…ist daraus ersichtlich, dass auch nach diesem Zeitpunkt noch Überweisungen an den Abgabengläubiger erfolgt sind. In einer Stellungnahme vom 19.12.2006 wurde dazu nur vorgebracht, dass bei rechtmäßigem Alternativverhalten, nämlich Zahlung der Lohnabgaben 12/2004 mit 17.1.2005, diese Zahlung einen Anfechtungstatbestand gebildet…
…bei deren Einbringung in das Zollgebiet der Gemeinschaft ordnungsgemäß zum Zollvormerkverkehr angemeldet werden, genügte er den Sorgfaltserfordernissen jedenfalls bzw. würde ein allfälliges darüber hinausgehendes (rechtmäßiges) Alternativverhalten, nämlich sich die Zollunterlagen vorlegen zu lassen, wohl den Bogen an von einem privaten Schmuckkäufer (wie insbesondere dem Bf…
…der öffentlichen und nicht heimlichen Präsentation der Schmuckstücke und des angemessenen Preises darauf vertrauen, dass diese Schmuckwaren zollredlich nach Österreich verbracht worden sind. Ein rechtmäßiges Alternativverhalten, wonach die Bf. sich allenfalls die Zollunterlagen zur Einsicht vorlegen hätte lassen müssen überspannt die einem Käufer von Schmuckstücken…
…der öffentlichen und nicht heimlichen Präsentation der Schmuckstücke und des angemessenen Preises darauf vertrauen, dass diese Schmuckwaren zollredlich nach Österreich verbracht worden sind. Ein rechtmäßiges Alternativverhalten, wonach die Bf. sich allenfalls die Zollunterlagen zur Einsicht vorlegen hätte lassen müssen überspannt die einem Käufer von Schmuckstücken…
…der öffentlichen Zugänglichkeit der Verkaufsschau, der Leistung der Zahlung auf ein österreichisches Konto und den Umstand, dass auch andere inländische Verkäufer dort ihre Waren anboten. Ein rechtmäßiges Alternativverhalten, wonach die Bf. sich allenfalls die Zollunterlagen hätte vorlegen lassen müssen, überspanne die einem Käufer von Schmuckstücken…
…noch wäre es zum anderen "auch bei einem pflichtgemäßen Verhalten des Berufungswerbers zu einem Forderungsausfall in der vorliegenden Höhe gekommen". Das rechtmäßig Alternativverhalten des Berufungswerbers hätte daran nichts geändert und sei auch nicht kausal für den Abgabenausfall. Ein Verschulden am Abgabenausfall bestehe überdies deshalb nicht…
…zur Erzielung der kalkulatorischen Erlöse geführt hätten. In einer weiteren Iteration werde nunmehr - bei Fahrlässigkeitsdelikten erforderlich - das Verhalten der Beschuldigten am rechtmäßigen Alternativverhalten zu überprüfen sein - auch für eine logische und ziffernmäßige Verprobung des strafbestimmenden Wertbetrages. Zur detaillierten buchhalterischen und zivil-/schadenersatzrechtlichen Behandlung der Frage…
…nur zu keinem Abgabenausfall an Umsatzsteuer 2002 gekommen, sondern überhaupt zu keiner Nachforderung im Jahresbescheid. Hätte das rechtmäßige Alternativverhalten des Vertreters weder zu einer Nachforderung noch zu einem Abgabenausfall geführt, kann eine allfällige Pflichtverletzung auch nicht kausal im Sinne des § 9 BAO sein. Es ist…
…ob die Verletzung abgabenrechtlicher Zahlungspflichten auch kausal für den Abgabenausfall ist, kommt es auf den Vergleich mit einer Kausalkette, also der Leistung der Zahlung im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens an. Die Annahme, dass der Ausfall für den Abgabengläubiger im Falle der pflichtgemäßen Zahlung der Leistung…
…1 lit. a FinStrG nicht gegeben sei. Dazu wird darauf verwiesen, dass dem Täter die Möglichkeit rechtmäßigen Alternativverhaltens offen stehen müsste. Weiter wird ausgeführt, dass es irrelevant sei, ob dem Steuerpflichtigen an der Unterlassung der in der genannten Bestimmung als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten…
…Auch der Hinweis, dass die Zahlungen an das Finanzamt anfechtbar gewesen wären, schließt die Kausalität der Pflichtverletzung für den Abgabenausfall nicht aus, da es hier nur auf den Vergleich mit einer Kausalkette im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens, also der Leistung der Zahlung ankommt. Die Annahme…
…des Spruchsenates, hätte dies zur Folge, dass der Schmuggel unrechtmäßig erworbener Waren straffrei bleibt, wohingegen derjenige, der rechtmäßig erworbene Waren bei der Einreise nicht erklärt, den Tatbestand eines Finanzvergehens verwirklicht. Der Beschuldigte hat daher den Tatbestand des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…habe er sich damit eben rechtskonform verhalten (im Gegensatz zu einem Geschäftsführer, der Umsatzsteuerbeträge zu den sich aus den Selbstbemessungszeiträumen sich ergebenden Zeitpunkten nicht bezahle). Wie hätte denn ein angeblich rechtskonformes Alternativverhalten des Vertreters aussehen sollen? Dass er die Zeitpunkte, zu denen die USt- bzw…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 1998 wurde am 9. November 1998 eine mit 6. November 1998 datierte und von R unterfertigte Voranmeldung beim Finanzamt Linz eingereicht, in welcher ein Guthaben von ATS -7.851,-- ausgewiesen war (Veranlagungsakt, Umsatzsteuerakt, Buchungsabfrage). Betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 1998 wäre bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder HR Dr. Helmut Mittermayr, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer über die Berufung der T PV GmbH, Adr, vertreten durch Prof. Mag. Dr G, Adr1, vom 7. April 2011…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 30. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 3. Dezember 2003 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember…
…zu einem Näherungswert führen, der dem Marktwert noch soweit entspricht, dass die Schätzung rechtmäßig bleibt. Bei den hier strittigen Berechnungen ist dies angesichts der aufgezeigten Differenzen zu einer (genaueren) finanzmathematischen Methode jedoch nicht mehr der Fall. Dieser Umstand erlaubt es aber nicht, auch dann eine…
…einen echten Schadenersatz, sodass eine Berichtigung der Umsatzsteuer gemäß § 16 UStG 1994 zu erfolgen hätte und die Erteilung einer Gutschrift in Höhe von 6.000,00 € rechtmäßig gewesen wäre. Zum Sachverhalt führte die steuerliche Vertretung des Bw. Folgendes aus: Der Bw. habe auf Basis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der I. A. Kommanditgesellschaft, 0000 B., A-Str..10, vertreten durch A-GmbH, 3100 St. Pölten, A-Straße 1, vom 24. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vertreten durch Hofrat Dr. Wolfgang Bichler…
(2) Die Vorsorgevollmacht muss vom Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Hat der Vollmachtgeber die Vollmacht zwar eigenhändig unterschrieben, nicht aber eigenhändig geschrieben, so muss er in Gegenwart dreier unbefangener, eigenberechtigter und sprachkundiger Zeugen bekräftigen, dass der Inhalt der von ihm unterschriebenen Vollmachtsurkunde seinem Willen…