…der bekämpften Bescheide beantragt. Begründend wurde ausgeführt, eine Maßnahme nach § 295 BAO setze die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergehe ein solcher Feststellungsbescheid infolge einer fehlerhaften Adressierung oder einer unterlassenen Zustellung nicht, so sei ein dennoch erlassener Änderungsbescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO rechtswidrig.…
…Kapitalkonto eingelegt. Verwiesen wurde auf die beigeschlossenen Belege (Kontoauszug, Auszüge aus Sparbüchern) und Aufstellungen der variablen Gesellschafterkonten. Das Finanzamt hat daraufhin der Bw mit Bescheid vom 10. Oktober 2003 ausgehend von der Schenkung ATS 3,999.000 unter Einbeziehung der Vorschenkung (vom 22. September 2000…
…Kapitalkonto eingelegt. Verwiesen wurde auf die beigeschlossenen Belege (Kontoauszug, Auszüge aus Sparbüchern) und Aufstellungen der variablen Gesellschafterkonten. Das Finanzamt hat daraufhin dem Bw mit Bescheid vom 10. Oktober 2003 ausgehend von der Schenkung ATS 5,499.000 unter Einbeziehung der Vorschenkung (vom 22. September 2000…
…Kapitalkonto eingelegt. Verwiesen wurde auf die beigeschlossenen Belege (Kontoauszug, Auszüge aus Sparbüchern) und Aufstellungen der variablen Gesellschafterkonten. Das Finanzamt hat daraufhin dem Bw mit Bescheid vom 10. Oktober 2003 ausgehend von der Schenkung ATS 5,499.000 unter Einbeziehung der Vorschenkung (vom 22. September 2000…
…Kapitalkonto eingelegt. Verwiesen wurde auf die beigeschlossenen Belege (Kontoauszug, Auszüge aus Sparbüchern) und Aufstellungen der variablen Gesellschafterkonten. Das Finanzamt hat daraufhin der Bw mit Bescheid vom 10. Oktober 2003 ausgehend von der Schenkung ATS 3,999.000 unter Einbeziehung der Vorschenkung (vom 22. September 2000…
…Widerspruch, der auf dem Formvordruck abgegebenen Erklärungen und der Beilage gegründet sein könne. Die Abgabenbehörde hätte sonst nämlich die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Gänze unberücksichtigt gelassen. Der angefochtene Bescheid sei rechtswidrig ergangen, weil er keine Berichtigung darstelle. Hätte die Behörde einen Berichtigungsbescheid erlassen, so…
…hat über die Berufung des A, W, vertreten durch Dr. Josef Weller, 1150 Wien, Mariahilferstraße 140, vom 29. August 1995 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk, vertreten von Dr. Bernadette Raffer, vom 27. Juli 1995 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens…
§ 289 Abs. 2 BAO wegen mangelnder örtlicher Zuständigkeit des Bescheid erlassenden Finanzamtes ersatzlos aufzuheben und nur hinsichtlich der Berufung gegen die Gewerbesteuerbescheide 1989 bis 1993 in der Sache selbst zu entscheiden. Das Finanzamt werde ersucht, diesbezüglich Stellung zu nehmen. Sollte sich das Finanzamt der Meinung…
…insoferne sie selbst zu einer - ihrer Behauptung zufolge - rechtswidrigen Situation beigetragen hat. Sie hat damit ein Verhalten gesetzt, welches ein berücksichtigungswürdiges Interesse der Bw an der Durchbrechung der Rechtskraft des antragsgegenständlichen Bescheides nicht zu begründen vermag. Abgesehen von der laut obigen Ausführungen ohnehin nicht zu…
…eingegangen. Mangels nachvollziehbarer Begründung läge eindeutig ein rechtswidriger Bescheid vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293b BAO, BGBl. Nr. 194/1961 idF BGBl. I Nr. 97/2002, kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen…
…eingegangen. Mangels nachvollziehbarer Begründung läge eindeutig ein rechtswidriger Bescheid vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293b BAO, BGBl. Nr. 194/1961 idF BGBl. I Nr. 97/2002, kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen…
…dem Prinzip der Sparsamkeit der Verwaltung eine Bescheidaufhebung rechtfertigt. Wie der UFS auch bereits in der Entscheidung vom 27.10.2003, RV/0516-L/03 (siehe UFSaktuell 2003, 48f) dargestellt hat, wäre aus Gründen der Sparsamkeit eine Aufhebung geringfügig rechtswidriger Bescheide zu unterlassen. Bei dieser…
…undatierten und ohne Steuernummer versehenen Bescheid (im Original als Beilage ./2 beigelegt) mit denen die Hausdurchsuchung am Kanzleisitz und in der Privatwohnung sowie ein Personendurchsuchung angeordnet wurde innerhalb offener Frist nachstehende Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat in Graz. A. Formalrechtlich rechtswidriger Bescheid Am 15.02…
…Berufungsentscheidung vom 26. Februar 2009, GZ. RV/0165-L/04 . Die Berufungsentscheidung wäre in diesem Punkt zwar rechtswidrig, aber dennoch wirksam. Eine Stattgabe der Berufung vom 28. November 2003 gegen den Bescheid vom 27. Oktober 2003 be¬tref¬fend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO…
…1 BAO) erlassen und formell rechtskräftig wurden, so erscheint ein Antragsrecht auf Beseitigung solcher zu Unrecht von den Tatbestandsvoraussetzungen für ihre Erlassung ausgehender (rechtswidriger) Bescheide zweckmäßig. Ein solches Antragsrecht dient der Vermeidung aufwendiger Verwaltungsverfahren, sowohl für die Abgabenbehörden (erster und zweiter Instanz) als auch für…
…vorliegen. Der Bw. begründet nun seine Anträge auf Aufhebung der Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2005 und 2006 gemäß § 299 Abs. 1 BAO mit dem Vorliegen rechtswidriger Bescheide, wozu er in der Berufung ergänzte, dass die Differenzbesteuerung zu Unrecht angewendet worden sei, denn in den Bezug habenden…
…in dem Bescheid kein wie immer gearteter Hinweis. Die Berufungsvorentscheidung vom 22. 11. 2006 ist zwar zweifellos unzulässig ergangen, weil in der Sache bereits der Unabhängige Finanzsenat mit Berufungsentscheidung vom 20. 9. 2011 entschieden hat, und ist demzufolge rechtswidrig, da ein weiterer Bescheid in derselben…
…Anspruchszinsen, Aussetzungszinsen) bis zum 31.1.2011. Die Abgaben beruhten im Wesentlichen auf der Erlassung rechtswidriger Bescheide (Feststellungsbescheide) an die frühere Beteiligungsgesellschaft Y-KG vom 7.12.2004 für die Jahr 1999 bis 2001. Gegen die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 18.3.2009 (GZ…
…der Rechtsansicht des Finanzamtes, dass die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide nicht mehr abgeändert oder wieder aufgenommen würden, des Grundrechtes auf eine wirksame Beschwerdemöglichkeit beraubt. Der Gesetzgeber beabsichtige unzweifelhaft nicht die Einhebung von Abgaben auf der Grundlage rechtswidriger Bescheide, weshalb daher sachliche Unbilligkeit vorliege, da die Rechtsanwendung in…
…somit die Bescheide vom 7. bzw. 28 Mai 2002 gar nicht angefochten waren, sind sie bereits vor Erlassung der als "Berufungsvorentscheidung" bezeichneten Erledigung des Finanzamtes vom 19. Juli 2002 in Rechtskraft erwachsen. Die in der Folge erlassene "Berufungsvorentscheidung" ist sohin tatsächlich ein (rechtswidriger) Bescheid über…