…gewesen sei. Dieser sei mit den Agenden der Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten bis zum wirtschaftlichen Niedergang der Firma betraut gewesen. Die Bw. sei mit 50% am Stammkapital beteiligt gewesen und wäre ohne Zustimmung der Ehegattin des zweiten Geschäftsführers niemals in der Lage gewesen, Generalversammlungsbeschlüsse herbeizuführen…
…Strohmann" fungierenden Bw. selbst ohne genauere Kenntnisse der Gesetzeslage nach logischen Denkgrundsätzen zweifelsfrei klar, dass eine derartige Konstellation seiner Eintragung als "pro forma Geschäftsführer" in das Firmenbuch nur den Zweck haben konnte, gesetzliche Bestimmungen zu umgehen und (unter anderem auch) die Offenlegung und Entrichtung von…
…Inhalt nach angefochten und dazu im Einzelnen wie folgt ausgeführt: Gegenstand des Haftungsbescheides seien Steuerschulden der Firma Cafe E W GmbH in Steyr. Die Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft seien offensichtlich nicht fristgerecht bezahlt worden. Unter Berufung auf eine im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführertätigkeit werde die Haftung gem…
…diese bei der Staatsanwaltschaft befinden. Zur schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bw. als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer der damaligen E-GmbH. ist festzuhalten, dass laut Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates ein pro forma Geschäftsführer, der sich im Abgabenrecht nicht auskennt und sich um die abgabenrechtlichen Angelegenheiten einer…
…angeboten worden sind. Gegen die Ablehnung der von den Parteien angebotenen Beweise ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Die Tatsache, dass YG lediglich pro forma Geschäftsführerin der Primärschuldnerin war, ist dem Finanzamt spätestens seit Stellungnahme des rechtsfreundlichen Vertreters der YG vom 23. Februar 2010 bekannt…
…November 1999 gegründet. Der Bw. vertritt die Gesellschaft handelsrechtlich seit 12. April 2000 selbständig als alleiniger Geschäftsführer. Mit Beschluss des Landesgerichtes X. vom 9. November 2004 wurde ein Konkursantrag der Gesellschaft mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig abgewiesen und die Gesellschaft aufgelöst. In der Folge wurde dem…
…K. die Geschäfte geführt und sie sei in der Firma nicht einmal anwesend gewesen und hätte weder einen Einblick in die Buchhaltung noch in die sonstige Finanzgebarung mit den öffentlichen Körperschaften gehabt. Zusammengefasst sei festzuhalten, dass sie zwar "de iure" die Geschäftsführerfunktion bis 7. März…
…nicht mehr halten können und wurde die Firma im Zuge eines Konkursverfahrens liquidiert. Aus meiner Sicht war Herr Ku. derjenige, der die Geschäfte geführt hat und den Kundenstock auch aufgebaut hat. Ich war Zusteller und habe erst ab Juli 2004 begonnen, als Geschäftsführer zu handeln…
…als "pro forma-Geschäftsführer" (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076) oder "nur auf dem Papier" (VwGH 19.1.2005, 2001/13/0168) tätig ist. Die Haftungsbestimmung des § 9 BAO stellt nicht auf die faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab. Ein de facto-Geschäftsführer ist…
…nachvollziehbare Lieferungen an die GmbH bzw. Leistungen der GmbH, zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuerbeträge sowie Ungereimtheiten im Zusammenhang mit so genannten "pro-forma-Rechnungen" an die belgische Firma E...b.v.b.a.. über den Verkauf von Zugmaschinen und Anhängern. Somit waren für die Bw…
…zum 15. Tag des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten. Da bis zum Ausscheiden der Bw. als Geschäftsführerin nur die Kraftfahrzeugsteuer für das erste Kalendervierteljahr 1999 fällig geworden ist, besteht die Haftung nur für ein Viertel des mit Bescheid vom 6. 7. 2001 in…
…Rechtsmittel nach § 248 BAO ein. Weiters brachte er vor, dass er als Pro-forma-Geschäftsführer seiner damaligen Ehefrau die Möglichkeit gegeben hätte, ihr in Konkurs befindliches Einzelunternehmen in Form der GmbH weiterzuführen. Die Abwicklung der Abgabenberechnung hätte er der damaligen Ehefrau und Prokuristin, Frau A…
…als pro forma Geschäftsführerin der Z-GmbH aufgetreten sei, die Leitung der Gesellschaft aber ihrem Bruder überlassen habe, kann indessen nicht gefolgt werden. Für das haftungsbegründende Verschulden ist es nämlich nicht maßgeblich, ob die Berufungswerberin ihre Vertretungsfunktion tatsächlich ausübte, sondern dass sie als Geschäftsführerin bestellt…
…wenn ein Dienstverhältnis nur pro forma aufrechterhalten werde ohne dass ein Entgelt bezahlt werde, womit sie nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden könnten. In der Berufung machen Sie geltend, dass dies in Ihrem Fall nicht zutreffe, da Sie nachweislich als (einziger) Geschäftsführer für die GmbH…
…pro forma-Geschäftsführer" (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076) oder "nur auf dem Papier" (VwGH 19.1.2005, 2001/13/0168) tätig sei. Die Haftungsbestimmung des § 9 BAO stelle nicht auf die faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten. Ein de facto - Geschäftsführer sei kein Geschäftsführer…
…pro forma-Geschäftsführer" (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076) oder "nur auf dem Papier" (VwGH 19.1.2005, 2001/13/0168) tätig sei. Die Haftungsbestimmung des § 9 BAO stelle nicht auf die faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten. Ein de facto - Geschäftsführer sei kein Geschäftsführer…
…und Burgenland als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz am 13. September 2002 hat der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer der Fa.A. und im Rahmen des erstinstanzlichen Finanzstrafverfahrens ebenfalls finanzstrafrechtlich zur Verantwortung gezogene FU zu Protokoll gegeben, dass er lediglich pro-forma Geschäftsführer der Fa.A. gewesen sei…
…obsolet. Maßgebend für die Vertreterhaftung gemäß § 9 BAO ist die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer oder zum Beispiel nur als "pro forma-Geschäftsführer" (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076) oder "nur auf…
…als "pro forma Geschäftsführer" (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076) oder "nur auf dem Papier" (VwGH 19.1.2005, 2001/13/0168) tätig ist. Die Haftungsbestimmung des § 9 BAO stellt nicht auf die faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab. Hat sich ein Geschäftsführer bei…
…Mit einem pro forma Geschäftsführer ist der Bw jedenfalls nicht zu vergleichen (siehe das zitierte Erkenntnis), da er ja selbst angibt welcher Aufgabenbereich jedenfalls ihm zugekommen ist. Zu beachten ist dabei auch dass der zweite zeichnungsberechtige Geschäftsführer schon im Gerichtsverfahren nicht mehr auffindbar war und…