…somit gelte die Zustellung als bewirkt. Dagegen erhob der Bw, die Berufung vom 25. März (richtig:) 2011 (Akt 2009 Seite 107) und brachte vor: "Hiemit bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Bescheide, mit dem sie meine Berufung betreffend der Steuerbescheide 2006-2009 von 28…
…Dies war eindeutig nicht der Fall. Die Zustellung erfolgte laut Bescheidadressierung ausschließlich an die LKEG. Mit der Bescheidadressierung (zu Handen der KEG ) werden aber nicht alle Gesellschafter "erreicht". Der richtige Bescheidadressat ist ein notweniger Bestandteil des Spruches, bei Unrichtigkeit liegt ein Nichtbescheid vor. Zusammenfassung Da…
…des Bws. ist ein unbeabsichtigtes Vorgehen der Behörde, welches allerdings nicht die vom Bw. aufgezeigten Konsequenzen nach sich zieht (behauptete unwirksame Bescheidzustellung). Eine mangelnde Bescheidqualität ist für den Unabhängigen Finanzsenat unter dem Prüfungsmaßstab "unrichtige Bescheidadressierung" nicht erkennbar. 3. Besonderer Progressionsvorbehalt: Um- bzw. Hochrechnung: Gemäß § 3…
…Leistung objektiv möglich und die Erfüllung zumutbar ist (VwGH 13.9.1988, 88/14/0084). Reicht dabei das Wissen des Abgabepflichtigen zur Erstellung richtiger Erklärungen nicht aus, so führt dies nicht schon dazu, dass die zeitgerechte Abgabe derselben objektiv unmöglich oder unzumutbar ist (VwGH 20…
…trat der Masseverwalter an die Stelle des Schuldners. Die Adressierung hätte daher richtig an den Bw. als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des WT erfolgen müssen. Durch die bloße Zustellung der an den Schuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie diesem gegenüber jedoch…
…trat der Masseverwalter an die Stelle des Schuldners. Die Adressierung hätte daher richtig an den Bw. als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des WT erfolgen müssen. Durch die bloße Zustellung der an den Schuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie diesem gegenüber jedoch…
…des Konkurses in den die Masse betreffenden Angelegenheiten die Verfügungsfähigkeit entzogen wurde, trat der Masseverwalter an die Stelle der Gemeinschuldnerin. Die Adressierung hätte daher richtig an den Bw. als Masseverwalter im Konkurs der Gemeinschuldnerin T.H. erfolgen müssen. Durch die bloße Zustellung der an die…
…erwogen: § 299 BAO idF BGBl I 2002/97 ermächtigt die Abgabenbehörde erster Instanz einen Bescheid aufzuheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die in der Berufung geforderte "Rechtswidrigkeit" grenzt lediglich die inhaltliche Unrichtigkeit von der verfahrensrechtlichen Unrichtigkeit bzw. der Bescheiderlassung durch…
…wo sie zu Nachforderungen an unser Unternehmen geführt hat - Gutschriften hingegen blieben unrichtigerweise unberücksichtigt. Die nicht richtigen Feststellungen des Finanzamts sind - bei Rechtskraft - insbesondere aufgrund des gerichtlichen Sanierungsplanes für unser Unternehmen existenzbedrohlich. Ich sehe mich persönlich als Geschäftsführer außer Stande die detaillierte Begründung der Berufung…
…BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht (Ritz…
…Mitwirkungsverpflichtung über Verlangen der Abgabenbehörde. Aus der Aktenlage zur EEG Mitges. betreffend 1995 seien die Zweifel der Abgabenbehörde an der richtigen Verteilung der einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünfte ebenso deutlich ersichtlich, wie der Versuch einer Klärung unter Einbeziehung der Mitunternehmerschaft. Das Ergehen eines Vorhaltes am…
…Mai 2003, 99/15/0184). Der Adressat eines Bescheides muss eindeutig bezeichnet sein. Die Bezeichnung hat mit dem in der richtigen Form gebrauchten Namen (Vor- und Zuname) zu erfolgen. Für die Gültigkeit eines Bescheides reicht es dabei, dass der Adressat der Erledigung insgesamt eindeutig entnommen…
Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die geschäftsherrin.3 & atypisch stille Gesellschaft (bestehend aus sämtlichen Beteiligten) ist als solche unternehmensrechtlich und abgabenrechtlich nicht existent - ist der von der Behörde gesetzte Rechtsakt wirkungslos und liegt ein Nichtbescheid vor. Ist der Bescheidadressat lediglich nicht eindeutig…
…dies damit, dass gemäß § 299 BAO ein Bescheid nur aufgehoben werden könne, wenn sich sein Spruch als nicht richtig erweise. Der Aufhebungsantrag werde mit einer falschen Bescheidadressierung begründet. Die Rechtswidrigkeit des Spruches werde im Aufhebungsantrag nicht behauptet; die Adressierung sei nicht Teil des Spruches. [Hierzu…
…an, dass es sich bei den Erledigungen des Finanzamtes Z vom 16. Dezember 2005 um Nichtbescheide handle, da die Bescheidadressaten nicht richtig bezeichnet worden seien. Erfahren habe der Bw von diesem Umstand durch ein Schreiben vom 19. Dezember 2005. Das Finanzamt erließ mit Datum 25…
…vor dem Zeitpunkt der jeweiligen Bescheiderlassung liegenden Todestage angeführt waren. Auf eine Änderung in der Person der Beteiligten wurde im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung nicht hingewiesen, obwohl die Bescheidadressierung Streitthema war. Seitens des Referenten wurde ein Verlangen nach § 282 Abs 1 Z 2 BAO gestellt…
…vor dem Zeitpunkt der jeweiligen Bescheiderlassung liegenden Todestage angeführt waren. Auf eine Änderung in der Person der Beteiligten wurde im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung nicht hingewiesen, obwohl die Bescheidadressierung Streitthema war. Seitens des Referenten wurde ein Verlangen nach § 282 Abs 1 Z 2 BAO gestellt…
…März 2006 datiertes Schreiben ein, worin die Stadt X (im Folgenden: Berufungswerberin, Bw) unter anderem "um etwaige Verfahrensnachteile zu vermeiden gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes A. vom 20. Dezember 2005" (Anm.: richtig: 16. Dezember 2005), "Zl. yyy, schon vor Zustellung dieses Bescheides einen Vorlageantrag an…
…83 auf den Bw und mit -1.574,05 € auf B sowie andererseits die enthaltenen Veräußerungs- und Aufgabegewinne zur Gänze auf den Bw. Anmerkung: Ob es sich hierbei um einen rechtlich existenten Bescheid oder um einen sogenannten Nichtbescheid aufgrund des Widerspruches der Bescheidadressierung zu …
…atypisch Stille´ nicht eindeutig und genau und lässt auch eine Interpretation in der vom UFS vorgenommenen Weise - dass an die tatsächlich rechtlich nicht existente GesmbH & atypisch stille Gesellschaft (sämtliche Beteiligten beinhaltend) adressiert worden sei - zu. Erfolgt die Bescheidadressierung an eine nicht existente Person - die [3…