fa. H gewesen seien, sodass für die Bf durch Kauf bei SR bei gleichzeitiger Nichtentrichtung des Antidumpingzolls ein erheblicher wirtschaftlicher Vorteil zu lukrieren gewesen sei; bekräftigt werde diese Annahme auch durch die Aussage der Auskunftsperson RT, Verkaufsleiter der Fa. TS GmbH in Wels, vom…
…vom (vermuteten) eigentlichen Tatgeschehen entfernt sein mögen - gibt es keinen Verdacht. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann…
…einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ohne Tatsachen - wie weit sie auch vom (vermuteten) eigentlichen Tatgeschehen entfernt sein mögen - gibt es keinen Verdacht. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen (z.B. VwGH 8. 9. 1988…
…beide die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben. Unter Beachtung der vorliegenden Wertverhältnisse und Relationen kann unbedenklich vom Vorliegen eines offensichtlichen erheblichen Missverhältnisses der gegenseitigen Leistungen ausgegangen werden. Auf Grund der vertraglichen Festlegung (Kaufvertrag vom 24.08.1994…
…und unverzinsliche Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen mit dem Nominalwert anzusetzen oder abzuzinsen sind. Gegenstand des Erwerbes waren Beteiligungen an der FGmbH, FN xy (=FGmbH). Die Berufungswerberin (=Bw.) erwarb mit Annahmeerklärung vom 9. Juni 2004 (Kaufvertrag I) 26,33619829% der Anteile an der FGmbH…
…33 idF BGBl. 1997/358, ist Liebhaberei anzunehmen, wenn aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten Verluste entstehen. Diese Annahme kann nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 LVO ausgeschlossen sein. Nach § 2 Abs. 4 LVO liegt bei Betätigungen gemäß § 1 Abs…
…freien Beweiswürdigung nach § 167 Abs. 2 Bundesabgabenverordnung (BAO) als erwiesen annehmen und ihn der gegenständlichen Eingangsabgabenvorschreibung zu Grunde legen. Für den Berufungssenat steht daher fest, dass die Bf. im September 1995 anlässlich ihrer Einreise von den Philippinen kommend nach Österreich eingangsabgabepflichtige Waren, und zwar 1…
…selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dies impliziere, dass es sich hier um keine fachliche bzw. faktische Feststellung, sondern um eine persönliche Annahme bzw. Mutmaßung des behandelnden Arztes handle, wobei hier vermutlich die erwähnten Gutachten zur erh. FBH aus 08/2008 sowie das Aktengutachten aus 03…
…Bw als unaufgeklärter Vermögenszuwachs behandelt (laut Tz 14 BP-Bericht S 1.220.000,00) und ihm zugerechnet wurden. Diese Annahme beruhe zudem auf einem Rechenfehler, welcher trotz mehrmaliger Erläuterungen nicht zur Kenntnis genommen worden sei. Bei der Frage unaufgeklärter Mittel zur Finanzierung des Hausbaues…
…Vermögenszuwachs festgestellt, den der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten (unversteuerten) Einkünften stammt. Wenn die Abgabenbehörde den Nachweis über die Herkunft des Vermögenszuwachses zu Recht als nicht erbracht ansieht, ist…
…Nebenkosten iHv 221.850 € abzüglich Grundanteil iHv 23,70 % bzw. 52.568,30 €) und unter der Annahme einer Restnutzungsdauer des Gebäudes von 24 Jahren ermittelt. Dies entsprach einer Abschreibung von 4,16 % der Bemessungsgrundlage. Für die Restnutzungsdauer von 24 Jahren stützte sich der…