…abzusehen, wobei bei den diesbezüglich vom Berufungssenat, unter Beachtung der im § 23 FinStrG normierten Strafzumessungsgründe angestellten Erwägungen einerseits präventive Überlegungen, andererseits aber vor allem die (nachstehend, und zwar insbesondere auch im Hinblick auf die verhängte Geldstrafe, näher erläuterten) persönlichen Verhältnisse und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters…
…Zehntelgrenze kommt aus general- wie aus spezialpräventiven Gründen nicht in Betracht. Auch dem Finanzstrafverfahren sind, wie jedem Strafverfahren, präventive Überlegungen in Richtung einer Verhinderung künftiger Straftaten, sei es nun durch den Täter selbst (Spezialprävention) oder durch andere (Generalprävention), nicht fremd (vgl. VwGH 19.5.1988…
…persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen (§ 23 Abs. 3 FinStrG). Daneben sind wie jedem Strafverfahren auch dem Finanzstrafverfahren präventive Überlegungen in Richtung einer Verhinderung künftiger Straftaten, sei es nun durch den Täter selbst (Spezialprävention) oder durch andere (Generalprävention), nicht fremd (vgl…
…Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gesetz obliegt (§ 23 Abs. 4 FinStrG). Daneben sind freilich auch dem Finanzstrafverfahren wie jedem Strafverfahren präventive Überlegungen in Richtung einer Verhinderung künftiger Straftaten, sei es nun durch den Täter selbst (Spezialprävention - der Bw. betreibt nach wie vor ein umsatzsteuerpflichtiges Einzelunternehmen)…
…der Bw. durch sein Verhalten eine Vielzahl strafbarer Einzelhandlungen derselben Art begangen und die ihm zur Last gelegten strafbaren Handlungen auch über einen längeren Zeitraum fortgesetzt hat. Daneben sind freilich auch dem Finanzstrafverfahren wie jedem Strafverfahren präventive Überlegungen in Richtung einer Verhinderung künftiger Straftaten, sei…
…auch ihre Tätigkeit bzw. die von ihr geführte Einzelfirma steuerlich nachzuprüfen und entsprechend abzuschließen. Weiters entspräche die Strafhöhe keinesfalls ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und sei auch aus präventiven Überlegungen nicht zu begründen, da das Gewerbe mittlerweile wegen mangelnden Gewinnes eingestellt worden sei und daher jedenfalls keine…
…des § 23 FinStrG zugefügten, durchaus auch präventive Überlegungen miteinbeziehenden, spürbaren Übel, das ihn selbst (Spezialprävention) bzw. Dritte (Generalprävention) von der Begehung künftiger Finanzvergehen abhalten soll. Eine von derartigen Überlegungen losgelöste "bequeme" ratenweise Abstattung der Strafbeträge, gleichsam nach der Anschaffung eines Bedarfsgegenstandes gegen Teilzahlungen, liefe den…
…Grundsätzen des § 23 FinStrG zugefügten, durchaus auch präventive Überlegungen miteinbeziehenden, spürbaren Übel, das ihn (Spezialprävention) bzw. auch Dritte (Generalprävention) von der Begehung künftiger Finanzvergehen abhalten soll. Eine von derartigen Überlegungen losgelöste "bequeme" ratenweise Abstattung der Strafbeträge, gleichsam nach der Art eines Ratenkaufes, liefe den angestrebten…
…Zahlungserleichterung im Abgabenverfahren allein die sachgerechte Verwirklichung und Aufrechterhaltung des gewollten Strafzweckes. Dieser besteht in einem dem Bestraften nach den Grundsätzen des § 23 FinStrG zugefügten, auch präventive Überlegungen miteinbeziehenden, spürbaren Übel, das ihn (Spezialprävention) bzw. auch Dritte (Generalprävention) von der Begehung künftiger Finanzvergehen abhalten soll…
…bei den diesbezüglich vom Berufungssenat, unter Beachtung der im § 23 FinStrG normierten Strafzumessungsgründe angestellten Erwägungen einerseits präventive Überlegungen, andererseits aber vor allem die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters eine Rolle gespielt haben (siehe dazu auch VwGH 10.1.1985, 83/16/0179…
…geregelt worden sei als bisher und in Österreich ein möglichst rasches Gleichziehen mit der deutschen Regelung gefordert sei. Die Überlegungen zur Regelung des Erwerbs eigener Aktien hätten davon auszugehen, dass das Haftungsprivileg bei Kapitalgesellschaften die gesicherte Aufbringung eines Eigenkapitals in der Form des Grund- bzw…
…als auch täterbezogen, insgesamt ein zumindest durchschnittlicher Verschuldensgrad vorliegt. Davon ausgehend ergäbe sich, losgelöst von jedweden präventiven Überlegungen, unter gleichzeitiger Annahme einander annähernd die Waage haltender heranzuziehender Erschwerungs- und Milderungsgründe und bei der Konstatierung von (ebenfalls) als durchschnittlich zu qualifizierenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, ein …
…geltend zu machen, sondern lediglich einen missbräuchlichen Einsatz dieser Mittel ahnden bzw. präventiv verhindern. Mutwillig nimmt die Tätigkeit der Abgabenbehörde insbesondere in Anspruch, wer sich der Grund- und Aussichtslosigkeit oder der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens bewusst ist. Offenbar ist die Mutwilligkeit dann, wenn die…
…genannten Prüfungsfeststellungen vollständig eingetretene Schadensgutmachung als strafmildernd bzw. den längeren Tatzeitraum als straferschwerend, und gelangte so, unter gleichzeitigem Hinweis auf die im Anlassfall ebenfalls nicht außer Acht zu lassenden generalpräventiven Überlegungen sowie auf die im Verfahren festgestellten persönlichen bzw. wirtschaftlichen Täterverhältnisse (§ 23 Abs. 3 FinStrG)…
…schuldloses Verhalten gleich behandelt werden, dies aber deshalb, weil die Sanktion präventiv wirken soll. Der EuGH hat in der Rs C-210/00 auf die ihm vorgelegten Fragen zum eigenen Verschulden bzw. Verschulden eines Vertragspartners geantwortet und für Recht erkannt: 1. die Prüfung der ersten…
…vorangeführten Bestimmung auf Geldstrafen iSd. FinStrG (arg: "... sinngemäß ...") besteht mit der Einschränkung, dass die mit der sofortigen (vollen) Entrichtung der Geldstrafe verbundene Härte über die mit jeder Bestrafung zwangsläufig verbundene und durchaus schon aus präventiven Überlegungen heraus auch beabsichtigte bzw. gewollte Härte hinausgeht (vgl. zB…
…auf Geldstrafen iSd. FinStrG (arg: "... sinngemäß ...") besteht mit der Einschränkung, dass die mit der sofortigen (vollen) Entrichtung der Geldstrafe verbundene Härte über die mit jeder Bestrafung zwangsläufig verbundene und durchaus (schon aus präventiven Überlegungen heraus) auch beabsichtigte bzw. gewollte Härte hinausgeht (vgl. zB. Dorazil/Harbich…
…Senat im Rahmen der bei der Strafausmessung nicht zu vernachlässigenden, einer künftigen Tatbegehung sowohl durch den Täter als auch durch Dritte nach Möglichkeit Vorschub leistenden, anzustellenden präventiven Überlegungen der Umstand, dass die derzeitige Situation des Bw. durch sein gegenüber dem Tatzeitraum doch erheblich geändertes persönliches…
…gegeben ist, als die mit der sofortigen bzw. mit der sofortigen vollen Entrichtung verbundene erhebliche Härte über die mit jedem Strafausspruch nach dem FinStrG geradezu zwangsläufig verbundene und durchaus vom Gesetzgeber schon aus präventiven Überlegungen heraus beabsichtigte Härte hinausgeht (vgl. VwGH vom 7. Mai 1987…
…vollen Entrichtung verbundene erhebliche Härte über die mit jedem Strafausspruch nach dem FinStrG geradezu zwangsläufig verbundene und durchaus vom Gesetzgeber schon aus präventiven Überlegungen heraus beabsichtigte Härte hinausgeht. So würde beispielsweise eine allein auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestraften abgestimmte Gewährung von Ratenzahlungen…