…die nach den unbestrittenen Feststellungen des Finanzamtes (vgl. Bescheidbegründung betreffend Einkommensteuer 2010 bis 2012) zu 35% auf unselbständigen Tätigkeiten bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern und zu 65% auf der Tätigkeit am Z-Gymnasium basieren. Strittig ist, ob die von der Deutschen Rentenversicherung Bund ausbezahlte Rente in Österreich…
…entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher die dem Beamten zufließenden Bezüge nicht als Bezüge aus öffentlichen Kassen dem Art. 10 DBA…
…aber ein Hoheitsbetrieb dann vor, wenn die dort ausgeübte Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend einer hoheitlichen Tätigkeit diene; von einem Betrieb gewerblicher Art könne man hingegen nur sprechen, wenn die privatwirtschaftliche Tätigkeit zumindest überwiege. Dem B obliege gem. Art. 79 Abs. 1 B-VG die militärische…
…davon benachrichtigt worden waren, dass auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland sogenannte Grenzgänger als Dienstnehmer in Landeskrankenhäusern ausschließlich der deutschen Besteuerung unterliegen würden. Laut Internet-Recherche nahm die GAG als privatwirtschaftlich strukturiertes Unternehmen ihre operative Tätigkeit mit 1. Jänner 2002 auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 5. Dezember 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. November 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 sowie gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck…
…Nach innerstaatlichem Recht müsse ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts die folgenden Merkmale aufweisen: Vorhandensein einer wirtschaftlich selbständigen Einrichtung privatwirtschaftliche Tätigkeit wirtschaftliches Gewicht der Tätigkeit Nachhaltigkeit der Tätigkeit Erzielung von Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen Tätigkeit gewerblicher Art Die Tätigkeit müsse sich innerhalb…
…sei, dass es sich um eine wirtschaftlich selbständige Einrichtung handle und diese Tätigkeit sich aus der gesamten Betätigung der Körperschaft genügend hervorheben müsse und eine ausschließlich oder überwiegend nachhaltige, privatwirtschaftliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht (Bagatellgrenze S 40.000,00 bzw. € 2.900,00) vorliege…
…Art. 19 Rz 20, mwN). Nicht unter Art. 19 DBA-Schweiz fallen damit aber jedenfalls Vergütungen von privatwirtschaftlich organisierten, rechtlich verselbständigten Unternehmen oder Einrichtungen. Schuldner der Ruhegehälter ist diesfalls eine selbständige privatrechtliche Körperschaft und nicht die Schweiz als Vertragstaat bzw. eine der in Art. 19…
…diese entsprechend der Höhe der damaligen Bezüge und/oder der Dauer der Beschäftigung aufzuteilen seien. Resultiere also eine Sozialversicherungspension sowohl aus einer unselbständigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst als auch aus einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit, so sei diese nach den angeführten Grundsätzen unter die Zuteilungsregeln der Art…
…jede Einrichtung, die wirtschaftlich selbständig sei und ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und zur Erzielung von Einnahmen oder im Falle des Fehlens einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr anderen wirtschaftlichen Vorteilen und nicht der Land- und Forstwirtschaft diene, wobei eine…
…2005/22; Ehrke/Pilz, RFG 2003/17; Huemer/Moser in Gröhs/Havranek/Lang/Mayer/Pircher/Prändl, Ausgliederungen privatwirtschaftlicher Aktivitäten der öffentlichen Hand, Wien 2004, 403f; - verwiesen. Zusammenfassend ergebe sich, dass die Begünstigung des Art 34 BBG 2001 aus nachstehenden Gründen anwendbar sei: 1. Die Stadt…
…das zeitlich abwechselnd hoheitlich und gewerblich genutzt wird), stellt die hoheitliche Tätigkeit (im Beispielsfall der Schwimmunterricht für Pflichtschulen) keinen Betrieb gewerblicher Art dar. Entfaltet eine Einrichtung hoheitliche und privatwirtschaftliche Tätigkeiten und stehen diese in so engem Zusammenhang, dass eine Aufspaltung nicht möglich oder nicht zumutbar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Deloitte Tirol Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wilhelm-Greil-Straße 15/5, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 29. November 2024 gegen den Rückerstattungsbescheid gemäß § 15…
…überschaubaren Zeitraum abzustellen sein wird), stellt der Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen einen Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 KStG 1988 dar. Bei Volleinspeisung liegt stets eine privatwirtschaftliche Tätigkeit vor. Ist der Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen von wirtschaftlichem Gewicht, liegt ein eigener Betrieb gewerblicher Art…
…hat die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung privatwirtschaftlicher oder hoheitlicher Aufgaben dient. Für die Abgrenzung gilt bei Überschusseinspeisung Folgendes: Soweit der mit der Anlage produzierte Strom unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient…
…entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher die dem Beamten zufließenden Bezüge nicht als Bezüge aus öffentlichen Kassen dem Art. 19 DBA…
…entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher die dem Beamten zufließenden Bezüge nicht als Bezüge aus öffentlichen Kassen dem Art. 19 DBA…
…als Hoheitsbetrieb zu behandeln. Überwiegen die erwerbswirtschaftlichen Aufgaben, ist insgesamt ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art anzunehmen. Als Kriterien zur Überprüfung des mengenmäßigen Verhältnisses zwischen hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Tätigkeit kommen das Umsatzverhältnis, der Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme, die anteiligen Kosten der einzelnen Bereiche, die Seitenanzahl bei…
…auf alle seiner öffentlich-rechtlichen Körperschaften gelten soll. Sollte eine Vergütung bzw. ein Ruhegehalt sowohl aus Tätigkeiten aus einer privatwirtschaftlichen Aktivtätigkeit als auch aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst stammen (gemischtes Ruhegehalt), wäre grundsätzlich eine Aufteilung erforderlich {siehe dazu Schmidjell-Dommes in Aigner/Kofler/Tumpel…
…Folgenden mit Bf. bezeichnet) ist im mittleren Management in einem privatwirtschaftlichen Sozialforschungsinstitut tätig und koordiniert damit die Prozesse auf Leitungsebene (zwei Geschäftsführer) sowie die Arbeit eines Teams von 12 wissenschaftlichen Expertinnen. Bei der Einreichung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2014 machte die Bf. Umschulungskosten iHv EUR…