…Das Finanzamt kam zu dem Schluss, dass ein überwiegendes Pendeln in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen nicht erwiesen sei. Das Finanzamt ist mit dieser Auffassung im Recht. Auch der Referent kann in den vorgebrachten Argumenten und Nachweisen keinen ausreichenden Hinweis erkennen, dass tatsächlich überwiegend zwischen G und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten durch Amtsdirektor Walter Halbmayr, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2007 nach der am 3. September 2009 am Finanzamt in Amstetten…
…den vorliegenden Beweismitteln nicht ableiten. Der Familienwohnsitz in Wien wurde 1994 mit dem Bezug des Hauses in D. aufgegeben. Dass bei Bezug eines Hauses in einer Entfernung vom Arbeitsort, die ein Pendeln ermöglicht, der Familienwohnsitz in dieses Haus verlegt wird, entspricht der Lebenserfahrung. Der Bw…
…Ab dem 10.12. des Streitjahres pendelte der Bw wiederum arbeitstäglich zwischen seinem schweizerischen Arbeitsort und dem österreichischen Wohnort. Der Bw wurde - von nicht mehr strittigen Punkten abgesehen - erklärungsgemäß veranlagt. Im Berufungswege beantragte er, seine "Einkünfte mögen zur Besteuerung mit 66/365 Österreich und mit…
…bei meinen Eltern zu sein. Außerdem beginne ich dieses Jahr mit der Errichtung eines Eigenheimes in K. (gleich bei meinen Eltern) wodurch das Pendeln nicht weniger werden wird. Außer ich bekomme ev. kommendes Schuljahr einen Job als Lehrer im Waldviertel. Ich arbeite ja nicht zum…
…eröffnet allein dieser Umstand ausreichend Zweifel, dass tatsächlich im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zwischen Arbeitsstätte und eigentlicher Wohnung gependelt wird, denn Pendeln zwischen Arbeitsstätte und eigentlichem Wohnsitz von genau 50 %, was bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen in einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum 10 Arbeitsstage entspricht, reicht für die Zuerkennung des…
…dass nach der Volkszählung 2001 2.056 Tagespendler aus Ihrem Heimatbezirk nach Wien pendelten und dass über 16% aller burgenländischen Tagespendler mehr als 61 Minuten für ihren Arbeitsweg brauchen. Die tägliche Zurücklegung eines vergleichbaren Arbeitsweges mit dem Auto (nach den Feststellungen des Finanzamts knapp über…
…nach dem VwGH-Erkenntnis vom 16.7.1996, 96/14/0002, 0003 jene Strecke entscheidend, die für das tägliche Pendeln am Geeignetsten ist. Diese Strecke muss dabei nicht die Kürzeste sein, vielmehr ist jene kürzeste Strecke heranzuziehen, die ein Arbeitnehmer für tägliche Fahrten vernünftigerweise wählt…
…den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale. Eine Aliquotierung des Pauschales erscheine der Berufungswerberin sachgerecht, da sie ja nur an einem Tag in der Woche pendelt. Das Finanzamt verwies demgegenüber darauf, dass im Gesetz eine Aliquotierung nicht vorgesehen und daraus zu schließen sei, dass der Gesetzgeber vergleichsweise…
…einem Tätigkeitsbereich, der eine flexible Arbeitszeit erfordere und die es nicht zulasse, dass er die (einfache) Fahrtstrecke von 110 km jeden Tag pendeln könne. Er habe daher in der Nähe des Arbeitsplatzes eine Pension gesucht in der er unter der Woche übernachten könne. Damit das…
…dass das Finanzamt den Zweitwohnsitz in Wien nicht mehr berücksichtigt habe, da die Strecke von X. nach Wien unter 100 km betrage und er jeden Tag pendeln könne. Das sei aber tatsächlich nicht möglich, da er keinen Führerschein besitze und auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sei…
…mit Schriftsatz vom 26.5.2009) und führt zur Begründung aus, dass ein tägliches Pendeln zwischen dem Wohnort und dem Studienort bei einem Technikstudium (Bauwesen) nicht zumutbar und einem positiven Studienfortschritt nicht zuträglich sei. Dies insbesondere in Hinblick auf die zwischen 8.00 Uhr und…
…Straße 31 Minuten veranschlagt). Mangels eines Schweizer Wohnsitzes war davon auszugehen, dass auch eine (arbeits)tägliche Rückkehr zum jeweiligen österreichischen Wohnsitz stattgefunden hat (dass ein arbeitstägliches Pendeln aufgrund eines anderen Umstandes nicht erfolgt sein soll, hat der Berufungswerber nicht vorgebracht). Zum Einwand des steuerlichen Vertreters…
…Berufung vom 11. November 2002 weist der Berufungswerber im Wesentlichen daraufhin, dass die Kosten für das Pendeln für ihn zwangsläufig seien und mit dem Pendlerpauschale "nicht einmal partiell" abgegolten würden. Die diese Berufung abweisende Berufungsvorentscheidung wird vom Finanzamt damit begründet, dass Ausgaben, die zu den…
…die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales beantragt, und zwar für die Monate April und Mai 2008 wegen Pendelns nach B (mit Arbeitsbeginn um 4.30 Uhr in der Früh) und für die Monate Juni bis Dezember 2008 wegen Pendelns nach C bzw. D ("jedenfalls mehr als…
…Bei einer Regeldienstzeit von 08.00 - 12.00 und von 14.00 -18.00 sei es nicht zumutbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu pendeln. Gegen ein Pendeln mit dem Privat PKW sprechen nach Ansicht des Berufungswerbers wirtschaftliche Gründe. In einem ergänzenden Nachtrag führte der Berufungswerber aus…
…zu arbeiten begonnen. Im Zuge dessen habe er das Fahrzeug wegen wechseltätiger Einsatzzeiten (als Saisonarbeiter) zum Pendeln nach Österreich benutzt und im November 2011 wieder nach Deutschland gefahren. Aus der Sozialversicherungsdatei (Abfrage vom September 2012) gehen folgende Beschäftigungsverhältnisse des M hervor: 1. bei der Firma…
…Arbeitszimmer beantrage. Sie werde aber auch regelmäßig in Wien tätig, wobei es Ihr bei aufeinander folgenden Arbeitstagen nicht zumutbar sei, nach E***** zu pendeln, weswegen sie für die notwendigen Nächtigungen Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend mache. Daraufhin erließ das Finanzamt am 25. 8. 2011 einen…
…in Innsbruck. Die räumliche Distanz zwischen dem österr. und italienischen Wohnsitz ist so gering, dass auch ein tägliches Pendeln möglich ist und daher dem Lebensinteresse in Österreich nicht entgegensteht. Ich erkläre ausdrücklich, dass die Mitte meines Lebensinteresses in Österreich liegt. ... Der zeitweilige Aufenthalt (Anm. UFS…
…große Pendlerpauschale ab 40 km zugesprochen werden. Grund dafür besteht, weil es mir in diesen Monaten unzumutbar war, mit öffentlichen Verkehrsmitteln von meinem Wohnort zu meinem Arbeitsplatz zu pendeln. Vorweg ist dazu ein wichtiger Punkt zu meinen Dienstzeiten anzumerken. Die Plandienstzeit besteht aus Tagdienst, Nachtdienst…