…ein solcher Einwand noch weniger geeignet, um eine Rechtswidrigkeit der Haftungsinanspruchnahme aufzuzeigen, da als Verschuldenskomponente lediglich die rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens vorausgesetzt ist. Im Rahmen der Ermessensübung gemäß § 20 BAO ist im gegenständlichen Fall zu berücksichtigen, dass die haftungsverfangenen Abgabenverbindlichkeiten bei der…
…auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe bestimmt § 20 Abs. 2 FinStrG eine Obergrenze von bis zu sechs Wochen. Als Grundlagen für die Ausmessung der in Sanktionierung der rechtskräftig festgestellten Finanzvergehen auszusprechenden Strafen sind neben der Schuld des Täters, die nicht schon die Strafdrohungen(en) bestimmenden Erschwerungs- und Milderungsgründe iSd §…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2007 in Höhe von € 981,90, zur Haftung herangezogen, da gemäß § 11 BAO bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig wären, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt worden wären…
…00 verurteilt, weil sie vorsätzlich als Geschäftsführerin der Fa.S. die Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum Oktober bis Dezember 1999 in Höhe von S 264.839,00 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet hat. Dieses Straferkenntnis ist am 19. April 2001 in Rechtskraft erwachsen…
…wurde am 13. Dezember 1999 wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, 2. Fall StGB rechtskräftig verurteilt. Er wurde als schuldig befunden, vom 8. April 1982 bis zum 11. Jänner 1989 fortgesetzt, in wiederholten Angriffen, die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis…
…Jahresbilanzen mehr aufstellen können. Nach zwölfjährigen Verhandlungen sei der Bw. nach Schätzungen des Finanzamtes rechtskräftig verurteilt worden. Seit 2004 sei der Bw. ohne jegliches Vermögen, mittellos und Sozialhilfeempfänger mit über € 40.000,00 Schulden und in einer sehr schlechten gesundheitlichen Verfassung. Derzeit lebe seine…
…Die Bw. beantrage daher, ihrer Berufung stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Die Haftung…
…Dezember 1996 in Höhe von ATS 406.654,00 wissentlich bewirkt hat. Diese Verurteilung erwuchs auf Grund des den Spruch bestätigenden Erkenntnisses des Oberlandesgerichtes Wien vom 15. Februar 1999 in Rechtskraft. Die Voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme gemäß § 11 BAO ist daher zweifelsfrei erfüllt. Sämtliche Berufungsausführungen…
…mit Art 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - verfügt, dass niemand - unbeschadet der Möglichkeit einer Verfahrenswiederaufnahme - wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits rechtskräftig verurteilt worden ist, erneut vor Gericht gestellt oder bestraft werden darf. In diesem Sinne formuliert auch § 57 Abs…
…der Bw verzichtet. Dem Finanzamt steht es daher offen, den Abgabenanspruch durch Ausspruch von Haftungen (zB Verschuldenshaftung gemäß § 9 BAO oder Haftung des rechtskräftig verurteilten Täters gemäß § 11 BAO) durchzusetzen. Die Haftung setzt die Erlassung des Abgabenbescheides gegenüber dem Primärschuldner nicht voraus. Graz, am 2…
…Verurteilung wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu 30 Monaten auch verpflichtet sei die betrügerisch eingenommenen Gelder den Betrugsopfern zur Schadenswiedergutmachung rückzuerstatten. Er bezweifle demnach, dass für betrügerische und kriminelle Geschäfte eine Steuerpflicht bestehe. Zudem sei nunmehr auch Frau M.P. wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges rechtskräftig verurteilt…
…für den Berufungswerber gewesen. Es gebe hier nichts zu beschönigen. Der Berufungswerber habe das Strafverfahren über sich ergehen lassen und sei rechtskräftig verurteilt worden. Dieser Abschnitt im Leben des Berufungswerbers stehe mit seinem Vorleben und auch mit seinem späteren Leben im Widerspruch. In den Berufungsschriftsätzen…
…Gericht gestellt oder bestraft zu werden 1. Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren desselben Staates erneut vor Gericht gestellt oder bestraft werden. 2. Abs…
…bei vorsätzlichen Finanzvergehen würden rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, auch wenn sie nicht selbst abgabepflichtig seien, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden, haften. Da der Bw. mit Strafverfügung vom 14. Dezember 2009 rechtskräftig für eine Finanzordnungswidrigkeit betreffend Umsatzsteuer…
…Das Finanzamt legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat im Juni 2010 zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Bei vorsätzlichen Finanzvergehen und bei vorsätzlicher Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden haften rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte für den Betrag…
…Höhe von insgesamt € 5.034,89 und Dienstgeberbeiträge 2001 bis 2003 in Höhe von insgesamt € 2.040,02 nicht spätestens am fünften Tag nach jeweils eingetretener Fälligkeit entrichtet hat. Diese Verurteilungen sind am 30. Juni 2005 bzw. 7. März 2006 in Rechtskraft erwachsen. …
…XY ist zu ersehen, dass die in Haftung gezogen Beträge nach wie vor unberichtigt aushaften. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag…
…weil es sich bei den nachzusehenden Abgabenschuldigkeiten um hinterzogene Abgaben handle, wofür die Bw. auch erstinstanzlich (nicht rechtskräftig) verurteilt worden wäre. In der fristgerecht eingebrachten Berufung wurde lediglich vorgebracht, eine persönliche und sachliche Unbilligkeit sei gegeben. Von hinterzogenen Abgaben könnte nicht die Rede sein. Mit…
…hat, dass er die zur Täuschung verwendeten, manipulierten Unterlagen hergestellt hat. Das Landesgericht XY hat über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 206.000,00 verhängt. Die rechtskräftige Verurteilung des Bw. wegen des Vorsatzdeliktes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a…
…dar, so kann diese Rechtsmeinung keinesfalls geteilt werden. Der Bw. wurde rechtskräftig verurteilt, vorsätzlich die im Haftungsbescheid genannten Lohnabgaben nicht spätestens bis zum 5. Tag nach deren jeweiliger Fälligkeit entrichtet zu haben. Durch die Nichtentrichtung dieser Selbstbemessungsabgaben ist zweifelsfrei eine Verkürzung dieser Lohnabgaben eingetreten. Dazu…