…die gemeinsam zu einer Abgabe heranzuziehen sind, (ebenfalls) Gesamtschuldner; dies gilt insbesondere auch für die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft) hinsichtlich jener Abgaben, für die diese Personenvereinigung (Personengemeinschaft) als solche abgabepflichtig ist. Dies ist bei der Umsatzsteuer der Fall (vgl…
…dies erst später, und zwar zu einem zwischen dem 21.10.2005 (Tag der Errichtung des Zusammenschluss- und Gesellschaftsvertrages) und dem 19.1 2006 (= Tag der Eintragung der Kommanditgesellschaft in das Firmenbuch) erfolgen können. Die Rechtsfähigkeit von nach bürgerlichem Recht rechtsfähigen Personengesellschaften, wie insbesondere…
…von der Körperschaftsteuer befreit. Die Offene Erwerbsgesellschaft sei eine gem. § 4 Abs. 1 EGG iVm § 124 HGB rechtsfähige Personengesellschaft. Gem. § 124 HGB könne die Offene Erwerbsgesellschaft unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen…
… 191 Abs. 2 an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten…
…erfordert die Wirksamkeit eines Bescheides die Bekanntgabe an denjenigen, für den der Bescheid seinem Inhalt nach bestimmt ist. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gesellschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten…
…von der Körperschaftsteuer befreit. Die Offene Erwerbsgesellschaft sei eine gem. § 4 Abs. 1 EGG iVm § 124 HGB rechtsfähige Personengesellschaft. Gem. § 124 HGB könne die Offene Erwerbsgesellschaft unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen…
…erfordert die Wirksamkeit eines Bescheides die Bekanntgabe an denjenigen, für den der Bescheid seinem Inhalt nach bestimmt ist. Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten…
…konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl. Beschluss des VwGH v. 6.4.1994, 91/13/0234). Bei einer atypisch stillen Gesellschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gesellschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Auf Grund der…
…Bescheid entgegen (vgl. Beschluss VwGH vom 2.8.2000, 99/13/0014). Bei einer atypisch Stillen Gesellschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gesellschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die…
…Nur sie können Mitglieder der Vereinsorgane werden. (2) Außerordentliche Mitglieder können juristische Personen, Medizinstudenten, Angehörige der Pflege- und anderer Medizinalberufe, sowie rechtsfähige Personengesellschaften werden, sofern sie sich mit den Grundlagen der ARCHAE einverstanden erklären und ihre Ziele fördern. ..." § 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder "... (6)…
…lit. c BAO in Verbindung mit § 191 Abs. 2 leg.cit., dass dort, wo der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften (Vereinigungen) gegenübertreten, der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaft (Vereinigung) zu richten ist, solange diese besteht; unzulässig ist es im Hinblick auf § 191 Abs. 2…
…1 lit. c gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes ist aus diesen Bestimmungen abzuleiten, dass dann, wenn der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften (Vereinigungen) gegenübertreten, der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaften (Vereinigungen) zu richten ist, jedoch nur so lange, als diese bestehen…
…BAO in Verbindung § 191 Abs. 2 leg. cit. wo der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften gegenübertreten würden, der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaft zu richten sei, solange diese bestehe. Unzulässig sei es aber, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr existiere…
…Spätere Änderungen dieser Vertretungsbefugnis und Zustellbevollmächtigung bzw. dagegen vom zweiten Gesellschafter erhobene Widersprüche sind nicht aktenkundig. In den Jahren 2000/2001 fand bei dieser danach unter Steuernummer xy zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung und Umsatzsteuererhebung erfassten Personengesellschaft bürgerlichen Rechtes eine Aufzeichnungsprüfung (§ 151 BAO) für die…
…Mitunternehmerin) 4. Überweisungsbelege vom 21. Oktober 2006: Darauf sei stets der Firmenname "Biohof Fam. K" angeführt, was nach außen hin eindeutig den Nachweis einer Personengesellschaft gäbe. 5. Lohnzettel vom 1. Februar 2007: Diese seien von der Lebensgefährtin erstellt, unterschrieben und den Mitarbeitern ausgefolgt worden. Auch…
…aus § 191 Abs 1 lit c BAO iVm § 191 Abs 2 leg cit, dass dann, wenn der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften (Vereinigungen) gegenübertreten, der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaft (Vereinigung) zu richten ist, solange diese besteht; unzulässig ist es im Hinblick auf § 191…
…ein Unternehmen-C sowie ab 1997 zusätzlich ein Unternehmen-B. Die Umsatzsteuer-Erklärungen und Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) der Jahre 1995 bis 1999 wurden vom Finanzamt bescheidmäßig antrags- und erklärungsgemäß veranlagt (Umsatz- und Feststellungsbescheide für das Jahr 1995 mit Ausfertigungsdatum 4. April 1997…
… 191 Abs. 2 leg. cit., dass dort wo der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften (Vereinigungen) gegenübertreten der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaft zu richten ist, solange diese besteht. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. September 1993, 93/15/0080 ist es in Hinblick…
…unterbleibe für die namentlich angeführten 171 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist. Diese ´Feststellungsbescheide´ enthalten jeweils den Hinweis: "Der Bescheid hat Wirkung gegenüber allen oben genannten beteiligten Personen bzw. Personengesellschaften § 191 iVm § 190 Abs.1 BAO. Mit der Zustellung dieses Bescheides an eine…
…vom Finanzamt gelöscht. Zur Beurteilung, ob und wer und wie lange als gewillkürter Vertreter und Zustellungsbevollmächtigter - vorausgesetzt, es gab eine abgabenverfahrensrechtlich rechtsfähige (parteifähige) Personenvereinigung / Personengemeinschaft - rechtswirksam bestellt war, ist neben den anschließend aufgeführten Schriftstücken aus den o.a. Eintragungen als Vertreter und Zustellungsbevollmächtigter über FinanzOnline…