…worden. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liege vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff komme. Im Umstand, dass von der Bw…
…dass es nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes keiner Abgabennachsicht bedürfe, wenn Härten aus der Abgabeneinhebung auf andere Art und Weise, etwa durch Bewilligung von Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen) abgeholfen werden könne (z.B. VwGH 14.01.1991, 90/15/0060). Eine sachliche Unbilligkeit liege nicht vor und…
…wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben. Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des…
…daher nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.10.2000, 95/17/0090) nicht verhalten, Unterweisungen zu erteilen, wie ein Vorbringen zu gestalten ist, damit dem Antrag allenfalls stattgegeben werden könnte. Mangels Darlegung des Vorliegens der Voraussetzung der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des…
…werden. Sofern der Bw eine sachliche Unbilligkeit im Ergehen von materiell unrichtigen, weit überhöhten Steuerbescheiden erblickt, ist dem zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.11.2002, 97/14/0013) eine Nachsicht nicht dazu dient, Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und…
…Frage, ob und in welchem Umfang ein solcher Schaden entstanden ist, nicht mehr an. Da das Finanzamt das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aus den dargelegten Gründen zu Recht verneint hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen und daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am…
…Abs. 2 BAO eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, die keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung begründet. Vielmehr sind davon alle Steuerpflichtigen mit einem Abgabenguthaben bei einem Finanzamt, dem eine Abgabenschuldigkeit bei einem anderen Finanzamt gegenübersteht, gleichermaßen betroffen. Dass durch die Verwendung des Guthabens der Bw. ein…
…das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit genügt es daher nicht, wenn die Bw. darauf verweist, dass das Vorliegen eines Unternehmerrisikos entscheidend als Abgrenzungskriterium für die Frage herangezogen wurde, ob wesentlich beteiligte Geschäftsführer Einkünfte nach § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 beziehen. Das Vorbringen der Bw…
…einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben geltend gemacht. Auf die persönliche Unbilligkeit der Einhebung der in Rede stehenden Abgaben wird nicht näher eingegangen, weil eine solche von der Bw. weder behauptet wurde noch aus den vorliegenden Unterlagen erkennbar ist. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…
…de facto beseitigt worden. Nach § 3 der VO BGBL II 435/2005 liege eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches von Rechtsauslegungen des Verwaltungsgerichtshofes abweiche, wenn im Vertrauen auf die betreffende Rechtsprechung für die Verwirklichung des die Abgabenpflicht auslösenden…
…das Nachsichtsansuchen aus Rechtsgründen abzuweisen. Selbst wenn jedoch im vorliegenden Fall das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu bejahen wäre, wäre dem Berufungsbegehren im Rahmen einer Ermessensentscheidung aus folgenden Gründen kein Erfolg beschieden: Grundsätzlich ist der Abgabepflichtige gehalten, für die Zahlung der Abgaben vorzusorgen…
…der aus einer unentgeltlichen Betriebsübertragung resultierenden Umsatzsteuerschuld des Bw. ein korrespondierender Vorsteueranspruch seines Sohnes gegenüber gestanden sei, sodass dem Abgabengläubiger durch die verspätete Entrichtung der Umsatzsteuer letztlich kein Schaden entstanden sei. Mit diesem Vorbringen wird aber keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aufgezeigt, weil nach der…
…und die Besteuerung im Ausmaß des nicht zugeflossenen Drittels zu Unrecht vorgenommen worden sei. In dieser unrechtmäßigen Besteuerung liege jedenfalls eine sachliche Unbilligkeit. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liege aber auch vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes…
…dargelegt. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist grundsätzlich…
…des Falles unbillig wäre. Die im § 236 Abs 1 BAO bezogene Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein, wobei - die im gegenständlichen Fall vorgebrachte - sachlich bedingte Unbilligkeit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.1.2004, 2002/15/0002) dann anzunehmen ist…
…Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Die sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.1998, 97/13/0237) in Fällen anzunehmen, in denen das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt; der in der anormalen Belastungswirkung und, verglichen…
…Vertrauenssituation bilden kann. Das Vorliegen einer persönlich bedingten Unbilligkeit wurde vom Bw. nicht behauptet. Zudem haften die nachsichtsgegenständlichen Abgaben laut Kontoabfrage vom 5. November 2008 nicht mehr unberichtigt aus. Mangels Darlegung des Vorliegens der Voraussetzung der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles des …
…auf die von den Verfahrensparteien aufgeworfene Frage, ob und in welchem Umfang ein solcher Schaden entstanden ist, nicht mehr an. Da das Finanzamt das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aus den dargelegten Gründen zu Recht verneint hat, war die Berufung abzuweisen. Innsbruck, am 13…
…also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt. Nur wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, ist die Einziehung nach der Lage des Falles unbillig. Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist grundsätzlich in…
…einer sachlich bedingten Unbilligkeit. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Der im…