…behauptet sie nicht. Der Behörde obliegt es in diesem Verfahrensstadium nicht, Eigentumsrechte zu prüfen oder festzustellen (VwGH 26.4.2001, 2000/16/0632). Eine sachliche Haftung liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, in wessen Eigentum oder Besitz sie sich befindet, zur Befriedigung…
…der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners (auch der Gesamtschuldner) versucht wurde, bestehende persönliche und sachliche Haftungen geltend gemacht worden sind und entsprechend dieser Titel die Einbringungsmaßnahmen erfolglos verlaufen sind (Stoll, BAO, 2411). Zweiteres setzt…
…die auf sie entfallenden Einfuhrabgaben haften und könnten aus diesem Grunde von der Zollstelle beschlagnahmt werden. Die Haftung beginne mit dem Entstehen und ende mit dem Erlöschen der Zollschuld. Gemäß § 225 Abs. 1 BAO seien sachliche Haftungen, die nach den Abgabenvorschriften an beweglichen Sachen bestehen…
…betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung, BAO, BGBl.Nr. 194/196 idgF) werden sachliche Haftungen, die nach Abgabenvorschriften an beweglichen Sachen bestehen, durch Erlassung eines die Beschlagnahme der haftenden Sachen aussprechenden Bescheides geltend gemacht. Gemäß …
…betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung, BAO, BGBl.Nr. 194/196 idgF) werden sachliche Haftungen, die nach Abgabenvorschriften an beweglichen Sachen bestehen, durch Erlassung eines die Beschlagnahme der haftenden Sachen aussprechenden Bescheides geltend gemacht. Gemäß …
…ins Leere. Sachliche Haftungen, die nach den Abgabenvorschriften an beweglichen Sachen bestehen, werden gemäß § 225 BAO durch Erlassung eines die Beschlagnahme der haftenden Sachen aussprechenden Bescheides geltend gemacht. Und weiter heißt es, § 248 gelte sinngemäß. Nach § 248 BAO kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige, unbeschadet der…
…§ 4 Abs. 2 Nr. 3 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "Besitz" jegliche Form der Innehabung. Eine sachliche Haftung liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, in wessen Eigentum oder Besitz sie sich befindet, zur Befriedigung einer Forderung in Anspruch genommen und verwertet werden…
…Die Haftung beginnt mit dem Entstehen und endet mit dem Erlöschen der Zollschuld. Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 3 ZollR-DG bedeutet "Besitz" im Zollrecht jegliche Form der Innehabung einer Ware. Wenn Abgabenvorschriften eine sachliche Haftung für eine Abgabe für sich allein oder neben einer…
…ergeben. | 6. | Zur Erfolglosigkeit der Eintreibung der Rechtsgeschäftsgebühr bei der Mieterin: Es sei nach Ansicht des Berufungswerber möglich gewesen, sachliche Haftungen auf der Geschäftseinrichtung zu begründen und damit bei der Verwertung die Forderung zur Gänze zu tilgen. Es sei dem Berufungswerber völlig unverständlich…
…der Einhebung der danach noch verbliebenen Haftungsschuld eine sachliche Unbilligkeit erblicken zu können. Die dem Berufungswerber gemäß § 26 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 Abgabenexekutionsordnung vorgeschriebenen Exekutionsgebühren stellen im Übrigen ebenfalls kein rechtlich ungewolltes Ergebnis, das eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung dieser Abgaben rechtfertigen…
…9 Abs. 2 Z 1 KVG sachlich rechtfertigende Rechtsbeziehung zwischen der Kapitalgesellschaft als Eigenschuldner und dem leistenden Gesellschafter als Haftungspflichtigen ergibt sich aus der Beteiligung des Berufungswerbers (Bw.) als "atypischer stiller Gesellschafter" mit einer Einlage in Höhe von € 10.000,00. Der Bw. vertritt…
…9 Abs. 2 Z 1 KVG sachlich rechtfertigende Rechtsbeziehung zwischen der Kapitalgesellschaft als Eigenschuldner und dem leistenden Gesellschafter als Haftungspflichtigen ergibt sich aus der Beteiligung des Berufungswerbers (Bw.) als "atypischer stiller Gesellschafter" mit einer Einlage in Höhe von € 10.000,00. Der Bw. vertritt…
…einem durch eine Rechtsbeziehung begründeten sachlichen Zusammenhang zwischen der Person des Abgabepflichtigen und des Haftungspflichtigen (vgl. VfGH 15.12.1988, G 89/88, 9.3.1989, G 163/88 u. a. und 13.10.1993, G 4/93). Ist dem Haftungsbescheid ein an den Abgabepflichtigen…
…durch eine Rechtsbeziehung begründeten sachlichen Zusammenhang zwischen der Person des Abgabepflichtigen und des Haftungspflichtigen (vgl. VfGH 15. 12. 1988, G 89/88, 9.3.1989, G 163/88 u. a. und 13.10.1993, G 4/93). Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen…
…durch eine Rechtsbeziehung begründeten sachlichen Zusammenhang zwischen der Person des Abgabepflichtigen und des Haftungspflichtigen (vgl. VfGH 15. 12. 1988, G 89/88, 9.3.1989, G 163/88 u. a. und 13.10.1993, G 4/93). Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen…
…vorzuschreiben. Die steuerrechtlichen Haftungsvorschriften stünden unter den Anforderungen des verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatzes: Sie müssten sich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach rechtfertigen lassen. Der VfGH gehe in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich die sachliche Rechtfertigung von Haftungsregelungen für Abgaben einerseits aus dem…
…vorzuschreiben. Die steuerrechtlichen Haftungsvorschriften stünden unter den Anforderungen des verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatzes: Sie müssten sich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach rechtfertigen lassen. Der VfGH gehe in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich die sachliche Rechtfertigung von Haftungsregelungen für Abgaben einerseits aus dem…
…vorzuschreiben. Die steuerrechtlichen Haftungsvorschriften stünden unter den Anforderungen des verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatzes: Sie müssten sich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach rechtfertigen lassen. Der VfGH gehe in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich die sachliche Rechtfertigung von Haftungsregelungen für Abgaben einerseits aus dem…
…vorzuschreiben. Die steuerrechtlichen Haftungsvorschriften stünden unter den Anforderungen des verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatzes: Sie müssten sich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach rechtfertigen lassen. Der VfGH gehe in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich die sachliche Rechtfertigung von Haftungsregelungen für Abgaben einerseits aus dem…
…Grund spreche die KESt Handhabung durch die Bw. dem Gesetz und der Verwaltungspraxis. Die Bw. habe somit eine richtige Methode angewendet und bei dieser ausreichend KESt abgezogen, sodass es für ihre Haftungsinanspruchnahme keine sachliche Rechtfertigung mehr gäbe (vgl. dazu auch Moritz, SWK 2001, S 361…