…Soziales und Behindertenwesen unter Hinweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ersucht, unter Einbeziehung des Gutachtens von Frau Dr. L. ein schlüssig begründetes Gutachten zu erstellen, ob die Behinderung der Bw. vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sei und sie auf Grund dieser Behinderung voraussichtlich dauernd…
…durch ärztliche Gutachten untermauerten Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auszugehen haben und von ihr nur nach entsprechend qualifizierter Auseinandersetzung abgehen können. Dazu besteht im vorliegenden Fall kein Anlass: In den drei Bescheinigungen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen ist überzeugend und schlüssig dargestellt…
…Beihilfenbehörden sowie des UFS an die Feststellungen der im Wege des Bundessozialamtes erstellten Gutachten gegeben ist. Die Tätigkeit der Behörden hat sich daher im Wesentlichen auf die Frage zu beschränken, ob die Gutachten als schlüssig anzusehen sind (vgl. Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG Kommentar…
…für die Ermittlung des Bodenwertes angenommenen und unrichtig ermittelten Restnutzungsdauer ein Abschlag von 25 % vorgenommen und dies mit Ausfallsrisiken und der Auslastung begründet. Die Ermittlung dieser wirtschaftlichen Restnutzungsdauer erscheint nicht schlüssig, da einerseits von einer unschlüssigen technischen Restnutzungsdauer ausgegangen wurde und andererseits nicht dargestellt wurde…
…am 9. Jänner 2003 erfolgte. Die Schenkung wurde am 2. April 2003 vorgeschrieben. Mit Berufung vom 22. April 2003 wurde das schlüssige Gutachten des DI Hans SV. vom 21. April 2003 vorgelegt. Es ist richtig, wie im Schreiben vom 29. August 2006 angeführt, dass das…
…Ansicht des Bw. habe die Finanzverwaltung nicht festgestellt, weshalb das vorgelegte Gutachten nicht schlüssig oder mangelhaft sei und sich selbst nicht über den Bauzustand des Gebäudes informiert. Der Ertragswertberechnung sei einvernehmlich mit dem Finanzamt eine Restnutzungsdauer von 33 Jahren zu Grunde gelegt worden. Das Finanzamt…
…Das Gutachten stelle im Wesentlichen lediglich eine Bestandsaufnahme dar. lasse jedoch eine für einen Nichtkundigen jederzeit nachvollziehbare Schlussfolgerung auf die vom Gutachter gewählte Restnutzungsdauer vermissen. Die AfA wurde daher mit ATS 26.994 (d.s. 1,5% von 1,799.628) ermittelt. Der fristgerecht eingebrachten…
…von 1,5 % der Anschaffungskosten mit der Begründung zum Ansatz, das vorgelegte Gutachten enthalte keine schlüssigen Aussagen über den Bauzustand. Dagegen wandte sich der Berufungsführer mit Berufung. In ihr führte er sinngemäß aus, er habe die fragliche Liegenschaft im Jahr 2000 erworben und seither an…
…dass dies auch nicht dessen Aufgabe ist. Der leitende Arzt überprüft nur die Schlüssigkeit und Richtigkeit der aufgrund der festgestellten Anamnese und des Untersuchungsbefundes (einschließlich vorgelegter Befunde) erstellten Diagnose und des daraus abgeleiteten Grades der Behinderung (UFS 26.2.2013, RV/0541-L/12). Da…
…sowie des Unabhängigen Finanzsenates an die Feststellungen der im Wege des Bundessozialamtes erstellten Gutachten gegeben ist. Die Tätigkeit der Behörden hat sich daher im Wesentlichen auf die Frage zu beschränken, ob die Gutachten als schlüssig anzusehen sind (in diesem Sinne auch Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, …
…Seite 3). Da die berufungsgegenständlich vorliegenden SVGA des Bundessozialamtes dem UFS allesamt schlüssig erscheinen, was auch ausdrücklich auf das neueste aktenkundige SVGA zutrifft, muss sich der UFS an dieses schlüssige aktenkundige Sachverständigengutachten halten. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die ausführliche Begründung in der Berufungsvorentscheidung…
…vorgelegten Gutachten keine Ausführungen hinsichtlich des Zustandes des Gebäudes getätigt und der Grundanteil nicht berücksichtigt worden seien. Das Gutachten habe nach Ansicht des Finanzamtes keine schlüssige Aussage über die Nutzungsdauer getroffen, weshalb es als Nachweis einer kürzeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer nicht geeignet sei. Für…
…beurteilt wurde. Die Einholung weiterer, vom Bw. beantragter, Stellungnahmen von behandelnden/befundenden Ärzten durch die Abgabenbehörde ist im Zusammenhalt mit dem schlüssigen Sachverständigengutachten, in welches die Lebens- und Leidensgeschichte des Bw. aber auch die bisherigen Therapien und gestellten Diagnosen eingeflossen sind, vom Gesetz nicht vorgesehen. …
…eine Bindung der Beihilfenbehörden sowie des Unabhängigen Finanzsenates an die Feststellungen der im Wege des Bundessozialamtes erstellten Gutachten gegeben ist, weshalb sich die Tätigkeit der Behörden im Wesentlichen auf die Frage zu beschränken hat, ob die Gutachten als schlüssig anzusehen sind (Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, …
…a. Gutachten entgegen zu halten. Mit seiner Argumentation übersieht der Bw., dass die betreffenden Gutachten jeweils in schlüssiger Weise begründen, warum rückwirkend seit September 1989 von einem Grad der Behinderung in Höhe von 30% auszugehen ist und eine Erwerbsunfähigkeit nicht vorliegt. Der Umstand, dass der…
…100 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat ein ärztliches Zeugnis betreffend das Vorliegen einer Behinderung im Sinne des FLAG Feststellungen über Art und Ausmaß des Leidens sowie auch der konkreten Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit in schlüssiger und damit nachvollziehbarer Weise zu enthalten (vgl…
…von Tatsachen (VwGH 28.5.1998, 96/15/0220). Aus den erhobenen Tatsachen (dem Befund) zieht der Sachverständige auf Grund besonderer Fähigkeiten Schlussfolgerungen (Gutachten), er gibt ein fachliches Urteil darüber ab, welche Tatsachen aus dem Befund erschlossen werden können. Die Beweiskraft eines Gutachtens kann u…
…bestimmte 723 Stück Edel- und Halbedelsteine formlos im Reisegepäck in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingebracht, so kann nicht von einer schlüssigen Gestellung dieser Steine ausgegangen werden. Im Lichte der o.a. rechtlichen Ausführungen entstand daher im gegenständlichen Fall die Zollschuld bereits gemäß Artikel 202 Abs…
…doppelten Charakters der Leistung als teilweise unentgeltlich und als teilweise entgeltlich bewusst gewesen sind, beide die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt oder ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben (VwGH 18.2.1999, 97/15/0021) und zwischen Leistung und Gegenleistung ein offenbares Missverhältnis besteht…
…steht das Lokal leer. Auch unter Hinweis auf den schlechten Zustand des Lokales im Zeitpunkt der Besichtigung durch den SV liegt der Schluss nahe , dass die ab Oktober 2001 vereinbarte Pacht und die von späteren Interessenten verlangte Pacht nicht den damaligen Marktverhältnissen entsprochen haben dürfte…