…aber ein Hoheitsbetrieb dann vor, wenn die dort ausgeübte Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend einer hoheitlichen Tätigkeit diene; von einem Betrieb gewerblicher Art könne man hingegen nur sprechen, wenn die privatwirtschaftliche Tätigkeit zumindest überwiege. Dem B obliege gem. Art. 79 Abs. 1 B-VG die militärische…
…davon benachrichtigt worden waren, dass auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland sogenannte Grenzgänger als Dienstnehmer in Landeskrankenhäusern ausschließlich der deutschen Besteuerung unterliegen würden. Laut Internet-Recherche nahm die GAG als privatwirtschaftlich strukturiertes Unternehmen ihre operative Tätigkeit mit 1. Jänner 2002 auf…
…Nach innerstaatlichem Recht müsse ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts die folgenden Merkmale aufweisen: Vorhandensein einer wirtschaftlich selbständigen Einrichtung privatwirtschaftliche Tätigkeit wirtschaftliches Gewicht der Tätigkeit Nachhaltigkeit der Tätigkeit Erzielung von Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen Tätigkeit gewerblicher Art Die Tätigkeit müsse sich innerhalb…
…sei, dass es sich um eine wirtschaftlich selbständige Einrichtung handle und diese Tätigkeit sich aus der gesamten Betätigung der Körperschaft genügend hervorheben müsse und eine ausschließlich oder überwiegend nachhaltige, privatwirtschaftliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht (Bagatellgrenze S 40.000,00 bzw. € 2.900,00) vorliege…
…jede Einrichtung, die wirtschaftlich selbständig sei und ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und zur Erzielung von Einnahmen oder im Falle des Fehlens einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr anderen wirtschaftlichen Vorteilen und nicht der Land- und Forstwirtschaft diene, wobei eine…
…2005/22; Ehrke/Pilz, RFG 2003/17; Huemer/Moser in Gröhs/Havranek/Lang/Mayer/Pircher/Prändl, Ausgliederungen privatwirtschaftlicher Aktivitäten der öffentlichen Hand, Wien 2004, 403f; - verwiesen. Zusammenfassend ergebe sich, dass die Begünstigung des Art 34 BBG 2001 aus nachstehenden Gründen anwendbar sei: 1. Die Stadt…
…das zeitlich abwechselnd hoheitlich und gewerblich genutzt wird), stellt die hoheitliche Tätigkeit (im Beispielsfall der Schwimmunterricht für Pflichtschulen) keinen Betrieb gewerblicher Art dar. Entfaltet eine Einrichtung hoheitliche und privatwirtschaftliche Tätigkeiten und stehen diese in so engem Zusammenhang, dass eine Aufspaltung nicht möglich oder nicht zumutbar…
…Vordere Zollamtsstraße 5, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist ein vom Bund ausgegliedertes privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und beschäftigt ihr gemäß Gesetz zur Dienstleistung zugewiesene Bundesbedienstete (Bundesbeamte und Vertragsbedienstete). Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der…
…eine Grünanlage sowie Gehsteige, Bänke und diverse Beleuchtungsanlagen vorhanden gewesen seien. Bis zum Prüfungsabschluss seien keine Einnahmen aus einer Bewirtschaftung des Platzes erzielt worden. Es könne daher nicht von einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit ausgegangen werden. Im Einreichplan vom 27. August 2002 seien ein Eislaufplatz, eine Eisstockbahn…
…bzw. die auf eine vorhandene bzw. zu errichtende Straße entfallenden Aufschließungs- bzw. Erhaltungsbeiträge nach dem oö. Raumordnungsgesetz unzulässigerweise in einen privatwirtschaftlichen Mantel gehüllt worden sind. Besagte Beiträge werden ja nur deswegen erhoben, weil eine für die Allgemeinheit bestimmte Straße vorhanden ist bzw. errichtet wird. Im…
…S habe Vermögen (Immobilien) und die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben an die Berufungswerberin übertragen. Für die Annahme einer Ausgliederung sei nicht schädlich, dass es sich um eine privatwirtschaftliche Tätigkeit handle. Die S sei eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die Berufungswerberin eine juristische Person privaten Rechts…
…Schlussbesprechung) vom 30.4.2009 dargestellte, Feststellung getroffen: Die Tätigkeit der Einhebung von diversen Gebühren und Abgaben für die Verbandsgemeinden stelle eine privatwirtschaftliche Tätigkeit des Gemeindeverbandes und somit einen Betrieb gewerblicher Art im Sinne des KStG 1988 dar. Von den von den Gemeindebürgern eingehobenen Gebühren…
…hoheitlichen Bereich (nicht abzugsfähig) und betreffend ihre Betriebe gewerblicher Art (abzugsfähig) von der von ihr bisher gewählten Methode (d.i. die Ermittlung der tatsächlichen Inanspruchnahme der jeweiligen Gebäude und Gegenstände für den privatwirtschaftlichen = abzugsfähigen bzw. hoheitlichen = nicht abzugsfähigen Bereich) zu einer neuen Methode…
…handeln. Davon kann beispielsweise nicht die Rede sein, wenn der Steuerpflichtige mit der Abberufung von der Arbeitsstelle nicht mit größerer Wahrscheinlichkeit rechnen musste, als im allgemeinen Arbeitnehmer privatwirtschaftlicher Unternehmen mit einem Verlust des Arbeitsplatzes zu rechen haben (VwGH 31. März 1987, 86/14/0165). Weiters…
…Online vom 21.12.2005 erklärt, dass der Verein "die Betätigung der Flugzeugvermietung, des Handels und der Vermittlungs- und Beauskunftung in erheblichem Umfang privatwirtschaftlich organisiert und ausgerichtet hat und die Steuerbefreiung dieser Einrichtung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnte". Hinsichtlich dieser Betriebe werde gemäß § 6 Abs…
…die Kosten der Straßenerrichtung trägt, ist schlichtweg unzutreffend. Fraglich ist allerdings, ob die Straßenerrichtung eine hoheitliche oder privatwirtschaftliche (und somit unternehmerische und demnach grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigende) Tätigkeit darstellt. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 20.1.2005, 2000/14/0203, kommt es auf die…
…Auch eine Gemeinde kann eine Privatstraße errichten, worauf die Regelungen des OÖ Straßengesetzes nicht anwendbar sind, womit die Gemeinde privatwirtschaftlich tätig wird (z.B. Zufahrt zum Betriebsgelände eines Betriebes gewerblicher Art). Festzuhalten ist weiters, dass ohne die straßenbauliche Maßnahme ein Zufahren nicht in der einem…
…könnte uE (im Gegensatz zum Finanzamt Linz) vielmehr der Schluss gezogen werden, dass hinsichtlich aller Leistungen eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt (privatwirtschaftliche Handlungsmodalitäten). Zur Begründung der Auffassung des Finanzamtes ist dieser Umstand jedenfalls nicht geeignet. Aus Regelungen über die Genehmigung einer Aufbahrung von Verstorbenen außerhalb der…
…o.a. Prämien ... beantragt. Begründet wurden diese Anträge mit einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit der Heimbetriebe und dass diese nicht gemeinnützig sind, da sich der Kreis der aufgenommenen Personen fast ausschließlich auf den betroffenen Bezirk beschränkt und die Aufnahme nur aufgrund eines Bescheides nach dem oö. Sozialhilfegesetz…
…Die Leistungen der Bw. seien nicht auf Gewinnabsicht gerichtet, sondern dienten nur der Zweckerfüllung. Sie stellten ebenso keine Konkurrenz für privatwirtschaftliche Unternehmen dar, da es auch kein vergleichbares Unternehmen mit einem derart eingeschränkten bzw. ausschließlichen Tätigkeitsfeld gäbe. Aus diesen Gründen seien die Voraussetzungen für die…