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UFSW RV/0747-W/11Rechtzeitiger Antrag auf Basispauschalierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2013

…alle Servicekosten würden zusätzlich 20,00 € anerkannt. Eine Schätzung anhand des amtlichen Kilometergeldes sei im gegenständlichen Fall absolut unrealistisch, da sie zu keinem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ergebnis führe. Im rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag wandte der Bw. ein, das amtliche Kilometergeld sei von ihm nicht…

UFSS RV/0365-S/04Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.01.2005

…kein grobes Verschulden, Nachholen der versäumten Handlung sowie ein rechtzeitiger Antrag) im gegenständlichen Verfahren nicht vorliegen, zumal diese Angaben zur Gänze fehlen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war daher zurückzuweisen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Berufungswerber den an ihn ergangenen Bescheid…

UFSL RV/1211-L/04Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO bei verspätetem Antrag auf Veranlagung gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004

…1988, die auch bei Unterschreiten des Betrages von 10.000,-- möglich gewesen wäre, fehlte es jedoch - zumindest für 1989 ! - an der Voraussetzung eines rechtzeitig gestellten Antrages. Aus eben demselben Grunde hätte auch - wie vom Berufungswerber in seiner Berufungsschrift angesprochen - keine Änderung gemäß § 295 Abs. 3…

UFSW RV/0562-W/06Familienbeihilfe steht gemäß § 3 FLAG 1967 idF BGBl. I 2005/100 subsidiär Schutzberechtigten nicht zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…innerhalb der Berufungsfrist eingebracht wird. In der Berufung vom 23.01.2006 wurde eine mündliche Verhandlung nicht beantragt. Der in der Übermittlung der Gleichschrift am 10.03.2006 gestellte Antrag auf mündliche Verhandlung ist den vorstehenden Ausführungen folgend nicht rechtzeitig. Wien, am 19. Oktober 2006

UFSW RV/3926-W/10Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Energieabgabenvergütung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2011

…ob der Vergütungsantrag vom 15.1.2008 rechtzeitig (innerhalb der beantragten Frist) eingebracht wurde. Festzuhalten ist, dass die Bw. im Antrag vom 20.12.2007 um Fristverlängerung bis zum 15.1.2008 ersucht hat und dass laut Aktenlage der per Post an das Finanzamt übermittelte…

UFSI RV/0595-I/11Rückwirkende Antragstellung auf Auszahlung der Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2013

…in Österreich auf. Aus diesem Grund ist es ohnehin fraglich (zumindest ergeben sich aus dem Verwaltungsakt keine diesbezüglichen Anhaltspunkte), inwieweit - selbst bei rechtzeitiger Antragstellung - in den Monaten September und Oktober 2005 dem Grunde nach ein Anspruch der Berufungswerberin bestanden hätte. Innsbruck, am 6. März 2013

UFSW RV/2574-W/08Antrag auf § 295 Abs 1 BAO zur Rückgängigmachung der vorherigen Änderung gemäß § 295 Abs 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2008

…verfügen gewesen, weil die Berufung gegen den Feststellungsbescheid bereits erledigt worden sei. Betreffend Einkommensteuer 1994 sei ein rechtzeitiger Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (3-Monatsfrist) nicht gestellt worden. Absolute Verjährung sei bereits eingetreten. Darauf reagierte die steuerliche Vertretung des Bw mit Schreiben vom 18. September…

UFSS RV/0153-S/07Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2011

…Antrag durchdringt, die Bewilligung der Wiedereinsetzung einen Bescheid in seinen Bestand berührt (siehe Stoll, BAO Kommentar, § 308, S 2971). Voraussetzungen für die Bewilligung der Wiedereinsetzung sind die Versäumung einer Frist, ein hierdurch entstandener Rechtsnachteil, ein unvorgesehenes oder unabwendbares Ereignis, kein grobes Verschulden sowie ein rechtzeitiger…

UFSW RV/2937-W/08Antrag auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens, da kein rechtswirksamer Bescheid im Feststellungsverfahren vorlag; Zeitpunkt der Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2009

…auch für Fälle einer von "Nichtbescheiden" abhängigen Einkommensteuerveranlagung. Die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfrage hat ausschließlich anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Weiters ist zu beachten, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens rechtzeitig, d.h. binnen drei Monaten ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes zu stellen ist…

UFSW RV/0132-W/07Zurückweisung eines Antrages auf Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2009

…BAO wird der Lauf der Berufungsfrist nur durch einen Antrag auf Mitteilung der einem Bescheid ganz oder teilweise fehlenden Begründung gehemmt und auch nur dann, wenn dieser Antrag innerhalb der Berufungsfrist eingebracht wird. Da kein rechtzeitiger Antrag auf Mitteilung einer fehlenden Begründung hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides…

UFSW RV/2118-W/08Bewilligung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Vorlage eines neuen Gutachtens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2009

…Verschulden versäumt hat. Voraussetzungen für die Bewilligung der Wiedereinsetzung sind: - die Versäumung einer Frist, - ein hierdurch entstandener Rechtsnachteil, - ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, - kein grobes Verschulden sowie - ein rechtzeitiger Antrag auf Wiedereinsetzung. Nachdem die Antragstellerin die von der Behörde auferlegte Frist zur Vorlage neuer Unterlagen…

UFSW RV/1878-W/06Vorschreibung eines Säumniszuschlags, wenn im Vorlageantrag kein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2008

…des Finanzamtes ein einheitlicher ununterbrochener Aussetzungszeitraum entsteht, sofern ein rechtzeitiger Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt wird." Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien hatte anlässlich der Erlassung der Berufungsvorentscheidung vom 16. März 2006 den Ablauf der zum damaligen…

UFSL RV/1837-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…Vollstreckungshemmung erst mit Ablauf des Abgabenfälligkeits- bzw. Zahlungstermines eintreten kann. Wird ein (rechtzeitiges) Zahlungserleichterungsansuchen bewilligt und tritt danach für die im Bewilligungsbescheid ausgewiesenen Abgaben tatsächlich Zahlungsaufschub ein, dann erstreckt sich der Stundungszinsenbemessungszeitraum über den Antragserledigungszeitraum hinaus grundsätzlich bis zum Ende des gewährten Zahlungsaufschubes (§ 212 Abs…

UFSL RV/1836-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…erst mit Ablauf des Abgabenfälligkeits- bzw. Zahlungstermines eintreten kann. Wird ein (rechtzeitiges) Zahlungserleichterungsansuchen bewilligt und tritt danach für die im Bewilligungsbescheid ausgewiesenen Abgaben tatsächlich auch Zahlungsaufschub ein, dann erstreckt sich der Stundungszinsenbemessungszeitraum über den Antragserledigungszeitraum hinaus grundsätzlich bis zum Ende des gewährten Zahlungsaufschubes (§ 212 Abs…

UFSG RV/0309-G/12Papierantrag im elektronischen Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010) wirkt nicht fristwahrend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…2000/15/0032 zur insoweit vergleichbaren alten Rechtslage), bzw. ein verspätet eingereichter Antrag als rechtzeitig gewertet werden würde (in diesem Sinne auch die Judikatur des BFH vom 21.10.1999, V R 76/98 noch zur alten, hinsichtlich des Vorliegens von Fallfristen vergleichbaren Rechtslage). Wie…

UFSG RV/0311-G/121. Einbringung der Berufung durch eine dazu nicht Legitimierte 2. Unzulässiger Papierantrag im (elektronischen) Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010 für EU-Unternehmer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…2000/15/0032 zur insoweit vergleichbaren alten Rechtslage), bzw. ein verspätet eingereichter Antrag als rechtzeitig gewertet werden würde (in diesem Sinne auch die Judikatur des BFH vom 21.10.1999, V R 76/98 noch zur alten, hinsichtlich des Vorliegens von Fallfristen vergleichbaren Rechtslage). Wie…

UFSI RV/0597-I/11Familienbeihilfenanspruch von Asylwerbern für die Jahre 2005 bis 2010
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2013

…wenn sein Antrag, welcher zurückzuweisen wäre, abgewiesen wird (vgl VwGH 19.2.1998, 96/16/0072, oder VwGH 25.11.1999, 99/15/0118), konnte eine diesbezügliche Berichtigung des Spruches des angefochtenen Bescheides unterbleiben. Ergänzend darf festgehalten werden, dass selbst bei rechtzeitiger Antragstellung kein Anspruch…

UFSL RV/1265-L/07Aufenthaltstitel eines Fremden im Sinn des NAG während laufendem Verlängerungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2008

…des Aufenthaltstitels und die Erledigung des Verlängerungsantrages auch bei rechtzeitiger Antragstellung zeitmäßig auseinanderfallen können, sodass eine Lücke im Aufenthaltsrecht bestehen würde. Die Regierungsvorlage schlägt daher vor, zu normieren, dass der Fremde weiterhin niedergelassen bleibt, bis über den Antrag entschieden wird oder fremdenpolizeiliche Maßnahmen gesetzt werden…

UFSL RV/0786-L/11Bestehen in der Büroorganisation einer juristischen Person grobe Mängel, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.10.2011

…Rechtsnachteil, ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, kein grobes Verschulden sowie ein rechtzeitiger Antrag auf Wiedereinsetzung. Laut Lehre und Judikatur besteht die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch bei Zahlungsfristen. Ein Ereignis ist jedes Geschehen, also nicht nur ein Vorgang in der Außenwelt, sondern…

UFSG RV/0948-G/07Keine Vorsteuererstattung nach der Verordnung BGBl. Nr. 279/1995 bei Vorliegen von Inlandsumsätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2008

…Für das Jahr 2003 wurde ein rechtzeitiger Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer eingebracht und die Vorsteuer aus an die Bw. in Rechnung gestellten Sonderzugfahrten in Österreich beantragt. Dieser Antrag wurde seitens des Finanzamtes Graz-Stadt abgewiesen mit der Begründung…