…zu erlernen. Der Abschluss des ersten Teils erfolge mit dem Diplom "Ausbildung zum Konfliktbeauftragten". Aus der Sicht des Bw. sei primär zu klären, ob eine private Mitveranlassung der Bildungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen sei. Sofern dies zu bejahen sei, sei zu prüfen, ob die gesamten Aufwendungen objektiv…
…für das Vorliegen von Werbungskosten die Feststellungslast trägt und damit zunächst den Sachverhalt darstellen muss. Die Notwendigkeit kann daher in derartigen Fällen ein verlässliches Indiz der betrieblichen bzw. beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung bieten. Bei Aufwendungen, bei denen eine private Mitveranlassung nicht ausgeschlossen ist…
…wird Ihr Leben verändern". Bei diesen Seminaren würde es z.B. um Kanzleiorganisation gehen und eine private Mitveranlassung weit hergeholt. Lt. Ansicht der BP könnten die Kurse von allen Berufsgruppen besucht werden und hätten Inhalte allgemeiner Natur. Lt. Ansicht der Bw. hätten diese interdisziplinären Charakter…
…ist der Beruf des Psychotherapeuten mit dem des Krankenpflegers sowie der Beruf des Physiopraktikers mit dem des Alten- und Krankenpflegers. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichem Bezug…
…von Nutzen sind, wird vom Unabhängigen Finanzsenat nicht in Zweifel gezogen. Es ist bei der gegenständlichen Ausbildung jedoch eine nicht untergeordnete private Mitveranlassung deshalb gegeben, weil die vom Bw. erworbenen Kenntnisse in gleicher Weise für den Bereich der Lebensführung wie für eine breite Palette von…
…persönlichen bzw. privaten Weiterentwicklungsaspekte von sowohl notwendigen vermittelten Bildungsinhalten als auch berufsspezifischen Veranlassungserfordernissen der in Rede stehenden Bildungsmaßnahme "überwiegend" überlagert und sind daher in Wertung einer sog. "privaten Mitveranlassung" von gänzlich untergeordneter Bedeutung und somit ohne Belang. In Gesamtwürdigung der entscheidungsrelevanten Sachverhaltsumstände zeigt sich, dass…
…aus dem Umstand, dass die Kurse von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen besucht worden seien, könne auf Kursinhalte allgemeiner Art, die nicht auf die spezifische, berufliche Tätigkeit der Abgabepflichtigen abgestellt gewesen seien, geschlossen werden. Am Ergebnis einer privaten Mitveranlassung könne auch eine Bestätigung des Arbeitgebers, wonach ein…
…sondern zugleich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sind, die aber jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Dient eine Bildungsmaßnahme sowohl beruflichen als auch privaten Bedürfnissen, reicht nach den einschlägigen Kommentarmeinungen ein Nutzen für die…
…14/0090) jeder Veranlassungszusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit ausreicht, um von einer begünstigten Bildungsmaßnahme zu sprechen und keine Feststellungen über eine private Mitveranlassung getroffen wurden, war bei der berufungsgegenständlichen Ausbildung zur LSB sowie bei der Absolvierung des Propädeutikums von Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs…
…die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse seien oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienten (Persönlichkeitsbildung, Coaching, NLP etc) nicht abzugsfähig seien, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können oder von Nutzen seien. Bei Bildungsmaßnahmen…
…Ausweitung der steuerlichen Anerkennung von Bildungsmaßnahmen gilt allerdings nur für jene, die nicht im Zusammenhang mit einer Reise stehen. Denn sofern Sprachkurse nicht im alltäglichen Umfeld, sondern im Rahmen einer Reise absolviert werden, insbesondere wenn Reiseziel eine Urlaubsdestination ist, liegt eine private Mitveranlassung besonders nahe…
…zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. (Vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, TZ. 203/3 zu § 16). Nicht abzugsfähig sind Bildungsmaßnahmen, die der privaten Lebensführung dienen…
…Berufungswerberin betonte, dass das StRefG 2000, BGBl. I 1999/106, eine Lockerung hinsichtlich der Absetzbarkeit von Bildungsmaßnahmen gebracht habe. Eine solche käme nämlich nicht mehr nur bei spezifischer Abstimmung auf eine berufliche Tätigkeit in Betracht, vielmehr genüge ein objektiver Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf. Die…
…nicht entschieden worden sei. Der Vertreter des FA wies abschließend darauf hin, dass die private Mitveranlassung von Bedeutung sie und bezog sich insbesondere auf LStR 2002 Rz 359 und Lohnsteuerprotokoll 2001 bezüglich Tauchlehrer. Seitens des FAes werde daher die Abweisung der Berufung beantragt. Der steuerlicher…
…und Fachhochschulen (zB HAK-Matura eines Buchhalters oder Fachhochschulstudium eines kaufmännischen Angestellten) sowie von Sprachkursen (zB Italienischkurs eines Exportdisponenten mit Aufgabengebiet Export nach Italien). Als Aus- und Fortbildungskosten sind insbesondere Kurskosten, Kosten für Lehrbehelfe, Nächtigungskosten und Fahrtkosten anzusehen. ... Nach wie vor nicht abzugsfähig sind Bildungsmaßnahmen…
…Eine private Nutzung dieser Kenntnisse gestalte sich bereits aufgrund des durch Beruf und Ausbildung äußerst dichten Terminkalenders schwierig (vgl. beispielsweise die näher ausgeführten Tätigkeiten in den Monaten September und Oktober 2007). Selbst wenn die gegenständlichen Bildungsmaßnahmen von ihrem Inhalt her weder unbedingt privat noch unbedingt…
…Gelernte auch tagtäglich in seinem Beruf an. Insofern ist es im ausgeübten Beruf von Nutzen und weist einen objektiven Zusammenhang mit diesem auf. Als Abgrenzungskriterium wird bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen, als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, die berufliche Notwendigkeit herangezogen…
…Teilrechnung zwei von zwei" und € 70,00 für "Wie Veränderung gelingt". Als Veranstalter schien "TASV" auf. Das Finanzamt lehnte die Anerkennung der geltend gemachten Kosten mit der Begründung ab, es handle sich um Bildungsmaßnahmen von allgemeinem Interesse, die der privaten Lebensführung zuzuordnen und damit…
…der UFS auch für die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater nicht für notwendig gehalten. Dagegen sei ins Treffen zu führen, dass für Kosten iZm Bildungsmaßnahmen bei Fort- und Ausbildung das Aufteilungsverbot gelte, was nicht zu beanstanden sei. Sei demnach eine private Mitveranlassung anzunehmen, sei gemäß …
…private Veranlassung zu überprüfen. Sind Lehrgangsthemen von so allgemeiner Art, dass sie nicht geeignet sind, eine berufsspezifische Wissensvermittlung aufzuzeigen (VwGH 17.9.1996, 92/14/0173), bzw. erfolgt die Weiterbildung in Fertigkeiten, die ganz allgemein ebenso für den außerberuflichen Bereich Bedeutung haben, können psychologische Bildungsmaßnahmen…