…werden. Im ersten Gutachten ist von "zunehmenden Konzentrationsstörungen" erst in den Arbeitsjahren nach der Matura (und nach dem 21. Lebensjahr) die Rede. Im zweiten Gutachten wird die psychische Erkrankung ("religiöse Offenbarungen", Ängste, von "Gott" verfolgt zu werden) erstmals während oder nach seiner letzten Arbeitsstelle erwähnt…
…werden. Im ersten Gutachten ist von "zunehmenden Konzentrationsstörungen" erst in den Arbeitsjahren nach der Matura (und nach dem 21. Lebensjahr) die Rede. Im zweiten Gutachten wird die psychische Erkrankung ("religiöse Offenbarungen", Ängste, von "Gott" verfolgt zu werden) erstmals während oder nach seiner letzten Arbeitsstelle erwähnt…
…erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten sei und er sich auch nicht mehr in Berufsausbildung befunden habe. Die Bw. erhob mit Schriftsatz vom 23. Februar 2007 gegen den Bescheid fristgerecht Berufung und führte dazu Folgendes aus: "Mein Sohn leidet nachweislich an einer schweren psychischen Erkrankung…
…diese Erkrankung erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten ist, kommt dem berufungsgegenständlichen Antrag der Bw. keine Berechtigung zu. Das o.a. letzte nervenfachärztliche Sachverständigengutachten vom 12.7.2013 (SVGA von 07/2013) wurde unter Einbeziehung sämtlicher für die fachärztliche Beurteilung relevanten Unterlagen und nach durchgeführter…
…Klientin, dass bei Frau Renz die psychische Erkrankung im Zusammenhang mit der Geburt ihres ersten Kindes aufgetreten sei, den Schluss zu, dass bei Frau Renz Sonja die Selbsterhaltungsfähigkeit nie eintrat, da die psychische Erkrankung bereits vor dem 21.Lebensjahr eingetreten ist. Mit Bericht vom 20…
…Erwerbsminderung, schon ab dem 17. Lebensjahr, wurde vom begutachtenden Arzt daraus jedoch nicht abgeleitet. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass es selbst für einen medizinischen Laien einleuchtend ist, dass Drogenmissbrauch keineswegs, quasi automatisch, die dauernde Erwerbsunfähigkeit auslöst. Gleiches gilt für psychische Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises…
…nach Vollendung ihres 21. Lebensjahres eintrat. Im weiteren Verfahren wurde der Bw. diese ergänzende Stellungnahme des BSA zur Kenntnis gebracht. In ihrer Gegenäußerung vom 17.2.2010 bringt die Bw. diesbezüglich sinngemäß vor, dass sogar aus der Bescheinigung des BSA hervorgehe, dass die Erkrankung bei…
…Befunde die Anerkennung der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit ab Jänner 1990 möglich sei. Das Finanzamt wies den Antrag mit der Begründung ab, das Leiden sei laut Sachverständigengutachten erst 1990, also nach dem 21. Lebensjahr eingetreten. Dagegen hat die Bw. Berufung erhoben und ausgeführt, bei der Bw…
…vor dem 21. Lebensjahr , weil die psychische Erkrankung, an welcher er leide, schleichend beginne und langsam aber kontinuierlich fortschreite. Demgegenüber vertritt das Finanzamt unter Hinweis auf zwei Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen die Auffassung, die Behinderung sei nicht vor dem 21. Lebensjahr aufgetreten…
…Vollendung des 21. Lebensjahres bestehenden psychischen Erkrankung bzw. seiner Krankheitsgeschichte in der Lage gewesen war, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dr. H.R., Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Sonderstation für Forensische Psychiatrie, kommt in seiner fachärztlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die Erkrankung paranoide…
…es dem Bw. möglich war im Jahr 2003 und teilweise im Jahr 2004 als Produktionsarbeiter in Schichtarbeit und Sportartikelverkäufer zu arbeiten. Ausschlaggebend für den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe ist einzig und allein, ob die die dauernde Erwerbsunfähigkeit bewirkende Erkrankung (Multiple Sklerose) vor dem 21. Lebensjahr…
…Begründet wird diese damit, dass es ja außer Zweifel stehe und den vorliegenden Befunden auch eindeutig zu entnehmen sei, dass die psychische Erkrankung des Sohnes noch vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sei. Durch das Bundessozialamt wäre ebenfalls festgestellt worden, dass der Sohn zum Kreis der…
…einen Vorlageantrag. Begründend wurde in diesem ausgeführt, die Bw. sei seit dem 14. Lebensjahr drogenabhängig, wobei sie harte Drogen wie Heroin und Kokain konsumiert habe. Eine psychische Erkrankung sei bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres gegeben gewesen, welches es der Bw. unmöglich gemacht habe, sich…
…Sohn der Bw. zwar derzeit voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, dass aber eine derartige Unterhaltsunfähigkeit nicht bereits vor dem 21. (25. bzw. 27.) Lebensjahr, sondern offensichtlich erst ab Dezember 2011 eingetreten ist, so ist diese Beurteilung konsequent, nachvollziehbar und deckt…
…der Bw. nicht vorgebracht wurde, dass sie sich nach dem 21. und vor dem 27. Lebensjahr (also zwischen August 2004 und August 2010) in Berufsausbildung iSd FLAG befunden hat. Auch aus der gesamten Aktenlage ergibt sich dafür kein Hinweis. Zu beurteilen ist daher ausschließlich, ob…
…festgestellt. Diese erste Aufnahme erfolgte kurz nach der Vollendung des 21. Lebensjahres von Hr.W.. Bei den weiteren Aufnahmen wurde Pfropfschizophrenie und auch schizophrener Defektzustand diagnostiziert. Nachdem die psychische Erkrankung am 7.9.1976 bereits ein Ausmaß erreicht hatte, das eine stationäre Aufnahme erforderlich machte…
…Zeichen eines gewissen Persönlichkeitszerfalls stattgefunden habe. Es sei daher nicht von vornherein auszuschließen, dass Herr Z. aufgrund einer vor dem 21. Lebensjahr eingetretenen psychischen Erkrankung dauernd außerstande war, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, zumal eine Rücksprache beim früheren Dienstgeber von Herrn Z., der Fa…
…entnehmen, dass ein Behinderungsgrad von 50% aufgrund der psychischen Erkrankung bereits ab 1.12.1972 vorgelegen ist. Weiters ist zwar derzeit eine voraussichtlich dauernd Unfähigkeit des Bw. anzunehmen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen; dass diese Unfähigkeit allerdings bereits vor dem 21. Lebensjahr vorgelegen ist…
…dies im konkreten Berufungsfall weder für noch gegen eine bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetretene dauernde Erwerbsunfähigkeit, da die Bw. schon bedingt durch die erforderliche Kinderbetreuung wohl nicht in der Lage gewesen wäre, eine Berufstätigkeit auszuüben. Für die psychische Erkrankung ist laut Gutachten vom 7…
…allein noch keinen Schluss darauf zulassen, wie lang eine Beeinträchtigung bzw. Behinderung besteht. Das wäre konkret zu prüfen. Das wurde allerdings eindeutig unterlassen. Die SV, welche die erstinstanzliche Behörde beigezogen hat, kann keine Begründung dafür liefern, weshalb die Behinderung nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten…