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UFSL RV/0718-L/05Neubildung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Auflösung eines das betreffende religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereins ist gem. § 2 Abs. 5 RRBG ein Rechtsformwechsel unter Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen; die Liegenschaftsübertragung vom Verein auf die religiöse Bekenntnisgemeinschaft führt zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft bedarf gemäß § 6 RRBG eines Antrages durch die religiöse Bekenntnisgemeinschaft beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und wird mit dem Tag des…

UFSL RV/0721-L/05Neubildung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Auflösung eines das betreffende religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereins ist gem. § 2 Abs. 5 RRBG ein Rechtsformwechsel unter Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen; die Liegenschaftsübertragung vom Verein auf die religiöse Bekenntnisgemeinschaft führt zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft bedarf gemäß § 6 RRBG eines Antrages durch die religiöse Bekenntnisgemeinschaft beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und wird mit dem Tag des…

UFSL RV/0717-L/05Neubildung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft unter Auflösung eines das betreffende religiöse Bekenntnis unterstützenden Vereins ist gem. § 2 Abs. 5 RRBG ein Rechtsformwechsel unter Fortbestehen desselben Steuerpflichtigen; die Liegenschaftsübertragung vom Verein auf die religiöse Bekenntnisgemeinschaft führt zu keiner Grunderwerbsteuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft bedarf gemäß § 6 RRBG eines Antrages durch die religiöse Bekenntnisgemeinschaft beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und wird mit dem Tag des…

UFSS RV/0377-S/04Die Bestimmung des § 2 Abs. 5 RRBG ist auch auf einen mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten örtlichen Teilbereich einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft anzuwenden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2007

…2. eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft bedarf gemäß § 6 RRBG eines Antrages durch die religiöse Bekenntnisgemeinschaft beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und wird mit dem Tag…

UFSW RV/2402-W/07Wann erfüllt eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd § 39 Z 5 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…10] als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes, 2. Anzahl der Angehörigen in der Höhe von mindestens 2 vT der Bevölkerung Österreichs nach der der letzten Volkszählung, 3. Verwendung der Einnahmen und des Vermögens für religiöse Zwecke (wozu auch in der religiösen Zielsetzung…

UFSK RV/0297-K/06Besuch einer 3-jährigen Bibelschule im Ausland stellt eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.03.2008

…von MJ in Kanada. Sehr geehrte Damen und Herren, da wir derzeit in unserer Bekenntnisgemeinschaft noch keine eigene Ausbildungsstätte (Bibelschule, Akademie oder Seminar) haben, ist es für unsere zukünftigen Mitarbeiter sehr empfehlenswert, ihre theologische Ausbildung in einer ausländischen, mit uns befreundeten Bibelschule zu absolvieren. Vorausgesetzt…

UFSW RV/3391-W/09Zuerkennung der Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 idF StRefG 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.03.2010

…3) Der Verein ... ist selbst keine Kirche oder Religionsgemeinschaft oder religiöse Bekenntnisgemeinschaft, sondern will durch seine Tätigkeit im Sinne des Vereinszweckes die bestehenden christlichen Kirchen im Rahmen deren diakonischer Arbeit unterstützen und ihnen dienen. Der Verein verfolgt deshalb mit dem Vereinszweck (§ 2) ausschließlich und unmittelbar…

UFSL RV/1411-L/10Keine Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes für einen Lehrgang bei Jugend mit einer Mission
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2012

…Jugend mit einer Mission" absolviert habe. Dieser Kurs umfasse in etwa 3 Monate pädagogische sowie für die restliche Zeit praxisorientierte Einheiten. Bei dieser Weiterbildungsveranstaltung handle es sich um eine solche, welche im Rahmen des christlichen Zentrums E. in Australien unterstützt worden sei. Die religiöse Bekenntnisgemeinschaft…

UFSW RV/2047-W/12Aufwendungen für einen universitären Leadership und Management-Lehrgang eines Seelsorgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2013

…und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. übte im streitgegenständlichen Zeitraum die Tätigkeit eines Seelsorgers einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft aus und betreute dabei mehrere Bezirke. Mit der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2011 wurde u.a. die Absetzung von Fortbildungskosten für den Universitätslehrgang "Leadership and Management…

UFSW RV/0136-W/07Alleinverdienerabsetzbetrag bei eheähnlicher Gemeinschaft nach Scheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2007

…buddhistische Religionsgesellschaft und die syrisch orthodoxe Kirche. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit oder ohne religiöse Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Der Verein der polnischen Ingenieure in Österreich ist keine der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Mitgliedsbeiträge zu diesem können daher nicht…

UFSW RV/2220-W/02Religiöse Bekenntnisgemeinschaften erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Befreiung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…Rechtspersönlichkeit zugestellt worden ist. Gemäß § 11 Abs. 1 RRBG 1998 sind zusätzliche Voraussetzungen zu den im Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. Nr. 68/1874, umschriebenen Voraussetzungen: 1. Bestand als Religionsgemeinschaft durch mindestens 20 Jahre, davon mindestens 10 Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit…

UFSK RV/0257-K/04Ausschüttungen einer Agrargemeinschaft an ihre Mitglieder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2004

…Bw.), eine Agrargemeinschaft nach dem Kärntner Flurverfassungslandesgesetz LGBl 64/1979 ergangen ist, hat im Spruch folgenden wesentlichen Inhalt: "Bescheid über die Festsetzung der Kapitalertragsteuer für 2001 Die Kapitalertragsteuer für 2001 wird festgesetzt mit 8.501,56 €... Dieser Betrag war bereits am 31. 5. 2002…

UFSW RV/2688-W/02§ 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG ist auf inländische juristische Personen, die Zwecke von religiösen Bekenntnisgemeinschaften fördern, nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…Rechtspersönlichkeit zugestellt worden ist. Gemäß § 11 Abs. 1 RRBG 1998 sind zusätzliche Voraussetzungen zu den im Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. Nr. 68/1874, umschriebenen Voraussetzungen: 1. Bestand als Religionsgemeinschaft durch mindestens 20 Jahre, davon mindestens 10 Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit…

UFSI RV/0158-I/08Ist religiöser Bekenntnisgemeinschaft die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG insbes. wg. "Gemeinnützigkeit" zuzuerkennen ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…stellte. Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom 20. Juli 1998 wurde festgestellt, dass die Bw gemäß § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften BGBl. I 19/1998 (im Weiteren kurz: BekGG) mit Wirksamkeit vom 11. Juli…

UFSG RV/0877-G/07Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft gewidmet ist, durch eine andere Körperschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2009

…Juli 2009, B 1397/08, zunächst darauf, dass die Zeugen Jehovas bis Mai 2009 eine in Österreich staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft war und dann mit BGBl II 139/2009 als Religionsgesellschaft iSd § 2 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften…

UFSL RV/1326-L/08Kirchenbeiträge und Spenden als Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2009

…nur mehr möglich sein, wenn diese zumindest 15 Jahre lang als religiöse Bekenntnisgemeinschaft Rechtspersönlichkeit gehabt habe, wobei zugleich sämtliche derzeit laufenden Anerkennungsverfahren ex lege in andere Verfahren umgedeutet würden. Zusammen mit der Möglichkeit, die Konstituierung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beliebig zu verzögern, führe dies zu einer…

UFSW RV/0187-W/02Die Verbreitung eines bestimmten Glaubens ist nicht ausschließlich gemeinnützig iS der BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2004

…Verfolgung "kirchlicher Zwecke" räumt der Beschwerdeführer ein, dass die Religions- und Bekenntnisgemeinschaft keine gesetzlich anerkannte Kirche im Sinne des § 38 Abs. 1 BAO ist....ist unter Verweis auf den Grundsatz der Zeitbezogenheit des Abgabenrechtes entgegenzuhalten, dass das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl…