…6.1995, 93/05/0103; 29.7.2004, 2003/16/0139). Eine sachliche Unzuständigkeit führt zum Entzug des Rechtes auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art 83 Abs.2 B-VG (vgl. VfGH 20.6.1961, B 39/61, VfGH 29.9.1970, B…
…die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde, wodurch sich der den Aufhebungsantrag abweisenden Bescheid objektiv als inhaltlich rechtswidrig erweist. Die Zurücknahme des Aufhebungsantrages (§ 299 BAO) im Bescheidbeschwerdeverfahren hat die rechtliche Wirkung einer Änderung bzw eines Austausches des Beschwerdevorbringens, aus dem sich ex-tunc objektiv die sachliche Unzuständigkeit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. April 1996, GZ. 100/RMII/51776/96, betreffend Abweisung eines Antrages auf Eingangsabgabenbefreiung für ein motorgetriebenes Beförderungsmittel als Übersiedlungsgut gemäß Art. 184 Zollkodex, (ZK), i.V.m…
…des Amtsbeauftragten wird das angefochtene Straferkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz infolge sachlicher Unzuständigkeit des erkennenden Senates aufgehoben und die Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates III beim…
…30a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 25. Oktober 2016 wegen sachlicher Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde ersatzlos aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO; BGBl.Nr. 1961/194 idgF) sind unbeschadet anderer gesetzlicher Anordnungen für die sachliche Zuständigkeit und für den Amtsbereich der Abgabenbehörden des Bundes die Vorschriften des AVOG und des UFSG maßgeblich. Gemäß § 14 Abs. 1 lit…
…1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Das Erkenntnis des Spruchsenates II vom 19. Jänner 2007 wird im Umfang seines Ausspruches über die Strafe und die Kosten wegen Unzuständigkeit aufgehoben. II. Der Ausspruch des Erkenntnisses über die Schuld bleibt unverändert. Entscheidungsgründe: Dem Finanzstrafverfahren liegt als wesentlicher…
…BAO6, § 262 Tz 6;). Eine sachliche Unzuständigkeit des Finanzamtes zur Erlassung der Beschwerdevorentscheidung im Beschwerdefall liegt daher nicht vor. Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage…
…Liegt wie gegenständlich eine Unzuständigkeit vor, ist das Erkenntnis gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufzuheben und die Sache an die Finanzstrafbehörde zurückzuverweisen. Nach § 160 Abs. 1 FinStrG hat die mündliche Verhandlung zu unterbleiben. Der Mangel der sachlichen Zuständigkeit ist durch das BFG nicht sanierbar (dasselbe…
…dass sich die Tatsachen anders verhalten als vorerst verzeichnet, ist rechtsrichtig vorzugehen. Denn es ist der Bf. zuzustimmen, dass die sachliche Unzuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen ist (VwGH 27.6.1994, 93/16/0001; 26.1.1995, 92/16/0145; 21.5.2001…
…500/20195/1/2004, betreffend der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wegen sachlicher Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit der am 29. Mai 2001 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gegen die Republik Österreich Bundespolizeidirektion Wien gerichteten…
…Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58 bis 64). Schreitet jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat ein, ist eine derartige sachliche Unzuständigkeit als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (vgl. auch Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 10 zu …
…geworden sind. Eine Entscheidung über derartige Fakten ohne sie betreffende erstinstanzliche Entscheidung stellte eine unzulässige Abkürzung des Instanzenzuges und eine in die verfassungsrechtliche Sphäre reichende sachliche Unzuständigkeit des Berufungssenates dar. Zur Rechtslage bezogen auf das im gegenständlichen Finanzstrafverfahren thematisierte Verhalten des Beschuldigten ist auszuführen: Gemäß …
…ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Für die Zuständigkeit ist jener Zeitpunkt maßgebend, in dem der Bescheid der Finanzstrafbehörde erster Instanz erlassen wird. War die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Erlassung des Bescheides nicht zuständig, müsste dieser im Rechtsmittelverfahren wegen Unzuständigkeit…
…ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (VwGH 27.6.1994, 93/16/0060). Der Rechtsmittelbehörde war es daher…
…ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (VwGH 27.6.1994, 93/16/0060). Der Rechtsmittelbehörde war es daher…
…ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997, B 2874/96). Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (VwGH 27.6.1994, 93/16/0060). Es war daher die Entscheidung…
…nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates tatsächlich in das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Bw. auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter eingegriffen worden ist. Eine derartige sachliche Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (vgl. auch Fellner…
…Frage der Verjährung auseinandergesetzt. Der angefochtene Bescheid sei nach Eintritt der Verjährung erlassen worden, sodass eine sachliche Unzuständigkeit des Finanzamtes vorliege. Mit Vorlagebericht vom 03.10.2018 wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die belangte Behörde beantragte die Abweisung, da sie von einer…
…Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt wird, wenn die Behörde eine ihr gesetzlich nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch nimmt. Die sachliche Unzuständigkeit der Behörde kann auch nicht im Berufungsverfahren behoben werden. Der angefochtene Zurückweisungsbescheid war daher aufzuheben. Graz, am 7. Jänner 2010