…auch keine Verlassenschaft. Ist dem anzuwendenden Recht der ruhende Nachlass fremd, kann dieser auch im Rechtsstreit nicht an die Stelle des Erblassers treten: Versagt das anzuwendende ausländische Recht einem nach inländischem Recht parteifähigen Gebilde - wie etwa dem ruhenden Nachlass als rechts- und parteifähiges Gebilde - im…
…einerseits zwischen dem Bw. und "seinem" Vertragspartner, andererseits aber auch zwischen dem Bw. und dem von ihm "vertretenen" ruhenden Nachlass (vgl. Taucher, a.a.O.). Leistungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn sind demjenigen zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt (VwGH 15.1.1990, 87/15/0157…
…Ist dem anzuwendenden Recht der ruhende Nachlass fremd, kann dieser auch im Rechtsstreit nicht an die Stelle des Erblassers treten: Versagt das anzuwendende ausländische Recht einem nach inländischem Recht parteifähigen Gebilde - wie etwa dem ruhenden Nachlass als rechts- und parteifähiges Gebilde - im Heimatstaat die Parteifähigkeit…
…direkt verwertet, was einen Anfall beim Erben ausschließt. Im Vergleich dazu handelt es sich beim Verkauf des Grundstücks aus dem Vermögen der ruhenden Verlassenschaft, gleich ob durch einen Verlassenschaftskurator oder einen Erben, dem die Verwaltung des Nachlasses übertragen wurde und gleich zu welchem Zeitpunkt, etwa…
…zur rechtskräftigen Einantwortung hafte der ruhende Nachlass als juristische Person für die Nachlassverbindlichkeiten. Alle drei Erben hätten eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben und gemäß § 802 ABGB die Rechtswohltat des Inventars in Anspruch genommen. Zwar hätten die Erben nach Abgabe der positiven Erbantrittserklärung das Recht zur Nachlassverwaltung…
…Jänner 2008 eine als Einkommensteuerbescheid 2006 bezeichnete Erledigung, welche als Bescheidadressat die "Verl n YX " ausweist. Da zu diesem Zeitpunkt die Verlassenschaft nach XY , also der ruhende Nachlass, nicht mehr dem Rechtsbestand angehörte, konnte die als Einkommensteuerbescheid 2006 bezeichnete Erledigung keine Rechtswirksamkeit entfalten. Die mit…
…vertrauen konnte, zumal auch Fachleute bei Unternehmensbewertungen nicht immer einig sind. Ab dem Jahre 1991 hatte Herr Ba andere Sorgen (wirtschaftliche Entwicklung der A GmbH), als sich um die "ruhende" Restforderung an die B Holding GmbH zu kümmern. Es erscheint daher nur zu verständlich, dass…
…die vom Erwerber getragen werden müssen, obwohl sie an sich dem Verkäufer (hier der ruhende Nachlass) obliegen würden, die sich also im Vermögen des Verkäufers zu dessen Gunsten auswirken und die mit der Erwerbung des Grundstücks unmittelbar im Zusammenhang stehen. Schuldübernahmen einer auf der Liegenschaft…
…Bei der Berufungswerberin (in der Folge kurz: Bw.) handelt es sich um eine ruhende Verlassenschaft nach dem am 3. Februar 2007 verstorbenen W.. Die Bw. ist überschuldet (Nachlassaktiva in Höhe von 405.443,56 € stehen Passiva in Höhe von 647.239,36 € gegenüber…
…ausgeführt, treten eingeantwortete Erben steuerrechtlich mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein, die ruhende Erbschaft ist diesfalls kein Zurechnungssubjekt (VwGH 26. 5. 1998, 93/14/0191). Einkünfte aus dem Nachlassvermögen sind somit ab dem Todestag dem (den) Erben, gegebenenfalls entsprechend ihren Quoten, zuzurechnen…
…Einkommen)steuerrechtlich ist die ruhende Erbschaft im Allgemeinen kein Steuersubjekt, diese trifft keine Steuerpflicht. Mit dem Tod des Steuerpflichtigen tritt der Erbe in die Einkommensteuerpflicht ein. Daher besteht (abgesehen vom Fall des herrenlosen Nachlasses - ein solcher liegt hier nicht vor) keine Steuerpflicht des ruhenden Nachlasses…
…Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebes anzusehen ist. Grundsätzlich geht der Betrieb mit dem Tod des Erblassers auf den Erben über, wobei es jedoch zu keiner Besteuerung eines ruhenden Nachlasses kommt. Der Erbe tritt bereits mit dem Todestag in die Rechtsstellung des Erblassers ein…
…85 BAO (vgl. Ritz BAO3 § 85 Rz. 5). Der ruhende Nachlass ist eine anerkannte juristische Person. Das österreichische Recht ordnet den Erbschaftserwerb erst mit der Einantwortung an, nur aus dem verfahrensrechtlich erforderlichen Zeitraum zwischen Todesfall und Einantwortung folgt seine rechtliche Existenz (vgl. Josef Obermaier ,Zum…
… 797 ABGB). Die Abhandlung endet mit der Einantwortung (§ 819 ABGB) und durch diese werden die Erben unmittelbar Miteigentümer der einzelnen Nachlassgegenstände nach dem Verhältnis ihrer Erbteile. Bis zur Einantwortung besteht allerdings ein von der Rechtslehre als 'ruhende Erbschaft' bezeichnetes gütergemeinschaftliches Gebilde (§§ 547 und 550 ABGB…
…Durch die Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs statt kommt es in Ansehung der im Überlassungsbeschluss näher bezeichneten Vermögensobjekte zur Singularsukzession. Es werden also nur die im Beschluss individualisierten Vermögenswerte übertragen. Im Übrigen dauert jedoch der Zustand des ruhenden Nachlasse fort. Der Nachlass bleibt Subjekt der…
…Einantwortung tritt die Universalsukzession des Erben nach dem Erblasser ein. Der Zustand des ruhenden Nachlasses hört auf; Besitz, Eigentum, Forderungen und sonstige Rechte gehen auf den Erben über, er erlangt die volle Herrschaft über den Nachlass, wird Schuldner der Erbschaftsgläubiger und Gläubiger der Erbschaftsschulden (Koziol…
…Letzteres wird aber seitens des Gerichtes als für nicht notwendig erachtet. Das Vorbringen der Bw., wonach der ruhende Nachlass bzw. die engsten Verwandten Rechtsnachfolger des Erblassers sind, geht angesichts der dargelegten Rechtslage ins Leere. Schließlich stand der Auskunftserteilung an die Bw. noch die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht…
…des bezirksgerichtlichen Verfahrens betraf die Klärung der Frage des Eigentums am Warenlager vor Übergabe an die Käuferin. Das gesamte Warenlager befand sich ursprünglich im Eigentum der G.S. und in der Folge in jenem des ruhenden Nachlasses bzw. der Kläger als eingeantwortete Erben. Der Käuferin…
…wird der Erbe Eigentümer der Nachlassgegenstände, Gläubiger der zum Nachlass gehörigen Forderungen und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten. Erst die Einantwortung bewirkt die Gesamtrechtsnachfolge des Erben nach dem Erblasser (Ferrari, in: Ferrari - Likar-Peer, Erbrecht, 489 f). Mit Rechtskraft der Einantwortung endet die Existenz des ruhenden Nachlasses…
…des ruhenden Nachlasses nach J.H. verst.22.10.2003, lt. Beschluss des Bezirksgerichtes Sankt Pölten vom 30.März 2004, GZ 1A/400/03m-34 (=1/3 v. € 91.137,49 ) | € 30.379,13 | abzüglich Kosten der Regelung des ruhenden Nachlasses…