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UFSG RV/0113-G/03Keine Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag während Zivildienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2003

…Juni 2001 bis 31. Jänner 2002 seinen ordentlichen Zivildienst beim österreichischen Roten Kreuz ab. Das Finanzamt Graz-Umgebung forderte mit Bescheid vom 26. März 2003 die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juli 2001 bis Jänner 2002 mit folgender Begründung zurück: Ihr volljähriger Sohn…

UFSL RV/0902-L/07Familienbeihilfe während Zivildienst und bei Studienwechsel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2009

…der Beitrag zum Ausgleich dieser Lasten während jener Zeit nicht zustehen soll, während der die Versorgung von Kindern im Zuge der Ableistung des ordentlichen Präsenz- oder Zivildienstes durch die öffentliche Hand selbst vorgenommen wird, ist ein auch unter dem Gesichtspunkt des dargestellten Gesetzeszweckes stimmiges Auslegungsergebnis…

UFSW RV/0584-W/08Die Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes beseitigt den Anspruch auf Familienbeihilfe für ein volljähriges Kind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2008

…Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. X war im Wintersemester 2006/07 und im Sommersemester 2007 als ordentlicher Studierender an der Universität Wien zur Fortsetzung gemeldet. Vom 1. November 2006 bis 31. Juli 2007 leistete er den ordentlichen Zivildienst. Mit Bescheid vom 14. November 2007 forderte das Finanzamt…

UFSL RV/0500-L/10Keine Familienbeihilfe während des Zivildienstes, auch wenn daneben berufsbegleitendes Studium betrieben wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2010

…Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes durch die öffentliche Hand selbst vorgenommen wird, ist ein auch unter dem Gesichtspunkt des dargestellten Gesetzeszweckes stimmiges Auslegungsergebnis der eine andere Deutung ohnehin nicht zulassenden Wortinterpretation der maßgebenden Bestimmungen (VwGH 22.4.1998, 98/13/0067). Gleiches gilt für den Zivildienst …

UFSW RV/1842-W/02Zivildienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2007

…Lebensjahres, darüber hinaus werden sie jedoch nicht als Berufsausbildungszeiten gemäß Familienlastenausgleichsgesetz anerkannt. Da Ihr Sohn von 1.10.1997 bis 30.09.1998 den ordentlichen Zivildienst geleistet hat, war ist die Familienbeihilfe daher für oben genannten Zeitraum rückzufordern." 5.1. Mit nachstehend auszugsweise wiedergegebenem Schriftsatz…

UFSG RV/0043-G/10Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Beihilfen-Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Die Ablegung von Prüfungen ist nicht gefordert.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

…vom 26. August 2010 hat das Finanzamt dazu ausgeführt: "Nach ho. Meinung ist laut Aktenlage und auch nach den persönlichen / schriftlichen Aussagen der Tochter der Berufungswerberin ... ein ordentliches Studium nicht vorgelegen. Die Mitschriften sind nur an 3 Tagen im März 2009 datiert, weitere Nachweise, z…

UFSW RV/0547-W/06Unterbrechung der Berufsausbildung während der Ableistung des Zivildienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird. Unstrittig ist, dass der Sohn der Bw. von Februar 2005 bis September 2005 den Zivildienst geleistet hat, allerdings parallel dazu an der Universität Wien als ordentlicher Hörer inskribiert war und das Studium weiterbetrieben…

UFSW RV/4333-W/02Unterbrechung der Berufsausbildung während der Ableistung des Zivildienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2005

…Wien als ordentlicher Hörer inskribiert war. Zu einem vergleichbaren Fall hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem bereits vom Finanzamt zitierten Erkenntnis vom 9. Juni 1978, 941/77, folgende Ausführungen getroffen: "...In der Folge muß also weiters geprüft werden, ob während des Präsenz- bzw. auch Zivildienstes eine…

UFSG RV/0377-G/13Frühestmöglicher Studienbeginn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2013

…01.08.2011 bis 31.01.2012 beim Bundesheer. Ab 01.10.2012 beginnt er ein ordentliches Studium an der TU Graz." Nach der beigelegten Studienbestätigung ist der Sohn ab dem Wintersemester 2012/13 als ordentlicher Studierender der Studienrichtung "Bachelorstudium; Biomedical Engineering" (F 033 253…

UFSI RV/0171-I/13Anspruchsvoraussetzung für Familienbeihilfe im 1. Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…geb. 7.8.1993, wurde dem Finanzamt eine Studienbestätigung der Universität vorgelegt, wonach der Sohn im Wintersemester 2011/2012 als ordentlicher Studierender des Studiums "101 Diplomstudium Rechtswissenschaften" angemeldet bzw. zur Fortsetzung gemeldet war. Des Weiteren wurde der Einberufungsbefehl des Militärkommandos vom 2. Dezember 2011 an…

UFSW RV/0167-W/11Keine Fortsetzung der Berufsausbildung nach Abschluss des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2011

…bis 30. September 2010 abspricht, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Sohn des Berufungswerbers (Bw.) war bis Dezember 2009 ordentlicher Student an der FH am Technikum Wien. Während des Studienjahres wurde er zum Präsenzdienst einberufen, den er…

UFSG RV/0265-G/05Kein Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres, wenn nach wenigen Tagen Präsenzdienst wegen Dienstunfähigkeit entlassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2007

… 2 Abs. 1 lit. g FLAG 1967 nur bei Ableistung des gesamten Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes möglich. Zufolge des fristgerecht eingebrachten Vorlageantrages vom 28. April 2005 gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Im entsprechenden Schriftsatz widerspricht der Berufungswerber dieser Rechtsauffassung des Finanzamtes mit dem…

UFSW RV/3278-W/11Berufsausbildung zum frühestmöglichen Termin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2011

…Zuerkennung der Familienbeihilfe ab Jänner 2011 für seinen Sohn F mit der Begründung ab, dass F nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Zivildienstes mit der Ausbildung (das wäre das SS 2011) beginnen werde. In der Berufung gegen den Abweisungsbescheid brachte der Bw. vor…

UFSG RV/0601-G/12Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…

UFSW RV/2847-W/12Ende der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2012

…daher das Sommersemester 2011 nicht berücksichtigt. Der Sohn der Bw. hat sein Studium zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Ableistung des Zivildienstes fortgesetzt und hat schließlich das Studium aufgrund der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Dezember 2011 abgebrochen. Nachdem die Aufnahme als ordentlicher Hörer gemäß § 2 Abs…

UFSL RV/0412-L/05Familienbeihilfe bei Studienwechsel von Medizin zu Humanmedizin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2007

…2004 bis 31.1.2005 absolvierte der Sohn des Berufungswerbers den ordentlichen Zivildienst und war an der Universität beurlaubt. Bis Februar 2004 war er somit fünf Semester Studierender der Studienrichtung "Medizin". Nach dem Zivildienst wechselte der Sohn des Berufungswerbers den Studienplan und war in der…

UFSL RV/0111-L/05Familienbeihilfe bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007

…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gelte als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr bestehe nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern…

UFSL RV/1251-L/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Ende einer Schulausbildung und Beginn des Studiums, wenn Studienbeginn nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2013

…A., geb. am xxyyzzzz, ab diesem Wintersemester (WS 2012/13) an der TU Graz für das Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurswesen-Maschinenbau als ordentlicher Studierender gemeldet sei. Es werde darauf hingewiesen, dass von studienrechtlicher Seite ein formaler Einstieg in das Studium zu Beginn eines Sommersemesters grundsätzlich möglich wäre…

UFSF RV/0097-F/12Berufsausbildung, Inanspruchnahme der vollen Zeit des Auszubildenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2012

…-fortbildung; Zeiten zwischen dem Abschluss einer Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung; Zeiten zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung; das dauernde Unvermögen, sich selbst wegen einer Behinderung Unterhalt…

UFSG RV/0260-G/12Mitnahme eines Semesters in den folgenden Studienabschnitt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2012

…Familienbeihilfe für die Zeit ab 1. Oktober 2011 für das im Spruch genannte Kind und führte zur Begründung auszugsweise aus: "Mein Sohn hat einen neunmonatigen Zivildienst absolviert und befindet sich im elften Studiensemester (WS 2011/12) seines Diplomstudiums Philosophie. Dies ist eine Studium mit einer…