…lit. c gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Die Adressierung einer Erledigung an ein rechtlich nicht existierendes Gebilde kann keine Rechtswirkung entfalten (VwGH 12.4.1989, 88/01/0258, 89/01/0015). Auch kann eine an ein nicht mehr existierendes Rechtsgebilde gerichtete Erledigung nicht dadurch Bescheidwirksamkeit erlangen…
…Bescheide an die einzelnen namentlich genannten Erben einer Erbengemeinschaft gerichtet sein. Eine GesbR oder Miteigentumsgemeinschaft ist im Einkommensteuerverfahren ein rechtlich nicht existierendes Gebilde und daher weder ein rechtsfähiger Antragsteller noch ein tauglicher Bescheidadressat (VwGH, 1.10.2008,2006/13/0123 sowie Bescheiddaressierungsleitfaden vom 25.5…
…jedoch an A B und Mitgesellschafter und nicht an die die zuletzt beteiligten Gesellschafter gerichtet, was deren rechtliche Existenz als Feststellungsbescheide (siehe die oben dargelegten Gedanken) ausschließt. Die gegenständliche Berufung und der Vorlageantrag richten sich daher gegen nicht existierende Bescheide und ist die Berufung gemäß…
…den Grunderwerbsteuerbescheid vom 16. Oktober 2008 bislang noch aussteht, wurde doch die darüber absprechende Berufungsvorentscheidung vom 27. November 2008 mangels Zustellung rechtlich nicht wirksam. Im weiteren Verfahren wird demzufolge über die (offene) Berufung gegen den Grunderwerbsteuerbescheid noch zu entscheiden sein. Innsbruck, am 4. März 2011
…den Grunderwerbsteuerbescheid vom 16. Oktober 2008 bislang noch aussteht, wurde doch die darüber absprechende Berufungsvorentscheidung vom 27. November 2008 mangels Zustellung rechtlich nicht wirksam. Im weiteren Verfahren wird demzufolge über die (offene) Berufung gegen den Grunderwerbsteuerbescheid noch zu entscheiden sein. Innsbruck, am 3. März 2011
…den Grunderwerbsteuerbescheid vom 16. Oktober 2008 bislang noch aussteht, wurde doch die darüber absprechende Berufungsvorentscheidung vom 27. November 2008 mangels Zustellung rechtlich nicht wirksam. Im weiteren Verfahren wird demzufolge über die (offene) Berufung gegen den Grunderwerbsteuerbescheid noch zu entscheiden sein. Innsbruck, am 4. März 2011
…nicht existieren, denn die innerhalb der vermeintlichen Berufungsfristen anzufechtenden Bescheide existieren rechtlich nicht. Die Abänderung gemäß § 289 Abs. 2 BAO von Abweisung auf Zurückweisung ist zulässig (vgl VwGH 21.10.1999, 98/15/0195). An den rechtlich nicht existierenden Feststellungsbescheiden aus 2009 ist keine Änderung…
…zu ergehen. Werde ein Änderungsbescheid gem. § 295 Abs. 1 BAO erlassen, obwohl der hiefür herangezogene Grundlagenbescheid ins Leere gegangen sei - somit rechtlich nicht existent gewesen sei - sei mit einem neuerlichen Änderungsbescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO vorzugehen (verwiesen werde auf Ritz, BAO³, Tz 13 zu §…
…verletzt und den Sachverhalt nicht dahingehend erforscht, wie hoch das von Dr._B gegebene Vermögen sei und ob die von Dr._C dafür hingegeben Zahlungen ein Drittel des von ihm empfangenen Vermögens überschritten hätten. Die Abgabenbehörde habe es weiter unterlassen die rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln…
…die XY- Betriebs GmbH übergegangen und rechtlich erloschen gewesen war (Firmenbucheintragung des Vermögensüberganges gemäß § 142 HGB vom 21. September 1999). Die an die nicht mehr existierende Adressatin ergangenen Erledigungen vom 16. Dezember 2003 waren daher nicht wirksam geworden und eine Berufung gegen diese Nichtbescheide somit…
…c) gezeigt werden wird. Die - zumindest vorherrschende - Rechtsprechung entscheidet über derartige Fälle dahingehend, dass ein solcher (vermeintlicher) Bescheid, der an ein zivilrechtlich nicht rechtsfähiges Gebilde, das überdies nicht mit dem Bescheid als Mitunternehmerschaft steuerlich anerkannt wird, ergeht, als nichtig eingestuft wird. Besonders deutlich ist das…
…welchem vom Finanzamt A nicht entsprochen wurde: Die Zustellung von nichtigen "Bescheiden", d.h. sogenannten Nichtbescheiden, die Ausfertigungen betreffen, welche zu einer Bescheiderlassung ungeeignet sind, ist unmöglich. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Zustellung eines - anders als hier - rechtlich existierenden erstinstanzlichen Bescheides durch die…
…welchem vom Finanzamt A nicht entsprochen wurde: Die Zustellung von nichtigen "Bescheiden", d.h. sogenannten Nichtbescheiden, ist unmöglich. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Zustellung eines - anders als hier - rechtlich existierenden erstinstanzlichen Bescheides durch die Behörde zweiter Instanz überhaupt zulässig wäre. d) Zu dem…
…welchem vom Finanzamt A nicht entsprochen wurde: Die Zustellung von nichtigen "Bescheiden", d.h. sogenannten Nichtbescheiden, ist unmöglich. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Zustellung eines - anders als hier - rechtlich existierenden erstinstanzlichen Bescheides durch die Behörde zweiter Instanz überhaupt zulässig wäre. d) Zu dem…
…nur rechtlich existierende Bescheide gemeint (vgl auch Ritz, BAO3, § 273 Tz 6f Y) Zur Zustellung der vorliegenden Entscheidung Seit dem Einlangen der Berufungsschrift vom 19. Mai 2010 ist im Berufungsverfahren zu Spruchpunkt 1 (auch) die RaeOG als Bevollmächtigte des Bw anzusehen. Damit endet aber nicht…
…Sachen Geschäftsherrin1 & atypisch stille Gesellschafter vom 14. Dezember 2009 angesprochen. Derartige Bescheide sind - wie unter Punkt C ausgeführt - rechtlich nicht existent. Die Konsequenzen der Nichtigkeit all dieser Erledigungen bzw Maßnahmen, die den Eindruck von Feststellungsbescheiden erwecken hätten können, auf die mit der Berufung vom 19…
…noch rechtlich nötig ist. Das kann die Judikatur da untermauern und vielleicht lassen Sie mich das noch ausführen, mit den Nachtlokalen. Dort ist es ja so, da sagt der OGH, aufgrund all dieser Rechtsprechung, da hat sogar der Nachtclubbetreiber einen klagbaren Anspruch. Nicht nur die…
…ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt, ist im gegenständlichen Beschwerdeverfahren daher weiter davon auszugehen, dass die Bestätigungen durch die tatsächlich existierenden und die nicht existierenden Zollbeamten zu Unrecht erfolgten. Beim Einwand, es sei unrichtig und aus der Luft gegriffen, dass der Bf verantwortlicher Betriebs-…
…mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Bezüglich der eingewendeten Verjährung wurde neuerlich darauf hingewiesen, dass im Jahr 2008 über eine Berufung gegen ein rechtliches Nichts verhandelt wurde. Wie immer man diese in das Kalenderjahr 2008 fallende Frage entscheide - es verbleibe ein Loch für das Jahr 2007, sodass zumindest…
…Von Bedeutung sei auch noch das Vorliegen einer laufenden (wenn auch nicht notwendig monatlichen) Entlohnung. Schließlich ist der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 10.11.2004, 2003/13/0018, in einem nach § 13 Abs.1 Z 1 VwGG gebildeten Senat von dieser Rechtssprechung insoweit abgegangen…