…Kommanditisten) und dem Vorbringen des Vertreters der Rechtsnachfolgerin der Bw. in der mündlichen Berufungsverhandlung und ist insoweit unstrittig. Rechtliche Würdigung: Gewerblicher Grundstückshandel / Vermögensverwaltung: Im Zuge der rechtlichen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes ist vor allem zu klären, welche abgabenrechtlichen Tatbestände dadurch verwirklicht wurden und wie daher…
…Umstände, die für die rechtliche Würdigung erforderlich waren, so vollständig bekannt, dass sie zu jenem Bescheidergebnis hätte gelangen können, zu dem sie nun nach Durchführung der Wiederaufnahme des Verfahrens gelangt ist. Die geänderte rechtliche Beurteilung hinsichtlich Versteuerung der rückgezahlten Pflichtbeiträge stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar. Die…
… 120 BAO, die Gewinnverteilungen und Kapitalentwicklungen bekannt gewesen seien. Es handle sich daher nur um eine neue rechtliche Würdigung, die nach der ständigen Rechtsprechung der Höchstgerichte zu keiner Wiederaufnahme des Verfahrens führen könne. Zur Gewinnverteilung wurde ausgeführt, dass HDE dem Gesellschaftsvertrag zufolge in wirtschaftlicher Hinsicht…
…Im Gegenteil führt der VwGH im zitierten Erkenntnis wörtlich aus: "Selbst wenn aufgrund eines Urteiles eines Gerichtes oder aufgrund eines Bescheides einer Verwaltungsbehörde eine andere als die bisher vorgenommene Tatsachenwürdigung eines gegebenen Sachverhaltes oder dessen rechtliche Beurteilung nachträglich unter Umständen zutreffender erscheint als die Würdigung…
…bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Nach § 20 BAO müssen Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu…
…der zuständigen Behörde daher bereits im Jahr 2001 bekannt. Zwar ist die getroffene rechtliche Würdigung - wie der Außenprüfungsbericht zutreffend aufzeigt - gesetzlich nicht gedeckt, doch war sie Basis für die weiteren Dispositionen des Abgabepflichtigen. Ausgehend von der mit dem Finanzamt abgestimmten rechtlichen Beurteilung (s. Beilage 1…
…Berufung vor, dass das Finanzamt durch die Vergabe der Steuernummer für die "H. W. GmbH und Still" in rechtlicher Würdigung vom Vorliegen einer Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft ausgegangen sei. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge einer Willensbildung (also eines Denkprozesses) unterlaufen, könnten…
…Annahme des Sachverhalts und vordringlich von einer unrichtigen rechtlichen Würdigung, Seitens des UFS ausgeht. Unbeschadet des Umstandes, dass der UFS weiterhin davon ausgeht, dass Sachverhaltsermittlung und rechtliche Würdigung zutreffend sind, wäre selbst im gegenteiligen Fall eine Richtigstellung, wie sie dem Bw. offenkundig vorschwebt, rechtlich ausgeschlossen…
…in denen er zwar keine Selbstberechnung vorzunehmen, wohl aber in Erfüllung seiner Offenlegungspflicht von ihm ermittelte Besteuerungsgrundlagen anzuführen und hierbei auch rechtliche Würdigungen des Sachverhalts vorzunehmen hat. Angesichts der angespannten Personalsituation in der Finanzverwaltung kann es im Zuge der von den Abgabenbehörden des Bundes zu…
…werten, das erste Tatbestandselement dieser gesetzlichen ist somit erfüllt. Zu prüfen bleibt, ob die Nichterfassung der erwähnten ausländischen Einkünfte (die offensichtliche Unrichtigkeit) Folge der Übernahme von Unrichtigkeiten (unrichtige rechtliche Würdigung oder aktenwidrige Sachverhaltsannahmen) aus der Abgabenerklärung war. Wie schon oben aufgezeigt, hat der Bw. diese…
…Sinne von Sachverhaltsfeststellungen getroffen worden seien. Die Beamten der Finanzverwaltung hätten lediglich den bereits bekannt gegebenen und ihnen daher bekannten gewesenen Sachverhalt einer geänderten rechtlichen Würdigung unterzogen. Die Anmeldung der Betriebsprüfung im Jahre 2005 sei daher als Scheinhandlung zu werten, die ausschließlich den Zweck verfolgt…
…vom 3. Februar 2005 - dieser Sachverhalt und auch die rechtliche Würdigung und damit die objektive Tatseite außer Streit gestellt werde. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite werde - wie in der genannten schriftlichen Rechtfertigung - ausgeführt: Der Steuerberater habe bei der Umsatzsteuererklärung zutiefst davon überzeugt sein können, dass seine…
…Vertrages Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2a GrEStG - die das GrEStG 1955 unter bestimmten Voraussetzungen zur Schaffung von Arbeiterwohnstätte vorgesehen hatte - beantragt. Rechtliche Würdigung: Die Grunderwerbsteuer ist ihrem Wesen nach eine Verkehrsteuer. Sie erfasst den Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Dabei ist jeder…
…Juli 2009 datierten Stellungnahme zur Gegenäußerung vom 13. Februar 2009 verwies die Prüferin Pfister auf ihre Stellungnahme vom 13. Jänner 2009. | rechtliche Würdigung Gemäß § 166 BAO kommt als Beweismittel im Abgabenverfahren alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage…
…ersten Teil der Entscheidungsgründe dargestellten Sachverhaltes, den die Abgabenbehörde II. Instanz als erwiesen annimmt, ergibt sich folgende rechtliche Würdigung: Im gegenständlichen Fall besteht Streit ausschließlich darüber, ob die dem Bw. aus der Inanspruchnahme als Wechselbürge entstandenen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren sind, in concreto…
…VwGH 17.12.1998, 97/15/0055, VwGH 16.12.1999, 97/15/0126). Auf dem Boden dieser von Rechtsprechung und Lehre herausgearbeiteten Grundsätze ist die vom Finanzamt vorgenommene rechtliche Würdigung des streitgegenständlichen Sachverhaltes nicht zu beanstanden, zumal die Abgabenbehörde I. Instanz zutreffend darauf hinweist…
…nach K. gefahren - und jeweils am Wochenende nach Hause nach P. zurückgekehrt zu sein - glaubwürdig. Der unter 2.1 dargestellte Sachverhalt wurde von beiden Parteien des zweitinstanzlichen Abgabenverfahrens im Übrigen außer Streit gestellt. 2.3 Rechtliche Würdigung 2.3.1 Doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten Gemäß § 16…
…kein Konzessionswert angesetzt worden sei, sei aber auch bewiesen, dass die Behörde schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Würdigung das Herauslösen eines Konzessionswertes aus dem Firmenwert verlangen und zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Laut Stoll (BAO Kommentar, …
…abgeschlossenen Verfahren bisher nicht geltend gemacht worden wären. Getätigte Ausgaben würden auch als Tatsachen anzusehen sein, die zu würdigen wären. In der bescheidmäßigen Erledigung wäre auf diese Gründe in keiner Weise eingegangen worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. Oktober 2001 wurde der Berufung Folge gegeben und…
…die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Aus Abgabenerklärungen übernommene offensichtliche Unrichtigkeiten liegen vor allem bei der Übernahme offensichtlich unrichtiger rechtlicher Würdigungen vor. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich…