…eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft bedarf gemäß § 6 RRBG eines Antrages durch die religiöse Bekenntnisgemeinschaft beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und wird mit dem Tag des…
…eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft bedarf gemäß § 6 RRBG eines Antrages durch die religiöse Bekenntnisgemeinschaft beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und wird mit dem Tag des…
…eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft bedarf gemäß § 6 RRBG eines Antrages durch die religiöse Bekenntnisgemeinschaft beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und wird mit dem Tag des…
…2. eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft bedarf gemäß § 6 RRBG eines Antrages durch die religiöse Bekenntnisgemeinschaft beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und wird mit dem Tag…
…10] als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes, 2. Anzahl der Angehörigen in der Höhe von mindestens 2 vT der Bevölkerung Österreichs nach der der letzten Volkszählung, 3. Verwendung der Einnahmen und des Vermögens für religiöse Zwecke (wozu auch in der religiösen Zielsetzung…
…von MJ in Kanada. Sehr geehrte Damen und Herren, da wir derzeit in unserer Bekenntnisgemeinschaft noch keine eigene Ausbildungsstätte (Bibelschule, Akademie oder Seminar) haben, ist es für unsere zukünftigen Mitarbeiter sehr empfehlenswert, ihre theologische Ausbildung in einer ausländischen, mit uns befreundeten Bibelschule zu absolvieren. Vorausgesetzt…
…3) Der Verein ... ist selbst keine Kirche oder Religionsgemeinschaft oder religiöse Bekenntnisgemeinschaft, sondern will durch seine Tätigkeit im Sinne des Vereinszweckes die bestehenden christlichen Kirchen im Rahmen deren diakonischer Arbeit unterstützen und ihnen dienen. Der Verein verfolgt deshalb mit dem Vereinszweck (§ 2) ausschließlich und unmittelbar…
…Jugend mit einer Mission" absolviert habe. Dieser Kurs umfasse in etwa 3 Monate pädagogische sowie für die restliche Zeit praxisorientierte Einheiten. Bei dieser Weiterbildungsveranstaltung handle es sich um eine solche, welche im Rahmen des christlichen Zentrums E. in Australien unterstützt worden sei. Die religiöse Bekenntnisgemeinschaft…
…und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. übte im streitgegenständlichen Zeitraum die Tätigkeit eines Seelsorgers einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft aus und betreute dabei mehrere Bezirke. Mit der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2011 wurde u.a. die Absetzung von Fortbildungskosten für den Universitätslehrgang "Leadership and Management…
…buddhistische Religionsgesellschaft und die syrisch orthodoxe Kirche. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit oder ohne religiöse Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Der Verein der polnischen Ingenieure in Österreich ist keine der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Mitgliedsbeiträge zu diesem können daher nicht…
…Rechtspersönlichkeit zugestellt worden ist. Gemäß § 11 Abs. 1 RRBG 1998 sind zusätzliche Voraussetzungen zu den im Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. Nr. 68/1874, umschriebenen Voraussetzungen: 1. Bestand als Religionsgemeinschaft durch mindestens 20 Jahre, davon mindestens 10 Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit…
…Bw.), eine Agrargemeinschaft nach dem Kärntner Flurverfassungslandesgesetz LGBl 64/1979 ergangen ist, hat im Spruch folgenden wesentlichen Inhalt: "Bescheid über die Festsetzung der Kapitalertragsteuer für 2001 Die Kapitalertragsteuer für 2001 wird festgesetzt mit 8.501,56 €... Dieser Betrag war bereits am 31. 5. 2002…
…Rechtspersönlichkeit zugestellt worden ist. Gemäß § 11 Abs. 1 RRBG 1998 sind zusätzliche Voraussetzungen zu den im Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. Nr. 68/1874, umschriebenen Voraussetzungen: 1. Bestand als Religionsgemeinschaft durch mindestens 20 Jahre, davon mindestens 10 Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit…
…stellte. Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom 20. Juli 1998 wurde festgestellt, dass die Bw gemäß § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften BGBl. I 19/1998 (im Weiteren kurz: BekGG) mit Wirksamkeit vom 11. Juli…
…Juli 2009, B 1397/08, zunächst darauf, dass die Zeugen Jehovas bis Mai 2009 eine in Österreich staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft war und dann mit BGBl II 139/2009 als Religionsgesellschaft iSd § 2 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften…
…nur mehr möglich sein, wenn diese zumindest 15 Jahre lang als religiöse Bekenntnisgemeinschaft Rechtspersönlichkeit gehabt habe, wobei zugleich sämtliche derzeit laufenden Anerkennungsverfahren ex lege in andere Verfahren umgedeutet würden. Zusammen mit der Möglichkeit, die Konstituierung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beliebig zu verzögern, führe dies zu einer…
…Verfolgung "kirchlicher Zwecke" räumt der Beschwerdeführer ein, dass die Religions- und Bekenntnisgemeinschaft keine gesetzlich anerkannte Kirche im Sinne des § 38 Abs. 1 BAO ist....ist unter Verweis auf den Grundsatz der Zeitbezogenheit des Abgabenrechtes entgegenzuhalten, dass das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl…