…6.1995, 93/05/0103; 29.7.2004, 2003/16/0139). Eine sachliche Unzuständigkeit führt zum Entzug des Rechtes auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art 83 Abs.2 B-VG (vgl. VfGH 20.6.1961, B 39/61, VfGH 29.9.1970, B…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. April 1996, GZ. 100/RMII/51776/96, betreffend Abweisung eines Antrages auf Eingangsabgabenbefreiung für ein motorgetriebenes Beförderungsmittel als Übersiedlungsgut gemäß Art. 184 Zollkodex, (ZK), i.V.m…
…des Amtsbeauftragten wird das angefochtene Straferkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz infolge sachlicher Unzuständigkeit des erkennenden Senates aufgehoben und die Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates III beim…
…die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO; BGBl.Nr. 1961/194 idgF) sind unbeschadet anderer gesetzlicher Anordnungen für die sachliche Zuständigkeit und für den Amtsbereich der Abgabenbehörden des Bundes die Vorschriften des AVOG und des UFSG maßgeblich. Gemäß § 14 Abs. 1 lit…
…1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Das Erkenntnis des Spruchsenates II vom 19. Jänner 2007 wird im Umfang seines Ausspruches über die Strafe und die Kosten wegen Unzuständigkeit aufgehoben. II. Der Ausspruch des Erkenntnisses über die Schuld bleibt unverändert. Entscheidungsgründe: Dem Finanzstrafverfahren liegt als wesentlicher…
…500/20195/1/2004, betreffend der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wegen sachlicher Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit der am 29. Mai 2001 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gegen die Republik Österreich Bundespolizeidirektion Wien gerichteten…
…Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58 bis 64). Schreitet jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat ein, ist eine derartige sachliche Unzuständigkeit als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (vgl. auch Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 10 zu …
…geworden sind. Eine Entscheidung über derartige Fakten ohne sie betreffende erstinstanzliche Entscheidung stellte eine unzulässige Abkürzung des Instanzenzuges und eine in die verfassungsrechtliche Sphäre reichende sachliche Unzuständigkeit des Berufungssenates dar. Zur Rechtslage bezogen auf das im gegenständlichen Finanzstrafverfahren thematisierte Verhalten des Beschuldigten ist auszuführen: Gemäß …
…ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Für die Zuständigkeit ist jener Zeitpunkt maßgebend, in dem der Bescheid der Finanzstrafbehörde erster Instanz erlassen wird. War die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Erlassung des Bescheides nicht zuständig, müsste dieser im Rechtsmittelverfahren wegen Unzuständigkeit…
…ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (VwGH 27.6.1994, 93/16/0060). Der Rechtsmittelbehörde war es daher…
…ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (VwGH 27.6.1994, 93/16/0060). Der Rechtsmittelbehörde war es daher…
…ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (VwGH 27.6.1994, 93/16/0060). Es war daher die Entscheidung…
…nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates tatsächlich in das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Bw. auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter eingegriffen worden ist. Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (vgl. auch Fellner…
…Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt wird, wenn die Behörde eine ihr gesetzlich nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch nimmt. Die sachliche Unzuständigkeit der Behörde kann auch nicht im Berufungsverfahren behoben werden. Der angefochtene Zurückweisungsbescheid war daher aufzuheben. Graz, am 7. Jänner 2010
…ist, womit nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates tatsächlich in das verfassungsrechtlich geschützte Recht des S auf einem Verfahren vor dem gesetzlichen Richter eingegriffen worden ist. Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (vgl…
…19. November 2003, GZ. g), als unzulässig zurück. Begründend verwies das Zollamt auf die sachliche Unzuständigkeit der Abgabenverwaltungsbehörde zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz. Hierüber hätte gemäß § 9 Abs. 1 Amtshaftungsgesetz in erster Instanz das in Ausübung der Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen betraute Landesgericht…
…weiter geführt werden. Inwieweit der Bw diesen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Übergang der Zuständigkeit zur Einhebung auch von vom bisher zuständigen Finanzamt festgesetzten Abgaben auf das neu zuständige Finanzamt für rechtswidrig hält und inwieweit seiner Meinung nach die örtliche und sachliche Unzuständigkeit unklar definiert sei…
…Weitere Fälle waren beim Finanzamt Wels offensichtlich noch nicht ausgewertet gewesen, sodass weitere - von S zu verantwortende - Verkürzungen noch nicht festgestanden sind. Soweit die sachliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde Wels bzw. des Spruchsenatsvorsitzenden als Organ derselben allenfalls zum Zeitpunkt der angefochtenen Amtshandlungen mit dem Hinweis darauf…
…10.1984, 83/15/0085; 18.10.1988, 87/14/0173). Die Verjährung führt zur sachlichen Unzuständigkeit der Behörde (VwGH 23.2.1987, 85/15/0131). Der Verwaltungsgerichtshof sieht den Sinn der Verjährungsbestimmungen darin, dass infolge Zeitablaufes Rechtsfriede eintritt (VwGH 14.7.1989, 86/17…
…AVOG) seien andere Behördentypen und hätten daher einen unterschiedlichen sachlichen Zuständigkeitsbereich. Da das Finanzamt Feldkirch nicht dieselbe sachliche Zuständigkeit wie die belangte Behörde habe, liege nicht nur eine örtliche, sondern auch eine sachliche Unzuständigkeit des FAG vor. § 73 BAO sei nur auf eine sachlich zuständige…