…behauptet sie nicht. Der Behörde obliegt es in diesem Verfahrensstadium nicht, Eigentumsrechte zu prüfen oder festzustellen (VwGH 26.4.2001, 2000/16/0632). Eine sachliche Haftung liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, in wessen Eigentum oder Besitz sie sich befindet, zur Befriedigung…
…der Verwertung der beschlagnahmten Sachen bis zur Rechtskraft des Bescheides zuzuwarten. 12.2. Sachhaftung unbeweglicher Sachen (§ 225 Abs. 2 BAO) Rz 1304: Die Geltendmachung einer sachlichen HaftungSachhaftung ist keine Maßnahme der Abgabenfestsetzung, sondern ein Schritt der Abgabeneinhebung. Für die Erlassung eines Bescheides nach § 225 Abs…
…vom 22. August 2013 (Blatt 272ff des Verwaltungsaktes) ins Leere. Sachliche Haftungen, die nach Abgabenvorschriften an beweglichen Sachen bestehen, werden gemäß § 225 Abs 1 BAO durch Erlassung eines die Beschlagnahme der haftenden Sachen aussprechenden Bescheides geltend gemacht. Eine sachliche Haftung (Sachhaftung) liegt vor, wenn eine…
…der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners (auch der Gesamtschuldner) versucht wurde, bestehende persönliche und sachliche Haftungen geltend gemacht worden sind und entsprechend dieser Titel die Einbringungsmaßnahmen erfolglos verlaufen sind (Stoll, BAO, 2411). Zweiteres setzt…
…eine Abschreibung eigener Art. Rz 1614: Die Löschung einer Abgabenschuldigkeit erfolgt in der Annahme auch künftiger Uneinbringlichkeit, somit nicht in Sanierungsabsicht (VwGH 14.12.1962, 1500/62). Rz 1615: Ausreichende persönliche oder sachliche Haftungen stehen einer Löschung entgegen; die vorübergehende Uneinbringlichkeit bzw. die begründete Vermutung…
…ein, dass sich gemäß § 9 BAO die sachliche Haftung (Anmerkung: gemeint wohl persönliche Haftung) für die Bf. nur im Fall einer schuldhaften Verletzung ihrer Pflicht als Geschäftsführerin ergebe. In ihrem Fall liege aus folgenden Gründen keine schuldhafte Verletzung vor: Sie sei seit ihrem Eintritt immer…
…eine sachliche Haftung für eine Abgabe für sich allein oder neben einer persönlichen Haftung vorsehen, kann gem. § 8 Bundesabgabenordnung (BGBl. Nr. 194/1961 idgF, BAO) die Abgabenbehörde bis zur vollständigen Entrichtung der Abgabe sowohl den Abgabepflichtigen in Anspruch nehmen als auch persönliche sowie sachliche Haftungen…
…die auf sie entfallenden Einfuhrabgaben haften und könnten aus diesem Grunde von der Zollstelle beschlagnahmt werden. Die Haftung beginne mit dem Entstehen und ende mit dem Erlöschen der Zollschuld. Gemäß § 225 Abs. 1 BAO seien sachliche Haftungen, die nach den Abgabenvorschriften an beweglichen Sachen bestehen…
…betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung, BAO, BGBl.Nr. 194/196 idgF) werden sachliche Haftungen, die nach Abgabenvorschriften an beweglichen Sachen bestehen, durch Erlassung eines die Beschlagnahme der haftenden Sachen aussprechenden Bescheides geltend gemacht. Gemäß …
…betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung, BAO, BGBl.Nr. 194/196 idgF) werden sachliche Haftungen, die nach Abgabenvorschriften an beweglichen Sachen bestehen, durch Erlassung eines die Beschlagnahme der haftenden Sachen aussprechenden Bescheides geltend gemacht. Gemäß …
…die Mineralölsteuerschuld in Höhe von € 32.300,00 eine sachliche Haftung bestanden habe. Für die Reinigungskosten in Höhe von € 7.254,00 sowie für die Lager- und Transportkosten in Höhe von € 5.616,00 habe ein solche sachliche Haftung hingegen nicht bestanden…
…Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen werden durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht. In diesen ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten." "§ 225. (1) Sachliche Haftungen…
…Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen werden durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht. In diesen ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten." "§ 225. (1) Sachliche Haftungen…
…Bf1*** löschen wird, wenn sie nicht durch Haftung einbringlich sind. Daraus ergibt sich, daß die Behörde ihre amtswegig Entscheidungspflicht nach § 235 BAO anerkennt. Der Gesetzgeber hat in § 235 BAO alle sachlich in Betracht kommenden Voraussetzungen für die Löschung von Abgabenverbindlichkeiten angeführt. Damit ist die Vorstellung…
…fache des fremdüblichen. Darüber hinaus wurde im Kaufpreis vereinbart, dass die bP über den überhöhten Kaufpreis hinaus die sachliche Haftung über ein Pfandrecht im Höchstbetrag von € 2.800.000,00 übernimmt (Kaufvertrag vom 19.12.2011, Punkt VII). Z hatte die Möglichkeit, einen Verrechnungsrahmen…
…Abgabepflichtigen in Anspruch nehmen als auch persönliche sowie sachliche Haftungen geltend machen. Sachliche Haftungen, die nach Abgabenvorschriften an beweglichen Sachen bestehen, werden gemäß § 225 Abs 1 BAO durch Erlassung eines die Beschlagnahme der haftenden Sachen aussprechenden Bescheides geltend gemacht. Eine sachliche Haftung (Sachhaftung) liegt vor…
…Abgabepflichtigen in Anspruch nehmen als auch persönliche sowie sachliche Haftungen geltend machen. Sachliche Haftungen, die nach Abgabenvorschriften an beweglichen Sachen bestehen, werden gemäß § 225 Abs 1 BAO durch Erlassung eines die Beschlagnahme der haftenden Sachen aussprechenden Bescheides geltend gemacht. Eine sachliche Haftung (Sachhaftung) liegt vor…
…ins Leere. Sachliche Haftungen, die nach den Abgabenvorschriften an beweglichen Sachen bestehen, werden gemäß § 225 BAO durch Erlassung eines die Beschlagnahme der haftenden Sachen aussprechenden Bescheides geltend gemacht. Und weiter heißt es, § 248 gelte sinngemäß. Nach § 248 BAO kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige, unbeschadet der…
…§ 4 Abs. 2 Nr. 3 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "Besitz" jegliche Form der Innehabung. Eine sachliche Haftung liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, in wessen Eigentum oder Besitz sie sich befindet, zur Befriedigung einer Forderung in Anspruch genommen und verwertet werden…
…Die Haftung beginnt mit dem Entstehen und endet mit dem Erlöschen der Zollschuld. Gemäß § 4 Abs. 2 Z. 3 ZollR-DG bedeutet "Besitz" im Zollrecht jegliche Form der Innehabung einer Ware. Wenn Abgabenvorschriften eine sachliche Haftung für eine Abgabe für sich allein oder neben einer…