…März 2010 ersuchte das Finanzamt die Beihilfenbezieherin im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe um Nachweis des rechtmäßigen Aufenthaltes in Österreich. Diese übermittelte in der Folge Reisepasskopien mit im Jahr 1993 ausgestellten unbefristeten Aufenthaltsbewilligungen für sich und den älteren Sohn sowie eine unbefristete Niederlassungsbewilligung…
…Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, auf das Vorliegen eines Aufenthaltstitels nach den §§ 8 und 9 NAG an, sodass im vorliegenden Fall angesichts der für ein Jahr erteilten Niederlassungsbewilligungen von einem rechtmäßigen Aufenthalt der Kinder in Österreich erst ab dem Februar 2011 auszugehen war. Im…
…werden, wenn sie ein ordentliches oder außerordentliches Studium an einer Universität durchführen. Sowohl der Aufenthaltstitel des Bw als auch die Titel seiner Söhne sind Aufenthaltstitel im Sinne des § 8 NAG und berechtigten daher zu einem rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich. Sie erfüllen damit die Anspruchsvoraussetzungen des …
…BGBl 100/2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. Gem. § 3 Abs 3 FLAG bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, wobei ein Kind sich dann ständig im Ausland aufhält, wenn es im Inland keinen oder nur einen vorübergehenden Aufenthalt hat.…
…Enkel im Sinne des § 24 NAG rechtmäßig in Österreich aufhältig. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30.06.2008 wies die Abgabenbehörde I. Instanz die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass der rechtmäßige Aufenthalt durch die Vorlage eine NAG-Karte nachzuweisen sei. Eine Weitergewährung erfolge erst…
…Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 soll folgerichtig gleichzeitig mit dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz mit 1.1.2006 unter Berücksichtigung von dessen Übergangsregelungen in Kraft treten. Daraus geht der Wille des Gesetzgebers klar hervor, wonach ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich auch keine Familienleistungen zustehen sollen (vgl…
…dass das Finanzamt mittels Ergänzungsersuchen vom 17. Juli 2006 ersucht habe, insbesondere für den Bw und seine gesamte Familie den Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich durch zB die NAG-Karte mit Aufenthaltstitel nachzureichen. Der Bw habe daraufhin im Infocenter des Finanzamtes vorgesprochen und…
…Bw und ihre Tochter im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fremdenrechtspaketes BGBl. 100/2005 rechtmäßig in Österreich auf. Die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthaltes ergab sich aus § 31 Abs. 4 FrG, demzufolge sich Fremde rechtmäßig in Österreich aufhalten, wenn sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des ihnen zuletzt…
…Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 soll folgerichtig gleichzeitig mit dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz mit 1.1.2006 unter Berücksichtigung von dessen Übergangsregelungen in Kraft treten. Daraus geht der Wille des Gesetzgebers klar hervor, wonach ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich auch keine Familienleistungen zustehen sollen (vgl…
…100/2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. Gem. § 8 Abs 1 Z 5 werden Aufenthaltstitel als Aufenthaltsbewilligung erteilt für einen vorübergehenden befristeten Aufenthalt im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck, mit der Möglichkeit, anschließend eine Niederlassungsbewilligung zu erlangen, sofern dies in diesem Bundesgesetz vorgesehen ist. Dies begründet…
…ständige Aufenthalt in Österreich nicht erwiesen sei. Tatsächlich hatte die Bw. übersehen, dass der Aufenthaltstitel ihres Sohnes abgelaufen war, jedoch waren zur gesamten Zeit alle notwendigen Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels vorhanden, sodass sich L M. über den ganzen Zeitraum hinweg rechtmäßig in Österreich aufgehalten…
…Tochter des Bw im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fremdenrechtspaketes BGBl. 100/2005 rechtmäßig in Österreich auf. Die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthaltes ergab sich aus § 31 Abs. 4 FrG, demzufolge sich Fremde rechtmäßig in Österreich aufhalten, wenn sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des ihnen zuletzt erteilten…
… 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 hätten Personen, die nicht österreichische Staatsbürger seien, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn - Nach § 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich gegeben ist. - Oder nach dem Asylgesetz 2005 ein Asyl gewährt wurde. Da beides nicht…
…daher für ein neugeborenes Kind die FB nicht rückwirkend ab dessen Geburt zu gewähren (sondern entsprechend dem allgemeinen Grundsatz ab Gültigkeitsdauer der NAG-Karte/Aufenthalt in Österreich). Wenn aber ein Elternteil rechtmäßig in Österreich sei und das Kind in Österreich auf die Welt gekommen sei…
…sie Verwandter des EWR-Bürgers oder seines Ehegatten in gerader absteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und darüber hinaus sind, sofern ihnen von diesen tatsächlich Unterhalt gewährt wird. Daraus ergibt sich, dass ein rechtmäßiger Aufenthalt eines EU Bürgers in Österreich nur dann vorliegt…
…Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 in der gültigen Fassung ab 1.1.2006 bestehe für nicht österreichische Staatsbürger nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn nach § 8 und 9 des Niederlassungs- un Aufenthaltsgesetzes ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich gegeben sei oder nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt…
…Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 bestehe für nicht österreichische Staatsbürger ab 1.1.2006 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn - nach § 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich gegeben sei, - oder nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt worden sei…
…Berufung wurde erwogen: Der Entscheidung ist folgender Sachverhalt zugrunde zu legen: Der Bw., ein serbischer Staatsbürger, dessen rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich durch die Vorlage einer NAG-Karte nachgewiesen ist, begehrt die Gewährung der Familienbeihilfe ab März 2010 für seinen Sohn Y., geboren im Juli 1997…
…auf, einen Nachweis für den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich für sich und ihre Enkelin zu erbringen und die Formulare E 411 und 401 insbesondere unter Angabe der Daten der Eltern der Enkelin ausgefüllt zu übermitteln. Die Bw. übermittelte die Kopie der NAG-Karte ihrer Enkelin…
…Fremdenrechtspaket) sollte dieser rechtmäßige Aufenthalt bei der Gewährung der Familienbeihilfe Berücksichtigung finden. Es erscheine gerade eine unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, welche in Österreich in der Regel eine neue Existenzgrundlage aufzubauen hätten, gegenüber Migranten nicht nachvollziehbar. Die seit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bestimmungen des…